Schweiz

Deutliche Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien

Von Bettina Weber. Aktualisiert am 16.12.2011 11 Kommentare

Die neuste Statistik zeigt, dass es unter den Kantonen in Sachen Tierschutz schwarze Schafe gibt.

Ein Grossteil der Verstösse gegen das Tierschutzgesetz betrafen Heimtiere: Zwei Hunde in einem Zürcher Tierheim.

Ein Grossteil der Verstösse gegen das Tierschutzgesetz betrafen Heimtiere: Zwei Hunde in einem Zürcher Tierheim.
Bild: Keystone

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Die Stiftung Tier im Recht (TIR) – eine Tierschutzorganisation, die sich auf den juristischen Aspekt konzentriert – analysiert jedes Jahr die Anzahl Verstösse gegen das Tierschutzgesetz, die beim Bundesamt für Veterinärwesen registriert wurden. 2010 wurden so viele Tierschutzdelikte (die von Vernachlässigung bis zur Quälerei reichen) untersucht wie noch nie. Gesamthaft gab es schweizweit 1063 Verfahren – in mehr als der Hälfte der Fälle waren Heimtiere betroffen (578), dann folgen die Nutz- (329) und die Wildtiere (103). Überdurchschnittlich oft betroffen waren Hunde (478), gefolgt von Rindern (143), Katzen (74) und Schafen (66).

Auffällig ist, wie sehr die Anzahl der Fälle in den verschiedenen Kantonen schwankt. Während Bern (219), St. Gallen (168), Zürich (166) und Aargau (132) am meisten Fallzahlen aufweisen, wurden in Obwalden und Glarus gerade mal je zwei Verfahren durchgeführt. Ebenso selten sind Anzeigen in den Kantonen Jura, Nidwalden, Wallis mit je drei und Uri mit vier Fällen.

Eigene Fachstellen für Tierdelikte

Wie sind diese deutlichen Unterschiede zu interpretieren? Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, der Auftrag klar: Bei Verstössen dagegen handelt es sich um ein Offizialdelikt; sie müssen also gemeldet und verfolgt werden. Werden in den Kantonen Bern und Zürich die Tiere schlechter behandelt? Oder schaut man dort einfach genauer hin? Umgekehrt gesagt: Foutiert man sich in der Innerschweiz um das Tierschutzgesetz und lässt Tierquäler gewähren? Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, erklärt sich die Zahlen so: «Der Kanton Bern, der an der Spitze liegt, verfügt über ein gut funktionierendes Vollzugsinstrumentarium. Bern hat eine eigens für Tierdelikte eingerichtete Fachstelle eingerichtet, die entsprechende Sachverhalte konsequent untersucht.» Dasselbe gilt für die Kantone St. Gallen, Zürich und Aargau, die ebenfalls über Amtsstellen verfügen, die auf das Tierschutzrecht spezialisiert sind.

Direktzahlungen gekürzt

«In den Urkantonen dagegen scheint man gerne ein Auge zuzudrücken», so Bolligers Fazit – auch mit den Kontrollen hapere es. Wie erklärt Josef Risi, Kantonstierarzt und Betriebsleiter des Laboratoriums der Urkantone, unter dessen Dach Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden zusammengefasst sind, die Tatsache, dass angesichts von 725 Landwirtschaftsbetrieben im Kanton Obwalden gerade mal zwei Anzeigen eingingen, und das eine der beiden Verfahren auch noch eingestellt wurde? «Wir setzen auf Verwaltungsmassnahmen. Das heisst, wir machen bei Verstössen eine Meldung beim Landwirtschaftsamt, dieses entscheidet dann über die Kürzung von Direktzahlungen.» Die Massnahmen des Veterinäramtes bestünden in kostenpflichtigen Nachkontrollen und eventuell weiteren Meldungen an das Landwirtschaftsamt für Direktzahlungskürzungen. «Strafverfahren dauern in der Regel sehr lange, Verwaltungsmassnahmen sind daher effizienter», sagt Risi.

Dass man damit das Gesetz missachtet, geschieht ganz offiziell – die Urkantone haben sich ein eigenes «Sanktionsschema» zugelegt, das auf der Website des Laboratoriums der Urkantone festgehalten ist: «Bei schwerwiegenden Mängeln oder grösseren Mängeln in Betrieben mit belastenden Begleitfaktoren wird in der Regel Strafanzeige erstattet.»

Straftat, nicht Kavaliersdelikt

Das Tierschutzgesetz hält allerdings unmissverständlich fest, dass strafbare vorsätzliche Verstösse zwingend zur Anzeige zu bringen sind. Es wird dabei auch nicht zwischen leichten und schweren Fällen unterschieden. Die Praxis, so Josef Risi, sei durch die Aufsichtskommission – bestehend aus je einem Regierungsrat der jeweiligen Kantone – abgesegnet. Gieri Bolliger empfindet das als stossend: «Der verantwortliche Kantonstierarzt macht sich mit der Missachtung dieser verbindlichen Regelung selber im Sinne einer Verletzung der Tierschutzgesetzgebung strafbar. Verwaltungsmassnahmen sind wichtig, aber es braucht angemessene Strafen, mit denen die Vergehen sanktioniert werden. Es handelt sich nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Straftaten.»

Risi findet dennoch, Verwaltungsmassnahmen seien wirkungsvoller, da Urteile meist erst nach Monaten oder Jahren gefällt und oft viel zu milde ausfallen würden. Die Augen verschliessen würden sie mitnichten, sondern einfach jetzt schon praktizieren, was für die Revision des Tierschutzgesetzes diskutiert werde: dass nur noch die schweren Verstösse zwingend zur Anzeige gebracht werden müssen. Gestern habe er einen solchen Fall gehabt – und Anzeige erstattet. Ein Rind sei so angebunden gewesen, dass die Kette in die Haut eingewachsen sei. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.12.2011, 19:19 Uhr

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11 Kommentare

Marc Huber

16.12.2011, 08:33 Uhr
Melden 15 Empfehlung

Tierquälerei muss konsequent bestraft werden und Baueren. Zudem sollen Bauern, die Tiere quälen die Subventionen gestrichen werden. Antworten


Ladislav Jirucha

16.12.2011, 08:41 Uhr
Melden 12 Empfehlung

Der Beispiel "Wolf" zeigt ganz genau, was Wallis unter "Tierschutz" (sprich Subventionsschutz) versteht. Und die Innerschweizer sind auch nicht besser. Ja nicht beschonen, bitte!! Antworten



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