Der fadeste Abstimmungskampf aller Zeiten
Von Daniel Foppa. Aktualisiert am 01.09.2009 3 Kommentare
Dies ist politischer Anschauungsunterricht der skurrilen Art: 2003 machten Bundesrat und Parlament der Bevölkerung ein Volksrecht namens allgemeine Volksinitiative schmackhaft. Die Vorlage wurde angenommen, obwohl laut Vox-Analyse ein Viertel der Stimmenden nicht wusste, worum es ging. In der Folge erwies sich das neue Instrument als unpraktikabel. Am 27. September sollen die Stimmbürger deshalb ihren eigenen Entscheid von 2003 rückgängig machen. So haben es sich Bundesrat und Parlament vorgestellt – und nicht an das Volk gedacht, das ob des Hin und Her den Durchblick verloren hat.
Eine SRG-Umfrage zeigte, dass 6 Wochen vor der Abstimmung nur gerade 19 Prozent der Befragten für die Aufhebung der allgemeinen Volksinitiative sind. 40 Prozent wollen Nein stimmen, und rekordhohe 41 Prozent haben noch keine Meinung. Die Umfrage zeigt: Bundesrat und Parlament droht eine dramatische Schlappe. Wie konnte es so weit kommen?
Völlige Verkennung der Realität
Geistiger Vater der allgemeinen Volksinitiative ist Alt-Bundesrat Arnold Koller. Unter dem CVP-Justizminister wurde die Bundesverfassung revidiert und entschlackt. Um sie auch künftig vor unnötigen Artikeln zu schützen, regte Koller die allgemeinen Volksinitiative an. Die Idee: Wie bei herkömmlichen Initiativen können 100'000 Stimmbürger ein Anliegen zur Abstimmung bringen. Allerdings wäre danach das Parlament für die Ausgestaltung der Vorlage zuständig. Es müsste entscheiden, ob das Anliegen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe geregelt wird. So könnte verhindert werden, dass weiterhin alle Volksbegehren nach einer Annahme automatisch in der Verfassung landen; von der Unverjährbarkeit pädophiler Straftaten über ein Kampfjet-Moratorium bis hin zum Offroader-Verbot.
Im Abstimmungskampf 2003 setzte sich Justizministerin Ruth Metzler für das neue Instrument ein. «Es ist für ein Initiativkomitee doch einfacher, wenn es nicht einen ausformulierten Text einreichen muss, sondern sein Anliegen allgemein formulieren kann», sagte sie in völliger Verkennung der Realität. Das Stimmvolk folgte ihr und sagte mit 70,3 Prozent Ja.
Widmer-Schlumpfs Rat
Die Freude über das neue Volksrecht währte kurz. Als sich das Parlament an dessen Ausgestaltung machte, scheiterte es im Ansatz. Was tun, wenn sich die Räte nicht einig werden, wie ein Anliegen umzusetzen ist? Braucht es ein Verfassungsgericht, um Beschwerden von Initianten zu behandeln, die mit der Umsetzung ihres Begehrens nicht einverstanden sind? Solche Fragen liessen das Parlament kapitulieren. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf riet schliesslich zum Übungsabbruch. Das neue Volksrecht sei «zu kompliziert, unpraktikabel und zeitraubend».
Lediglich Einzelpersonen wie CVP-Nationalrat Ruedi Lustenberger sehen das anders. «Der Volksentscheid von 2003 verpflichtet uns», sagt der Luzerner. Er kritisiert, das Bundesamt für Justiz habe die Umsetzung nur widerwillig an die Hand genommen. «Verwaltung und Parlament müssen nochmals über die Bücher», fordert Lustenberger.
«So sind Abstimmungen sinnlos»
Zunächst wird aber versucht, den Volksentscheid rückgängig zu machen. Dafür sind erneut die Stimmbürger gefordert – sofern sie überhaupt an die Urne gehen. Denn die Vorlage ist drei Wochen vor der Abstimmung in der Öffentlichkeit so gut wie nicht präsent.
«So etwas habe ich noch nie erlebt», sagt der Politologe Claude Longchamp. Es gebe zwar immer wieder Abstimmungen, die keine hohen Wellen schlagen. Meistens sei das aber bei unbestrittenen Vorlagen der Fall. Hier jedoch drohe eine Niederlage für Bundesrat und Parlament. Doch die Politik unternehme nichts. «Wir erleben einen kommunikativen Super-GAU», sagt Longchamp. Niemand setze sich für die Vorlage ein, kaum jemand interessiere sich dafür. «So machen Volksabstimmungen keinen Sinn», sagt der Politologe.
Im Justizdepartement sieht man derweil keinen Anlass zur Beunruhigung. «Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf plant keine Auftritte zur Abstimmung vom 27. September», sagt Sprecherin Brigitte Hauser. Geplant sei lediglich die übliche TV-Ansprache. Keine leichte Aufgabe für die Justizministerin: Sie muss den Stimmbürgern in wenigen Minuten erklären, weshalb sie der Kehrtwende von Bundesrat und Parlament folgen und ein noch vor wenigen Jahren als innovativ gepriesenes Volksrecht wieder entsorgen sollen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 01.09.2009, 21:54 Uhr
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3 Kommentare
Einmal "hüscht und dann wieder hott". So wird das Stimmvolk veralbert. Man darf sich nicht wundern wenn der Stimmbürger je länger, je mehr gegen die Executive misstrauisch wird. Noch nie war Parlament und Regierung, ob so vielen Eigeninteressen so konfus und kopflos. Mit solchen Aktionen werden Stimmende argwöhnisch oder fallen gar in eine gewisse Letargie. Gewisse Kreise zielen genau darauf ab ! Antworten
Naja Hr. Merz hält das Stimmvolk welches er vertreten sollte ja ich nicht für fähig die Doppelbesteuerungsabkommen zu beurteilen (wahrscheinlich weil man zu viele Infos rausgeben müsste), wen wundert es da, wenn diese Haltung auch bei anderen BR's vorherscht und so umgesetzt wird. Ich bin für neue 7 Köpfe in Bern, von diesen erwarte ich gar nichts mehr. Antworten






