Deutschland, ein Datenhehler?
Von David Vonplon. Aktualisiert am 01.02.2010
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Nun soll also doch der Zweck die Mittel heiligen: Bundeskanzlerin Angela Merkel ist gewillt, mit unbekannten Datenhändlern einen Deal einzugehen. Sie will für eine CD mit den Kontodaten von 1500 deutschen Bürgern mit Schweizer Konto 2.5 Millionen Euro hinblättern. Man werde sich dabei ganz auf der Linie der Liechtenstein-Affäre bewegen, liess die Kanzlerin verlauten.
Vor zwei Jahren war es Peer Steinbrück, der grünes Licht gegeben hatte, damit der Bundesnachrichtendienst für 4,5 Millionen Euro eine DVD mit gestohlenen Daten von über 700 Kunden der liechtensteinischen Bank LGT kaufen konnte. Der nie verlegene Finanzminister feierte den Ankauf der gestohlenen Daten im Nachhinein als das Geschäft seines Lebens.
In der Tat: Für den deutschen Fiskus war die «Liechtenstein-Affäre» ein durchschlagender Erfolg. Insgesamt, so Schätzungen, hat der Kauf der Datensammlung den deutschen Staat rund 177 Millionen Euro in die Kasse gespült, dabei soll die Summe der Vermögen 3.4 Milliarden Euro betragen haben. Und hunderte Steuerhinterzieher zeigten sich selbst an; darunter auch solche, die irrtümlicherweise glaubten, sie seien ebenfalls auf der Liste.
Schweiz/Deutschland: Unterschiedliche Rechtsgrundlage
Doch darf der deutsche Staat überhaupt illegal beschaffte Beweismittel kaufen? Sicher ist: In der Schweiz ist der Kauf gestohlener Kontodaten verboten. Deren Verwendung verletzt die Privatsphäre der betroffenen Kunden. Deshalb ist Hans-Rudolf Merz auch nicht bereit, in diesem Fall Amthilfe zu gewähren, wie er heute Bundeskanzlerin Merkel am Telefon erklärte.
Ob der Datenklau auch in Deutschland gegen das geltende Recht verstösst, ist dagegen höchst umstritten. Starke Vorbehalte meldet der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar an: «Der Staat darf nicht mal im Entferntesten in den Verdacht geraten, dass er selbst als Datenhehler agiert.» Er hält es für «völlig inakzeptabel, wenn sich Rechtsstaaten untereinander einen Wettlauf um illegale Daten liefern würden.
Geklaute Beweismittel können verwertet werden
Ein generelles Verbot, widerrechtlich beschaffte Beweise in Strafprozessen zu verwenden, gibt es in Deutschland jedoch nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat beispielsweise festgestellt, dass Beweismittel auch nach einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung grundsätzlich verwertet werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Daten also auch bei Verstoss gegen die Vorschriften zur Beweiserhebung in einem späteren Strafprozess genutzt werden. Etwa dann, wenn es um die Verfolgung von Schwerstkriminalität geht. Doch ist Steuerhinterziehung Schwerstkriminalität? Darüber streiten sich die Juristen.
Bevor die Angelegenheit aber dereinst die Richter in Deutschland beschäftigt, muss allerdings ein Kläger auftauchen. Laut «Deutschlandradio» ist es bislang aber noch nicht so weit gekommen: Keiner der Steuersünder ging so weit, seinen Fall vor dem Bundesverfassungsgericht, und damit auch vor der Öffentlichkeit auszubreiten.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 01.02.2010, 18:34 Uhr
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