«Der Sterbewunsch ist nicht eindeutig»

Interview: Reto Hunziker. Aktualisiert am 07.07.2010 33 Kommentare

Die Walliser Justizdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten äussert sich darüber, wie sie mit dem Hanfbauern Bernard Rappaz weiter verfahren wird. Dieser befindet sich im Hungerstreik und will sterben.

1/16 Am 24. Dezember hat Bernard Rappaz seinen Hungerstreik abgebrochen. Er ist jetzt im Wallis inhaftiert. (Bild: Mai 2010)

Rappaz bleibt hinter Gittern

   

Frau Waeber-Kalbermatten, Sie haben Bernard Rappaz am vergangenen Mittwoch im Spital besucht: Hat sich dadurch etwas an der Situation geändert?
Ich habe versucht, ihn davon zu überzeugen, den Hungerstreik aufzugeben. Ich habe ihm gesagt, dass er seiner Gesundheit sehr schadet und ihm klar gemacht, dass ein Haftunterbruch nicht infrage käme. Herr Rappaz ging nicht darauf ein. Von daher hat sich an der Situation nichts geändert.

Wie ging es Herrn Rappaz?
Dazu äussere ich mich nicht aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von Herrn Rappaz.

Wie soll es jetzt weitergehen?
Das ist für alle Beteiligten eine sehr schwierige Situation. Am einfachsten wäre es , wenn Herr Rappaz seinen Hungerstreik einfach beenden würde. Das würde die Situation für alle schlagartig verbessern. Doch danach sieht es nicht aus. Darum prüfen wir andere Wege. Zum Beispiel, dass wir lebenserhaltende Sofortmassnahmen einleiten, wenn sein Zustand kritisch wird.

Rappaz hat sich aber deutlich dagegen ausgesprochen, zwangsernährt zu werden.
Hierzu hat er widersprüchliche Angaben gemacht. Einerseits hat er seine Direktive, ihn nicht am Leben zu erhalten, mehrfach bestätigt. Andererseits hat er aber auch geäussert, er würde gerne am Leben bleiben. Der Sterbewunsch ist also nicht eindeutig. Auch wenn wir dem Patientenrecht, das stark verankert ist, Folge leisten wollen, kann man Herrn Rappaz’ Äusserungen anzweifeln.

Es könnte die seltsame Situation entstehen, dass Rappaz im Nachhinein Klage erhebt, weil lebenserhaltene Massnahmen eingeleitet wurden.
Das ist alles möglich. Die ganze Angelegenheit ist kompliziert und beschäftigt sowohl Juristen, als auch Mediziner. Wir müssen nun schauen, wie sich das weiterentwickelt. Klar ist: Herr Rappaz ist derjenige, der den Prozess am meisten beeinflussen kann.

Glauben Sie, dass Rappaz blufft – oder würde er tatsächlich für seine Sache sterben?
Ich weiss nicht, was ihn antreibt, was sein Motor ist und warum er gewillt ist, sein Leben so leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

Sie kennen ihn doch ein wenig?
Ich kenne ihn vor allem aus den Medien. Und jetzt, da er im Vollzug ist, von meinem Besuch. Anders kenne ich ihn nicht. Persönliches kann ich darum nicht beurteilen.

Rappaz steht doch aber schon seit Jahren im Konflikt mit der Walliser Justiz.
Ich habe die ganze Geschichte nicht im Kopf und bin ihr auch noch nie genauer nachgegangen.

Es ist mittlerweile schon das dritte Mal, dass Rappaz in Hungerstreik geht. Es scheint für ihn zu funktionieren.
Das sehe ich nicht so. Wie mir bekannt ist, ging Herr Rappaz bei seiner Haftstrafe 2002 zwar auch in Hungerstreik und ihm wurde Haftunterbruch gewährt. Trotzdem hat er aber seine Haft danach angetreten und vollständig abgesessen.

Diesmal scheint er mehr zu bezwecken. Vielleicht dass er die Haftstrafe gar nicht antreten muss?
Er hat unterschiedliche Signale gegeben, sie richten sich alle gegen seine Verurteilung. Er will seine Haft nicht antreten, sondern stattdessen daheim auf dem Bauernhof mit einer elektronischer Fussfessel leben.

Nicht sehr realistisch, oder?
Es gibt Pilotprojekte zum Thema Monitoring in diversen Kantonen. Aber auch wenn dies eine Möglichkeit wäre, dann erst nachdem ein gewisser Teil der Haftstrafe bereits verbüsst ist, also sicher nicht von von Anfang an.

Er wird um die Haftstrafe nicht herumkommen.
Das ist richtig.

Hat er überhaupt noch Alternativen?
Er hat alle möglichen Mittel der Schweizer Rechtsprechung. Seine Revision gegen die Verurteilung wurde bereits abgelehnt. Nun hat er ein Begnadigungsgesuch eingereicht, über das der Grosse Rat entscheiden muss. Auch einen Rekurs gegen den Entscheid, ihm keinen Haftunterbruch zu gewähren, hat er jetzt eingereicht.

Wird man Rappaz sterben lassen?
Er kann sich jederzeit dazu entscheiden, aufzuhören und wieder etwas zu essen. Dann sieht die Situation ganz anders aus.

Sie werden nicht mehr nachgeben und einen Haftunterbruch gewähren?
Nein. Haftunterbruch kommt einer Nötigung unserer Institutionen, des Strafvollzugs, unseres Rechtsstaats gleich. Wir prüfen die Möglichkeit, Sofortmassnahmen zu ergreifen, wenn es ihm noch schlechter gehen sollte. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 06.07.2010, 15:30 Uhr

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33 Kommentare

Guido Mühlemann

06.07.2010, 15:41 Uhr
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Ein bekannter Spruch lautet wie folgt: "Dä Gschiider giit naa, dä Esel bliibt staa." Deshalb fände ich es persönlich in Ordnung, wenn man Bernard Rappaz mit einer Fussfessel auf seinem Bauernhof leben lassen würde. Gemeingefährlich ist er ja erwiesenermassen nicht. Antworten


Thomas Hauser

06.07.2010, 16:05 Uhr
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Es ist eine Schande für die Politik wie für die Justiz und eine Tragödie sondergleichen, dass in der angeblich aufgeklärten, westlichen Zivilisation auch im 21. Jahrhundert Menschen für den Anbau und/oder Konsum von Naturprodukten nicht nur hinter Gitter gesperrt werden, sondern man diese auch noch sterben lässt. Rappaz hat meine vollste Unterstützung, er ist ein Märtyrer der Moderne! Antworten



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