Schweiz

Die Angst vor der SVP-Initiative

Von Patrick Feuz. Aktualisiert am 11.12.2009 139 Kommentare

Unter dem Schock des Minarettverbots verschiebt der Ständerat heute die Beratung der Ausschaffungsinitiative. Ziel ist ein harter, aber völkerrechtskonformer Gegenvorschlag.

Steicht die SVP–Intitiative voraussichtlich von der Traktandenliste: Der Ständerat.

Steicht die SVP–Intitiative voraussichtlich von der Traktandenliste: Der Ständerat.
Bild: Keystone

Luzis Stamm (SVP): «Wir schicken niemanden in ein Land zurück, wo ihm die abgehackt wird.»

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Simonetta Sommaruga (SP): «Es ist unlauter, das Volk über eine nicht umsetzbare Initiative abstimmen zu lassen.»

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Die Angst vor der extremen SVP-Initiative für die «Ausschaffung krimineller Ausländer» war schon vorher gross. Seit dem Ja zum Minarettverbot ist sie noch grösser. So sagt das im Parlament zwar niemand. Aber das denkwürdige Abstimmungsresultat hat neue Bewegung ausgelöst im Ringen um die SVP-Initiative, die verurteilte Ausländer selbst wegen kleiner Delikte ausschaffen will. Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission wird heute der Ständerat die Initiative voraussichtlich von der Traktandenliste streichen, um neue Rezepte gegen das SVP-Begehren zu suchen – gegen ein Begehren, das nach breiter Einschätzung in einer Volksabstimmung beste Erfolgsaussichten hätte.

SVP-Politiker reagierten gestern empört. Der Zürcher Nationalrat Hans Fehr sprach von einer «Sabotage an den Volksrechten». In einem Communiqué warf die SVP dem Ständerat vor, die Diskussion über eine behandlungsreife Vorlage zu verweigern. Dies bedeute die «Verschleppung» eines wichtigen Themas und stelle eine «grobe Missachtung des demokratischen Entscheidungsprozesses» dar.

Politiker sind sensibilisiert

Politiker aus verschiedenen Parteien wollen die Ausschaffungsinitiative für ungültig erklären. Die Minarett-Initiative habe sie «sensibilisiert», dass es unlauter sei, ein nicht umsetzbares Volksbegehren zur Abstimmung zu bringen, sagt die Berner SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga. Sie wirft dem Bundesrat vor, mit seiner Haltung die Politik unglaubwürdig zu machen – der Bundesrat hat die Ausschaffungsinitiative für gültig erklärt, aber gleichzeitig klargemacht, dass es bei der Umsetzung Ausnahmen braucht, damit Völkerrecht nicht verletzt wird. Konkret müsste sichergestellt sein, dass niemand in ein Land ausgeschafft wird, wo ihm Folter oder andere Grausamkeiten drohen.

Der Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm sieht bei der Umsetzung kein Problem: «Wir wollen doch niemanden in ein Land schicken, wo ihm die Hand abgehackt wird.» Doch nicht nur viele Juristen und Sommaruga haben Zweifel, auch andere Ständeratsmitglieder – unter ihnen die CVP-Ständeräte Eugen David (SG) und Theo Maissen (GR) – plädieren dafür, die Initiative zu verbieten.

Dass es so weit kommt, glaubt aber niemand ernsthaft. Zu ausgeprägt ist bei der Mehrheit die Furcht, dass die SVP in diesem Fall bei den Wahlen 2011 triumphieren könnte. «Das wäre ein Steilpass für die SVP», sagt der Solothurner FDP-Ständerat Rolf Büttiker. Er glaubt, dass die SVP-Initiative nur zu besiegen ist, wenn das Volk am gleichen Tag über eine griffige Alternative abstimmen kann. Deshalb will Büttiker ebenfalls die Verfassung ändern – also der SVP-Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Auch der Freiburger CVP-Ständerat Urs Schwaller ist dafür, dies «ernsthaft zu prüfen». Die Staatspolitische Kommission der kleinen Kammer macht sich jetzt rasch an die Arbeit.

Linke unter Druck

Ob dieser Weg ans Ziel führt, ist aber ungewiss. Was genau soll im Gegenvorschlag stehen? Laut Büttiker ist zum Beispiel Folgendes denkbar: Wer eine Freiheitsstrafe von zwei oder mehr Jahren erhält, wird ausgeschafft – unter Einhaltung der rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen. Auch der Bundesrat wollte mit einer ähnlichen Lösung der SVP-Initiative Wind aus den Segeln nehmen, aber nur auf Gesetzesstufe. Urs Schwaller aber findet das Strafmass als Kriterium untauglich: «So bürden wir den Entscheid, ob jemand ausgeschafft wird, dem Richter auf.» Er bevorzugt eine Variante, die für gewisse schwere strafrechtliche Tatbestände die Ausschaffung vorschreibt.

Nicht nur der Inhalt ist eine Hürde. Auch wenn hier eine Einigung gelingt, bleibt der Gegenvorschlag wackelig. Die SVP wird ihn im Parlament bekämpfen, weil sie ihre Initiative nicht konkurrieren will. Schwer tut sich aus anderen Gründen die Linke – weil sie gar keine weitere Verschärfung will. Springt die SP nicht über ihren Schatten, wird ein allfälliger direkter Gegenvorschlag im Parlament keine Mehrheit finden. Und dann stimmt das Volk allein über die Ausschaffungsinitiative ab. Ganz so, wie es sich die SVP wünscht.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 11.12.2009, 07:49 Uhr

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139 Kommentare

Christian Gerig

10.12.2009, 11:46 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Nicht das Wohl und die Sicherheit der Bürgers ist das oberste Ziel der sogenannten Volksvertreter. Nein, weiterwursteln wie bisher, und am liebsten ohne zu fragen. Jetzt dem Volk totalitäre und xenophobe Tendenzen unterzujubeln um so vermeintlich übergeordnetes Recht durchzusetzen, wirft ein ganz schlechtes Licht aufs Parlament. Keine fremden Richter heisst es im Bundesbrief + Wahltag ist Zahltag! Antworten


Robert Aeschlimann

10.12.2009, 21:25 Uhr
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Die SP wirft der SVP immer wieder vor ,nur zu fordern und keine Lösungen zu bringen.Diese Initiative ist die Gelegenheit,mit einem Mehrheits- fähigem Gegenvorschlag dem Volk zu beweisen,das sie es besser machen!Die direkte Demokratie temporär zu untergraben,ist armselig und feige!Die Reaktionen könnten als Entscheidungshilfe bei den nächsten Wahlen dienen.Ob das gewünscht wird,glaube ich weniger! Antworten



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