Schweiz
Die Basketballspielerin mit Kopftuch zieht den Verband vor Gericht
Von David Schaffner. Aktualisiert am 11.03.2011 283 Kommentare
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Nach mehr als einem Jahr der verbandsinternen Irrungen und Wirrungen hat die muslimische Basketballspielerin Sura al-Shawk diese Woche eine Klage gegen Probasket eingereicht. Die 20-jährige Schweizerin mit irakischen Wurzeln will, dass der Regionalverband Nordostschweiz sie wieder mit Kopftuch an offiziellen Spielen teilnehmen lässt. Zunächst wird sich das Friedensrichteramt in Kriens mit dem Fall beschäftigen. «Notfalls bin ich bereit, bis vor Bundesgericht zu gehen», sagt al-Shawk.
Probasket verweigert der Gymnasiastin die Teilnahme an offiziellen Spielen und verweist auf die Verbandsregeln. Diese halten fest, dass Kopfbedeckungen während der Spieleaus Sicherheitsgründen verboten seien. Al-Shawk kann diese Begründung nicht nachvollziehen: «Mein Kopftuch liegt sehr eng an und birgt keine Verletzungsgefahr.» Sie fühlt sich diskriminiert und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. «Früher habe ich an unzähligen Spielen teilgenommen, und nie hat sich jemand Sorgen wegen der Sicherheit gemacht», sagt sie. Tatsächlich ist der Verband auf ihr Kopftuch erst aufmerksam geworden, als sie vom Club Buchrain-Ebikon zum Luzerner Damenteam der 1. Regionalliga gestossen war.
Weitere Fälle werden kommen
Zur Klage greift al-Shawk, weil der verbandsinterne Rechtsweg aus ihrer Sicht keine befriedigende Klärung der Kopftuch-Frage brachte. Gegen das Spielverbot rekurrierte sie sowohl bei Probasket als auch beim nationalen Verband Swiss Basket. Beide teilten ihr mit, der jeweils andere Verband sei zuständig. Probasket-Geschäftsführer Peter Seeburger bestätigt den Eingang der Klage. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, will er sich indes nicht dazu äussern.
Laut dem grünen Nationalrat Daniel Vischer, der al-Shawk als Anwalt vertritt, ist der Fall von grundsätzlicher Bedeutung: «Ich gehe davon aus, dass al-Shawk nicht die einzige gut integrierte Muslimin bleibt, die bei einem Sportverband mit Kopftuch spielen will.» Es sei daher nötig, dass ein Gericht die Frage kläre, ob die Religionsfreiheit nicht stärker wiege als ein Verbandsreglement, das allenfalls allzu wortgetreu ausgelegt werde. Vischer räumt ein, dass al-Shawk bei ihrem Eintritt in den Club die Verbandsregeln unterschrieben hatte. «Damals war sie jünger und trug deshalb kein Kopftuch. Sie war sich der Dimension des Verbots von Kopfbedeckungen nicht bewusst.»
Vischer und al-Shawk gelangten im Herbst 2009 schon einmal vor Gericht. Damals ging es aber nur um ein Gesuch um vorsorgliche Spielerlaubnis. Für die Klärung der grundsätzlichen Frage nach dem Spielverbot verwies das Amtsgericht Luzern-Land die Kläger an den verbandsinternen Rechtsweg. Der Direktor von Swiss Basketball, François Stempfel, meint: «Aus unserer Sicht hat sich seit den Urteilen des Amtsgerichtes und unserer Rekurskommission die Lage nicht geändert.»
Nun trainiert sie Juniorinnen
Obwohl das Bundesgericht in den letzten Jahren mehrere Urteile zu Fragen um das Kopftuch oder den Schwimmunterricht von muslimischen Kindern sprach, gibt es laut Vischer noch keinen Präzedenzfall zu Sportlerinnen mit Kopftuch. Anders als die Kinder, die nicht in den Schwimmunterricht dürften, gehe es hier um eine Muslimin, die sich integrieren und mitmachen wolle.
Ein anderes Urteil betrifft einen Angehörigen der Religion der Sikhs. Dieser fuhr ohne Helm auf seinem Motorrad und erhielt eine Busse. Er machte geltend, dass er wegen seines Turbans keinen Helm tragen könne. Das Bundesgericht gab ihm nicht recht. Es hielt einerseits fest, dass die Religion der Sikhs nicht ausdrücklich vorschreibe, dass Männer einen Turban zu tragen hätten. Andererseits gäbe es ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verkehrssicherheit. Vischer meint zu diesem Fall: «Ohne Helm ein Motorrad zu fahren, ist sicher deutlich gefährlicher, als mit einem Kopftuch an einem Basketball-Match teilzunehmen.»
Al-Shawk hat ihrem lokalen Club STV Luzern seit dem faktischen Spielverbot nicht den Rücken gekehrt. Im letzten Herbst absolvierte sie eine Ausbildung als Trainerin. «Aktuell coache ich ein U13-Team», sagt sie. Bei den Wettkämpfen ihres Teams ist sie stets dabei – wenn auch ausserhalb des Spielfeldes. Nach der Matura will sie im Herbst ein spezielles Turnier organisieren und damit um Solidarität für ihr Anliegen werben. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 10.03.2011, 22:20 Uhr
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283 Kommentare
Vischer sollte sich damit abfinden - wie jeder andere Winkeladvokat auch, dass der Inhalt von Reglementen Gültigkeit hat und nicht gebeugt werden darf. Bei den Grünen und Bananenrepubliken mag dies wohl usus sein, in der hiesigen Rechtsprechung hingegen nicht. Sowohl er wie auch diese Dame leiden unter krankhaftem Geltungs- und Selbstdarstellungstrieb und kosten diesen genüsslich aus. Peinlich! Antworten
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