Schweiz

Die Auswirkungen der Steuerinitiative auf den Mittelstand

Von David Schaffner, Bern. Aktualisiert am 05.11.2010 156 Kommentare

Darf der Mittelstand bei einer Annahme der SP-Initiative mit tieferen Steuern rechnen – oder muss er mehr bezahlen? Meinungen und Rechnungen.

Bild: Keystone

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«Die Berechnungen des Nein-Komitees sind total falsch»: Eva Herzog, Basler Finanzdirektorin.

Rechnet anders: Economiesuisse-Präsident Gerold Bührer. (Bild: Keystone )

Steuerinitiative

Das fordert die SP

Wer über ein steuerbares Einkommen von jährlich mehr als 250 000 Franken verfügt, soll künftig die Einkommensteile über 250 000 Franken mindestens zu einem Satz von 22 Prozent versteuern. Beim Vermögen fordert die Initiative ab 2 Millionen einen Mindeststeuersatz von 5 Promille. Für gemeinsam veranlagte Paare soll die Grenze höher liegen. Ebenso für Alleinstehende mit Kindern und für Personen, die in einem Haushalt mit Unterstützungsbedürftigen leben.(dav)

Stichworte

Werde ich mehr bezahlen müssen? Diese Frage werden sich viele stellen, bevor sie am 28. November über die Steuergerechtigkeitsinitiative abstimmen. Die SP will mit ihrem Anliegen die Steueroasen trockenlegen und verlangt, dass auch Tiefsteuerkantone hohe Einkommen mit einem Mindestsatz besteuern. Wer ein steuerbares Einkommen von über 250 000 Franken erzielt, soll die darüberliegenden Einkommensteile zu mindestens 22 Prozent versteuern (siehe Text unten).

Besteuerung muss gleichmässig sein

Aus Sicht der SP werden rund 99 Prozent der Bevölkerung von einem Ja profitieren – all jene Menschen mit einem tieferen Einkommen. Die Gegner hingegen behaupten, dass die Initiative indirekt höhere Steuern für den Mittelstand bringe. Sie begründen diese Annahme mit der Verfassung. Diese schreibe vor, dass die Besteuerung gleichmässig sein müsse – also nicht einfach ab einer bestimmten Einkommenshöhe plötzlich stark ansteigen dürfe.

Laut den bürgerlichen Parteien und dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse trifft nach einer Annahme der Initiative genau dieser Fall ein. Der Grund: Die Initiative würde dazu führen, dass bei einem Einkommen von 250 000 Franken in vielen Kantonen ein verfassungswidriger Sprung im Verlauf der Steuerbelastung entstehen würde, da sie Einkommen darunter deutlich tiefer belasten. Beseitigen liesse sich dieser Sprung nur, indem die Kantone auch die tieferen Einkommen stärker zur Kasse bitten würden (siehe Grafik 1).

«Total falsch», widersprechen die Befürworter. Sie üben heftige Kritik an dieser Berechnung und insbesondere an der Grafik des Nein-Komitees. «Die Grafik von Economiesuisse ist irreführend», ärgert sich Eva Herzog (SP), Finanzdirektorin von Basel-Stadt. Sie bringe die Darstellung von wichtigen Grössen wie dem Grenzsteuersatz und dem Durchschnittssteuersatz durcheinander. Stelle man die Grössen richtig dar, zeige sich, dass die Initiative gar eine Entlastung für den Mittelstand bringe. In der bisher nicht publizierten Grafik 2 zeigt die baselstädtische Steuerverwaltung diesen Effekt auf.

Eine Frage der Darstellung

Die Darstellung der beiden Grössen ist tatsächlich entscheidend: Der Durchschnittssteuersatz beschreibt jene Belastung, die effektiv über das gesamte Einkommen anfällt. Der Grenzsteuersatz hingegen jenen Satz, der jeweils auf dem höchsten Teil des Einkommens erhoben wird (siehe Grafik 2). Unterschiede zwischen den beiden Sätzen ergeben sich wegen der Progression: Tiefe Einkommensteile werden mit tieferen Sätzen belastet als höhere. Dazwischen steigen die Tarife treppenartig an.

Laut Eva Herzog führt ein Ja zur Initiative bloss dazu, dass der Grenzsteuersatz über 250 000 Franken sprunghaft ansteigt, nicht aber die effektive Steuerbelastung. «Dies steht nicht im Widerspruch zur Verfassung», betont Herzog. «Sprünge sind bereits heute in vielen Kantonen Realität.

In Basel-Stadt springt der Grenzsteuersatz bei einem Einkommen von 24 000 Franken von 0 auf 23,5 Prozent.» Bisher habe sich niemand daran gestört.

Nicht irreführend

Herzog ist überzeugt, dass bei einem Ja keine Anpassungen nach unten nötig sind und der Mittelstand profitiert: «Die Initiative führt dazu, dass der Mittelstand weniger Steuern bezahlen muss.» Die Erhöhungen bei reichen Menschen führten zu Mehreinnahmen, welche die Kantone dann via Steuersenkungen an den Mittelstand weitergeben könnten.

Nicht einverstanden mit der Kritik Herzogs ist Economiesuisse: «Die Grafik des Nein-Komitees ist nicht irreführend. Die Kurven sind korrekt bezeichnet und zeigen eine mögliche Tarifanpassung nach oben bei Annahme der Initiative», erklärt Urs Furrer, Leiter Finanz- und Steuerpolitik. Die Darstellung entspreche einer üblichen Praxis. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 05.11.2010, 08:39 Uhr

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156 Kommentare

Ernst Eschmann

15.11.2010, 17:36 Uhr
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Schlimm finde ich, dass sogar das Abstimmungsbüchlein tendenziös ist. Unter der Grafik auf Seite 23 steht "Mehr als die Hälfte der Kantone müssten ihr Einkommenssteuern erhöhen". Aus der Grafik geht aber hervor, dass es nur 8 Kantone voll betrifft. In weiteren 7 Kantonen müssten nur einzelne Gemeinden ihre Tarife anpassen. Antworten


hans zumstein

05.11.2010, 08:55 Uhr
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Die vor ein paar Jahrzehnten in BL eingeführte "Reichtumssteuer" hatte zur Folge, dass viele Vermögende und gut Verdienende aus dem Kanton weggezogen sind. Die dadurch fehlenden Steuereinnahmen mussten durch allgemeine Steuertarifanpassungen kompensiert werden. Dasselbe wird nach Annahme der SP Initiative passieren. Fazit: Wer zustimmt, wird selber mehr Steuern bezahlen müssen. Deshalb N E I N!! Antworten



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