Die Deutschschweizer waren skeptisch, die Romands nicht
Aktualisiert am 17.11.2009 6 Kommentare
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Der Unfallort
Die beiden angeklagten Bergführer im Prozess um das Jungfrau-Drama vom Juli 2007 mit sechs Toten wollen vor dem Aufstieg alle Gefahrenmomente beachtet und auch richtig beurteilt haben. Dies erklärten sie am ersten Verhandlungstag vor dem Militärgericht 7 in Chur. Die Tour sei kein militärischer Befehl, sondern ein Vorschlag gewesen. Laut Anklage war sie aber zu wenig sorgfältig vorbereitet.
Der Vorschlag zum Aufstieg zur Jungfrau sei von allen Beteiligten mitgetragen worden, sagten die Angeklagten übereinstimmend. Auf einer Tour zum Mönch am Vortag seien die Schnee- und Wetterverhältnisse genau beobachtet und eingeschätzt worden. Beim Aufstieg zur Jungfrau hätten gute Wetterverhältnisse geherrscht, und es sei auch kein Neuschnee gefallen, sagten die Angeklagten weiter.
Keine Skepsis bei den Romands
Der heute 34-jährige Berufsunteroffizier und der 47-jährige zivile Bergführer hatten nach eigenen Aussagen die Jungfrautour vor dem Drama schon dreimal zusammen absolviert. Sie seien mit den Gegebenheiten gut vertraut gewesen. Beide Angeklagten, die sich in der Befehlsstruktur gleichgestellt waren, gaben jedoch zu, dass bei den deutschsprachigen Teilnehmern der Gebirgssoldaten vorerst Skepsis geherrscht habe, bei den Romands hingegen nicht. Man habe gemeinsam beschlossen, den Aufstieg zur Jungfrau zu wagen und die Situation jeweils Stück für Stück auf der Tour neu einzuschätzen und zu beurteilen.
Laut Anklage wäre das Unglück, bei dem am 12. Juli 2007 an der Jungfrau in einer Lawine sechs Militärangehörige ihr Leben verloren, höchstwahrscheinlich vermeidbar gewesen. Die Bergführer hätten die Lawinensituation auf dem Rottalsattel sorgfaltswidrig falsch beurteilt und die Tour nicht abgebrochen. Letzteres wäre angesichts aller Umstände «die richtige Entscheidung gewesen», schrieb der Auditor. Die am Unfallort erhebliche Lawinengefahr sei für die Angeklagten erkennbar, ein Lawinenabgang samt Absturz sowie tödlicher Gefährdung beziehungsweise Tod von Armeeangehörigen somit voraussehbar gewesen.
Fahrlässige Nichtbeachtung
Durch sorgfältige Beurteilung der Lawinensituation auf dem Rottalsattel und Tourabbruch hätte laut dem Ankläger der Tod von sechs Armeeangehörigen «mit grösster Wahrscheinlichkeit» vermieden werden können. Zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten. Die Verteidiger der beiden Angeklagten haben ihrerseits am ersten Prozesstag ein privates Gegengutachten eingereicht, das zu einem anderen Schluss kommen soll. Vorerst wurde es am Gericht noch nicht besprochen.
Neben fahrlässiger Tötung wirft der Auditor den Bergführern auch fahrlässige Nichtbeachtung von Dienstvorschriften vor. Für fahrlässige Tötung drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bis kommenden Mittwoch befragt das Gericht Angeklagte und Augenzeugen. Am Donnerstag haben Sachverständige das Wort, und am Freitag folgen die Plädoyers von Anklage und Verteidigung sowie die Urteilseröffnung. (sam/ap)
Erstellt: 17.11.2009, 10:28 Uhr
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Spaetestens seit dem Soldatenschinder Wille ist der Gradlose nur noch Befehlsempfaenger und nicht mehr "Vorschlags"ablehner. Das Kanderunglueck war ein in die Hosen gegangener Kaderplausch, bei dem die nur karrierebremsenden Ablehnungen ausblieben. Ob im Frieden "nur" lebensgefaehrliche "Vorschlaege" gemacht oder strafbewehrte Befehle erteilt werden ist uebrigens in einem Rechtsstaat unerheblich. Antworten







