Schweiz
Die AHV-Pläne von Alain Berset
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 25.11.2012 217 Kommentare
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Die Menschen leben länger und beziehen länger Rente. Ohne Korrekturen bei AHV und Pensionskassen drohen dem System der Altersversicherung spätestens 2030, wenn die zweite Welle der Babyboomer ins Rentenalter kommt, ernsthafte Probleme. Vor einer Woche präsentierten Bundesrat Alain Berset und Jürg Brechbühl, der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung, dem Gesamtbundesrat einen Überblick über die Situation. Diesen Mittwoch will Berset die Stossrichtung seiner Reform dem Bundesrat vorstellen, sein Departement will aber dies zurzeit weder bestätigen noch dementieren.
Wie aus einem vertraulichen Papier hervorgeht, welches Tagesanzeiger.ch/Newsnet vorliegt, will der Sozialminister die Reform der AHV und der 2. Säule in einer Botschaft vereinen. Dieses ehrgeizige Vorgehen hat der Freiburger bereits vor Monaten angekündigt. Berset hofft, dass er dadurch die politische Blockade überwinden und die Chancen zu einer Reform von AHV und 2. Säule erhöhen kann. Die 11. AHV-Revision scheiterte 2004 an der Urne, eine Neuauflage dieser Revision versenkte dann 2010 das Parlament. Bei der 2. Säule lehnten die Stimmbürger 2010 die Senkung des Umwandlungssatzes ab, weil dies weniger Rente bedeutet hätte.
Nebst der Verpackung wird Berset dem Bundesrat aber auch ein paar Eckdaten liefern, in welche Richtung seine Reform gehen soll:
1. Angleichung des Rentenalters für Mann und Frau
Ganz oben auf seiner Reformagenda ist das Rentenalter 65 für Frauen (AHV und 2. Säule). Das ist eine alte Forderung der bürgerlichen Parteien, die seit Pascal Couchepins gescheiterter AHV-Revision im Raum steht. FDP-Präsident Philipp Müller hat erst vor kurzem die Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau als Minimum bezeichnet. Die SP hat eine solche Erhöhung stets bekämpft – und die 11. AHV-Revision auch deswegen, zusammen mit der SVP, beerdigt.
2. Flexibilisierung des Rentenalters
Berset will allerdings gleichzeitig eine Flexibilisierung des Rentenalters, welche zum Beispiel den unterschiedlichen Lebenserwartungen Rechnung trägt. Er will die Möglichkeiten zur Frühpensionierung eindämmen und eine Erhöhung des frühestmöglichen Pensionierungszeitpunktes (heute bei 58 Jahren) anheben. Er will aber auch Anreize schaffen, damit die Menschen bis zum effektiven Rentenalter und darüber hinaus arbeiten. Berset will Massnahmen prüfen, damit auch Erwerbstätige mit kleinen Einkommen einen flexiblen Rückzug in den Ruhestand vornehmen können.
3. Anpassung der Beiträge und Leistungen an veränderte Wirtschaftslage
Als weiteren Eckwert sieht der Sozialminister auch die «Überprüfung der Leistungen und Beiträge unter dem Gesichtspunkt der notwendigen Anpassung an die ökonomischen und sozialen Veränderungen». Will heissen: Geht es der Wirtschaft schlechter, sollen die Renten gekürzt und die Beiträge erhöht werden. Gleichzeitig will er neue Finanzierungsquellen (z. B. Mehrwertsteuer) und einen Steuerungsmechanismus (Schuldenbremse) prüfen. Letzteres ist vor allem eine Forderung der bürgerlichen Parteien wie FDP, CVP, BDP und der GLP, die sofort eine Schuldenbremse bei der AHV wollen und keine Freude daran haben, dass Berset diese erst im Rahmen seiner Reform angehen will.
4. Reform der 2. Säule
Auch für die 2. Säule hat der SP-Bundesrat eine Reihe von Punkten aufgeführt. Der Umwandlungssatz soll einem «adäquaten Niveau» angepasst werden. Konkret ist damit eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent oder sogar auf 5,8 Prozent gemeint. Um die damit verbundenen Rentenkürzungen abzufedern, sollen während einer Übergangszeit Kompensationszahlungen erfolgen. Eine Reduktion des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent würde nämlich 6 Prozent weniger Pensionsgeld bedeuten, bei einer Reduktion auf 5,8 Prozent bekäme man sogar 15 Prozent weniger.
Das Volk soll 2018 darüber abstimmen
Die Pensionskassen sollen ausserdem einer strikteren Überwachung durch die Finanzmarktaufsicht unterstellt werden. Das bedeutet gemäss dem Papier Bersets einen besseren Schutz für die Versicherten (Konsumenten), eine Verbesserung der Transparenz bei den Vorsorgeeinrichtungen und eine gerechtere Gewinnaufteilung zwischen den Versicherten und den Aktionären. Bis im Juni 2013 will er seine Pläne in einem Aussprachepapier konkretisieren. Die Vernehmlassungsbotschaft ist für November 2013 geplant. Berset hofft, dass das Parlament sich zwischen 2015 und 2018 damit befasst und das Volk im Jahr 2018 darüber befindet.
Der Präsident der Sozialkommission, SP-Nationalrat Stéphane Rossini, bezeichnet die Pläne Bersets, AHV und 2. Säule in einem Aufwisch zu reformieren, als «eine gute Idee». Sie schaffe Spielraum für neue Kompromisse. Für das Vereinen von AHV und 2. Säule in einer Botschaft brauche es aber einen politischen Konsens. Berset werde einiges an Überzeugungsarbeit leisten müssen. Die erste Hürde im Bundesrat wird Berset morgen wohl ohne grössere Probleme nehmen, auch wenn er wegen seiner defensiven Haltung zur Schuldenbremse mit einigen Mitberichten rechnen muss. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 21.11.2012, 06:43 Uhr
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217 Kommentare
Find ich toll. Wieso machen wir nicht gleich: Tod am Arbeitsplatz! Ackern bis zum Umfallen am Arbeitsplatz. Da wandere ich lieber aus und nehme meine Pension mit. Wenns mich putzt im Ausland dann hab ich wenigstens gelebt. Ist ja zum heulen wenn man sieht wie ungerecht die Gelder verteilt werden. Vor allem in der Chefetage. Sollen die doch mal einen Beitrag leisten anstatt immer der normale Bürger Antworten


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