Schweiz

Die Abschaffung des Bankgeheimnisses in Raten

Von Fabian Renz. Aktualisiert am 04.02.2010

Neue Töne des Finanzministers: Hans-Rudolf Merz schliesst nicht mehr aus, dass Steuerhinterziehung auch für Schweizer künftig als Betrug gilt.

Rückt vom Bankgeheimnis-Tabu ab: Finanzminister Hans-Rudolf Merz.

Rückt vom Bankgeheimnis-Tabu ab: Finanzminister Hans-Rudolf Merz.
Bild: Keystone

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Steuerstreit: Soll die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug in der Schweiz aufgehoben werden?

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«Ich möchte unmissverständlich klar zum Ausdruck bringen, dass das schweizerische Bankgeheimnis für in der Schweiz wohnhafte Steuerpflichtige unverändert beibehalten bleibt. Das Bankgeheimnis wird in keiner Art und Weise tangiert.» Dergestalt deklamatorisch untermauerte Hans-Rudolf Merz letztes Jahr im Nationalrat seinen Willen, die für den Datenzugriff massgebliche Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug einzig für Ausländer aufzuheben. Bei «sämtlichen gesetzlichen Vorschriften», die für einheimische Steuerzahler relevant seien, werde «kein Buchstabe geändert», versprach der Finanzminister. Und bekräftigte dieses Versprechen seither bei jedem Interview, in jedem öffentlichen Auftritt.

«Sicher, im Hintergrund ist das ein Thema»

Bis zur Medienkonferenz von gestern Mittwoch. Als Merz da erneut gefragt wurde, ob Hinterziehung und Betrug künftig auch für Inländer straftechnisch gleichgestellt werden könnten, lautete die Antwort auf einmal: «Sicher, im Hintergrund ist das ein Thema.» Wohl ging Merz nicht so weit, eine Eliminierung des Unterschieds und damit eine weitgehende Schleifung des Bankgeheimnisses konkret in Aussicht zu stellen oder gar zu bejahen.

Mit keiner Silbe indes liess der FDP-Magistrat sein Mantra von ehedem anklingen, wonach das Bankgeheimnis für Inländer als adamantener Grundpfeiler der bundesrätlichen Finanzplatzstrategie zu betrachten sei. Merz beschränkte sich vielmehr darauf, zu betonen, dass Steuerhinterzieher bereits heute «administrativ ins Recht gefasst werden». Ob man den Unterschied zwischen Hinterziehung und Betrug auch im Landesinnern fallen lasse, sei letztlich eine «Frage der Nuance». Diskutiert würden jedenfalls alle Optionen.

FDP wird Position überdenken

Diese neue, viel vorsichtigere Positionierung zum Bankgeheimnis ist unter anderem vor dem Hintergrund des freisinnigen Stimmungsumschwungs zu sehen, der sich seit einigen Tagen abzeichnet. Längst sind es nicht mehr nur die notorischen Enfants terribles der FDP, die eine Abkehr vom kompromisslosen Bewahrungskurs fordern. Auch eine parteiintern hoch geachtete Persönlichkeit wie Johann Schneider-Ammann äussert sich inzwischen kritisch. Allein gestern gaben sich mit den Ständeräten Rolf Büttiker, Peter Briner und Felix Gutzwiller drei zusätzliche prominente Freisinnige als Kritiker des Bankgeheimnisses in seiner althergebrachten Form zu erkennen.

Die Debatte dürfte parteiintern auch bald offizielles Gepräge erhalten. Gabi Huber, Präsidentin der FDP-Bundeshausfraktion, bestätigte auf Anfrage, dass eines ihrer Mitglieder den Antrag gestellt hat, die entsprechende Parteiposition neu zu definieren. Laut Huber soll die Diskussion darüber «demnächst» geführt werden, möglicherweise bereits an der Fraktionssitzung vom 19. Februar.

Thema auch im Parlament

Die Fraktionschefin wird dabei in jedem Fall für eine Beibehaltung des bisherigen Standpunkts eintreten. Zu den Kritikern dieses Kurses sagt sie nur: «Ich bezweifle, dass alle, die jetzt einen Wechsel fordern, daran auch festhalten werden, wenn sie sich der konkreten Folgen bewusst geworden sind. Die Gleichschaltung von Steuerhinterziehung und -betrug würde das bisherige Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger auf eine grundlegend andere Basis stellen.»

Unabhängig von der Positionsfindung der FDP wird sich wohl auch das Parlament bald nochmals mit der Frage befassen müssen. Zwar lehnte der Ständerat noch im November die von der Sozialdemokratin Simonetta Sommaruga geforderten «gleichen Kompetenzen für kantonale und ausländische Steuerbehörden» ab. Die SP will Sommarugas Motion jedoch (allenfalls in modifizierter Form) für die kommende Frühlingssession neu auflegen, wie Fraktionschefin Ursula Wyss sagt. Fabian Renz (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.02.2010, 10:02 Uhr

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