Deutschland bricht Abkommen zur Doppelbesteuerung – die Schweiz kuscht
Von David Vonplon. Aktualisiert am 23.04.2009
Zieht auch bei Ärzten, die in der Schweiz praktizieren die Steuerschraube an: Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück.
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Grenzgänger im Visier des deutschen Fiskus
Nicht nur in der Schweiz praktizierende Ärzte, die in Deutschland wohnen, werden vom deutschen Fiskus geschröpft. Generell zeigen sich die deutschen Steuerbehörden gegenüber Grenzgängern wenig kulant. So etwa in der beruflichen Vorsorge: In Deutschland wohnhaften Personen, die in der Schweiz arbeiten, werden Sozial-Beiträge vom Lohn abgezogen. Deutschland akzeptiert diese Abzüge teilweise jedoch nicht, so etwa die berufliche Altersvorsorge BVG. «Dies führt dazu, dass die betroffenen Personen zuerst einen höheren Lohnausweis, danach aber auch noch das Renteneinkommen aus der Schweiz versteuern müssen», erklärt Madörin.
Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück lässt keine Gelegenheit aus, die Steuerschraube anzuziehen. Nicht zuletzt in der Schweiz - für ihn eine Oase für Steuerflüchtige - sieht der Norddeutsche Säckelmeister brachliegende Milliarden, um seinen Staatshaushalt zu entlasten.
Steuerforderungen in sechsstelliger Höhe
Ins Fadenkreuz des deutschen Finanzministers sind nun auch in Deutschland wohnhafte Mediziner mit einer Arztpraxis in der Schweiz gelangt. Sie erleben in den letzten Monaten ein böses Erwachen, denn zusätzlich zur Schweiz erheben deutsche Finanzämter Steueransprüche auf ihre Einkünfte. «Immer mehr Ärzte erhalten vom deutschen Fiskus Steuernachforderungen; oft in der Höhe mehrfacher sechsstelliger Eurobeträge», bestätigt Steuerexperte Bernhard Madörin. Er weist zusammen mit dem deutschen Wirtschaftsberater Rainer Soboll im Fachportal Weblaw auf die Problematik hin.
Was das forsche Vorgehen der deutschen Steuerjäger staatspolitisch heikel macht: Es verstösst gegen das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das die Schweiz und Deutschland vereinbart haben. Der bilaterale Vertrag hält in Artikel 24 fest, dass Einkünfte, die ein in Deutschland wohnhafter Arzt erzielt, nur in dem Staat zu besteuern sind, in dem er eine sogenannte «feste Einrichtung» - also eine Praxis - für die Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit betreibt. Konkret hat dies für die deutschen Ärzte den positiven Nebeneffekt, dass sie in der Schweiz gegenüber dem Heimatland meist signifikant weniger Steuern bezahlen müssen. Doch dem deutschen Fiskus ist das ein Dorn im Auge: Er bittet seit kurzem diese Personen zur Kasse. «Das ist eine klassische Doppelbesteuerung, die das Abkommen eigentlich ausschliessen will», kritisiert Madörin.
Finanzämter gehen flächendeckend vor
In den letzten Monaten haben die Finanzämter flächendeckend Steuernachforderungen gegen in der Schweiz praktizierende deutsche Ärzte gestellt. Dies geschieht teilweise im Rahmen regulärer jährlicher Veranlagungsverfahren, vielfach aber auch infolge steuerlicher Betriebsprüfungen oder im Rahmen von Rechtshilfeverfahren. Für Madörin ist klar: «Es ist da ein weiterer Finanzkrieg zwischen Deutschland und der Schweiz im Gange». Er geht gar davon aus, dass die deutschen Steuerbehörden diese Praxis nach und nach intensivieren werden.
Die betroffenen Ärzte sind dem Treiben der deutschen Finanzbehörden praktisch machtlos ausgeliefert. Der deutsche Steuerpflichtige kann die Verpflichtung aus dem Doppelbesteuerungsabkommen für sich nicht klageweise einfordern; dies kann bloss die Schweiz als Vertragspartnerin von Deutschland tun.
Eidg. Steuerverwaltung lässt Missachtung zu
In der Pflicht stünde also das eidgenössische Finanzdepartement. Doch die Steuerbeamten von Bundesrat Merz unternehmen nichts - obwohl auch sie einräumen, dass das deutsche Steuergesetz «zu einer Abkommensverletzung» führe «und die Balance des Abkommens zuungunsten der Schweiz verschoben» werde, wie Beat Furrer, Informationschef der eidgenössischen Steuerverwaltung, erklärt. Wieder einmal gibt die Schweiz klein bei: Weil die Kündigung des DBA keine valable Option sei, akzeptiere man die Praxis Deutschlands, so die Steuerverwaltung.
Ganz anderer Ansicht ist da Steuerexperte Madörin. Er fordert eine starke Antwort der Schweiz: Die eidgenössischen Steuerverwaltung solle an der Konferenz mit dem deutschen Bundesamt für Finanzen eine Protestnote deponieren und klar darauf hinweisen, dass Deutschland mit seiner Steuerpraxis das DBA verletze. Doch in Bern hat man dafür derzeit kein Gehör.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 23.04.2009, 14:53 Uhr
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