Die Angst vor einem zweiten Fall Haas
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Martin Grichting: Der 43-jährige Zürcher ist Generalvikar
im Bistum Chur. Er hat auf dem Gebiet des Staatskirchenrechts
habilitiert.
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Neben Weihbischof Marian Eleganti in Zürich will Vitus Huonder weitere Unterstützung an seiner Seite. Der Churer Bischof hat sich dieser Tage in den Vatikan begeben und offenbar einen zweiten Weihbischof erbeten: seinen Generalvikar Martin Grichting. Das schreibt die Biberbrugger Konferenz (Vereinigung der Kantonalkirchen des Bistums Chur) in einer Mitteilung. Sie glaubt, dass der Vatikan die Sommerferien nutzen und das Bistum Chur mit der Ernennung vor ein Fait accompli stellen könnte. Damit würde eine Situation wie bei der Ernennung von Weihbischof Haas entstehen. Mit dem Communiqué will man die Ernennung verhindern.
«Sehr negative Folgen»
«Wir erinnern daran, dass der Widerstand gegen eine solche Ernennung auch unter den Geistlichen gross ist. Sollte Grichting tatsächlich ernannt werden, so wird das Bistum Chur einer erneuten, äusserst ernsten Zerreissprobe ausgesetzt sein. Wir sehen sehr negative Folgen für die ganze katholische Kirche in der Schweiz voraus.» Darum appellieren die sieben Kantonalkirchen an Bischof Huonder, alle Demarchen in Rom zu stoppen und die Frage stattdessen mit dem Bischofsrat und dem Priesterrat zu besprechen.
Die Biberbrugger Konferenz hatte beim Bischof schon früher ihre Bedenken gegen die Ernennung von Grichting als Generalvikar deponiert und betont, dass eine Person, die polarisiere, sich nicht für eine Spitzenfunktion in der Kirchenleitung eigne. Immer wieder habe sich Grichting gegen die staatskirchenrechtlichen Strukturen ausgesprochen mit dem Ziel, die Kirchgemeinden und die Kantonalkirchen ihrer (finanziellen) Funktionen zu berauben.
Hierarchisches Denken
Grichting kämpft seit Jahren gegen die demokratisch verfassten Landeskirchen, in erster Linie gegen die verhasste «Zürcher Gegenkirche». Der Kirchenrechtler, der an der Opus-Dei-Universität Santa Croce in Rom unterrichtet, stellt das in der Schweiz bewährte duale System von innerkirchlichen und demokratisch-staatskirchenrechtlichen Instanzen infrage. Er ist Vordenker einer hierarchischen Kirche, die das «Joch des Staatskirchentums» abgeschüttelt und sich aus der «babylonischen Gefangenschaft» des demokratischen Gedankenguts befreit hat.
Der TA berichtete bereits 2008, Huonder wolle zwei erzkonservative Weihbischöfe einsetzen, darunter Grichting. Es gab Proteste aus Zürich, und Huonder setzte das Ernennungsprozedere aus. Tatsächlich aber war es eine politische Demarche von höchster Stelle, die die Ernennung der Weihbischöfe stoppte. Der damalige Bundespräsident Pascal Couchepin gelangte via den päpstlichen Gesandten in Bern an den Vatikan. Als liberaler Politiker, der das schweizerische staatskirchenrechtliche Modell entschieden bejaht, zeigte sich Couchepin besorgt, dass vor allem die Ernennung Grichtings den religiösen Frieden gefährden könnte.
Zürcher Intervention in Rom
Im Mai 2009 sprachen, anlässlich der Vereidigung der neuen Schweizergardisten, auch der Zürcher Justizdirektor Markus Notter und Regierungspräsidentin Regine Aeppli zusammen mit Benno Schnüriger, dem Präsidenten der Zürcher Kantonalkirche, im Vatikan vor. Sie erklärten Staatssekretär Tarcisio Bertone die Vorzüge des staatskirchenrechtlichen Systems und äusserten Bedenken, dass die Ernennung Grichtings den religiösen Frieden stören könnte. Huonder hatte zuvor versucht, die Unterredung der Zürcher Kirchenleitung im Vatikan zu unterbinden.
Werner Inderbitzin, Präsident der Kantonalkirche Schwyz, stellt in Aussicht, dass die Biberbrugger Konferenz auch auf politischer Ebene aktiv werde und an Bundespräsidentin Doris Leuthard und die Kantonsregierungen im Bistum gelangen wolle. Bereits haben die Kantonalkirchen an die Bischofskonferenz appelliert, die Ernennung von Bischöfen transparent zu gestalten. Mit der bisher üblichen Geheimniskrämerei sei kein Vertrauen zu schaffen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 20.07.2010, 23:13 Uhr
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