Schweiz

«Die Arbeit ist noch nicht zu Ende»

Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 11.06.2010

Die Haftentlassung von Max Göldi nährt die Hoffnung auf ein Ende der Libyen-Krise. Es gibt aber noch einige Knacknüsse.

Seine Leidenszeit in Libyen dürfte bald vorbei sein: Max Göldi stand Anfang März, als Hannibal Ghadhafi ihn im Gefängnis besuchte, im Fokus der Medien.

Seine Leidenszeit in Libyen dürfte bald vorbei sein: Max Göldi stand Anfang März, als Hannibal Ghadhafi ihn im Gefängnis besuchte, im Fokus der Medien.
Bild: Reuters

Anwalt Libyens

Das libysche Aussenministerium habe ihm bestätigt, der unverzüglichen Ausreise Max Göldis stehe nichts mehr im Wege, wurde der Anwalt Libyens, Charles Poncet, in der Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens am Freitagabend zitiert.

Stellungnahme der Familie Göldi vom Freitag 16:40 Uhr

«Wir haben die Freilassung von Max mit grosser Erleichterung und Freude zur Kenntnis genommen. Aus den Gesprächen, die wir in der Zwischenzeit mit ihm führen konnten, haben wir festgestellt, dass es ihm gut geht und er die Zeit in Gefängnishaft in guter Verfassung überstanden hat. Wir sind zuversichtlich, dass Max dank der Unterstützung aller beteiligten Parteien nun rasch das Land verlassen und in die Heimat zu seiner Familie zurückkehren kann. Wir danken den Verantwortlichen im EDA, dem deutschen und spanischen Aussenministerium, der ABB wie auch allen anderen Beteiligten für ihre bisherige Unterstützung.»

Vorsichtig optimistisch: Christa Markwalder, APK-Präsidentin des Nationalrats. (Bild: Keystone )

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Knapp zwei Jahre nach der Verhaftung von Hannibal Ghadhafi in Genf, die die Krise zwischen der Schweiz und Libyen auslöste, ist eine Lösung in Sicht. Mit der gestrigen Freilassung von Max Göldi hat Libyen eine zentrale Forderung der Schweiz erfüllt. Die libyschen Behörden könnten zwar die Ausreise des ABB-Mitarbeiters noch verzögern. Die Verlautbarungen des Göldi-Anwalts in Tripolis geben jedoch Anlass zur Hoffnung, dass der 54-jährige Schweizer an diesem Wochenende nach Hause fliegen kann.

Die Nachricht von Göldis Haftentlassung hat Christa Markwalder (FDP), Präsidentin der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrats, mit «vorsichtigem Optimismus» zur Kenntnis genommen worden, wie sie auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet erklärte. Die Freilassung in diesen Tagen sei nach der Verbüssung der Haftstrafe zu erwarten gewesen. Dabei erwähnt sie das Engagement der EU, insbesondere von Spanien und Deutschland, die sich für Göldi eingesetzt hätten. Die EU hatte Ende März ihre Unterstützung in Aussicht gestellt, nachdem die Schweiz die Schengen-Visa-Sperre für rund 150 hochrangige Vertreter des libyschen Staats wieder aufgehoben hatte.

«Das Wichtigste ist, dass Göldi zurückkommt»

Die FDP-Nationalrätin spricht von einem «positiven Signal» im Hinblick auf die Lösung der Libyen-Krise. Sie sagt aber auch, dass man warten müsse, bis Göldi in der Schweiz eingetroffen sei, um über die künftigen Beziehungen mit Libyen zu diskutieren. «Das Wichtigste im Moment ist, dass Göldi zurückkommt», sagt Markwalder weiter. Alles andere sei Spekulation. So äusserte sie sich auch nicht zu Meldungen von Westschweizer Medien, die von einem Treffen zwischen Schweizer und libyschen Diplomaten am Wochenende berichteten. Das Treffen soll, so die Medienberichte, das Ende der Libyen-Krise besiegeln.

Erleichtert, aber zurückhaltend waren auch die ersten Reaktionen des Eidgenössischen Aussendepartements (EDA) sowie der EU, der EU-Ratspräsidentschaft Spanien und der deutschen Regierung in Berlin. Wohl nicht nur, weil «die Arbeit noch nicht zu Ende ist», wie eine Sprecherin der EU die Haftentlassung des Schweizer ABB-Angestellten kommentierte. In der Libyen-Affäre gibt es noch einige offene Fragen. Dabei geht es um Forderungen der libyschen Seite, die bisher nicht erfüllt worden sind.

Forderung nach einem Schiedsgericht

Der libysche Aussenminister Moussa Koussa hatte in den letzten Monaten immer wieder betont, die Krise mit der Schweiz sei so lange nicht beendet, bis ein internationales Schiedsgericht eingesetzt werde. Ein solches Gericht solle die Umstände der Verhaftung von Hannibal Ghadhafi, des Sohnes von Machthaber Muammar Ghadhafi, im Sommer 2008 in Genf untersuchen. Gleichzeitig müsse die Publikation der Polizeifotos des festgenommenen Ghadhafi-Sohns untersucht werden. Die Festnahme von Hannibal Ghadhafi sei ein «dramatischer und illegaler Akt» gewesen.

Der Ghadhafi-Sohn verklagte sowohl den Kanton Genf als auch die «Tribune de Genève», die die Fotos veröffentlichte. Inzwischen hat er von einem Genfer Gericht recht bekommen: Die Genfer Zeitung hätte die Polizeifotos nicht publizieren dürfen, befand der Richter. Dagegen lehnte das Gericht die Forderungen eines Schmerzensgeldes von 100'000 Franken für Hannibal Ghadhafi ab. Kurz danach anerkannte der Kanton Genf eine Mitverantwortung für die Veröffentlichung der Polizeifotos und zeigte sich bereit, eine Entschädigung zu zahlen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 11.06.2010, 15:39 Uhr

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