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Die Frau muss für Komplikationen in der Schwangerschaft zahlen

Selbst bei Fehlgeburten werden Frauen zur Kasse gebeten. Das neue Krankenversicherungsgesetz will das so. Jetzt fordert das Parlament eine Änderung.

Bei Komplikationen in der Schwangerschaft müssen die Frauen die Kosten selber übernehmen.

Bei Komplikationen in der Schwangerschaft müssen die Frauen die Kosten selber übernehmen.
Bild: Keystone

Vorzeitige Wehen, Thrombosen in den Beinvenen, Blutungen oder gar eine Fehlgeburt: Komplikationen in der Schwangerschaft sind für Frauen äusserst belastend. Umso stossender finden sie es, wenn in einer solchen Situation eine Rechnung der Krankenkasse ins Haus flattert. Denn während Frauen mit problemlosen Schwangerschaften von Selbstbehalt und Franchise befreit sind, also nichts an Kontrolluntersuchungen, Entbindung oder Stillberatung zahlen, werden Frauen mit Komplikationen von den Versicherern zur Kasse gebeten. Grund dafür ist das neue Krankenversicherungsgesetz, das Komplikationen in der Schwangerschaft als Krankheit definiert – und dementsprechend eine Kostenbeteiligung verlangt.

Konkret: Wird eine Schwangere wegen einer drohenden Frühgeburt ins Spital eingeliefert, muss sie sich an den Kosten für Aufenthalt und Medikamente beteiligen. Auch eine Frau, die ihr Kind durch eine Fehlgeburt bis zum siebten Schwangerschaftsmonat verliert, muss den Selbstbehalt zahlen.

Situation ist inakzeptabel

Für SP-Nationalrätin Chantal Galladé ist diese Situation inakzeptabel: «Es kann doch nicht sein, dass das Gesetz unterscheidet zwischen gelungener und nicht gelungener Geburt.» Bereits 2005 hat Galladé einen parlamentarischen Vorstoss lanciert. Sie will nicht akzeptieren, dass der Gesetzgeber Frauen bei einer Fehlgeburt finanziell bestraft. In Zukunft, so ihr Wunsch, sollen die Versicherer alle Leistungen übernehmen, die mit der Schwangerschaft, der Geburt und der Mutterschaft zu tun haben.

Beide Räte haben Galladés Vorstoss – und mit ihm drei weitere gleichlautende Motionen – 2007 mit grosser Mehrheit angenommen. Trotzdem ist bis heute nichts passiert. Derzeit sind die Vorstösse in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hängig. Am Montag wird Gesundheitsminister Didier Burkhalter in der Fragestunde des Nationalrates Auskunft über den Stand der Motionen geben.

Strikte Kassen – kulante Kassen

Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis die Gesetzesänderung in Kraft tritt. Denn der politische Wille ist da. Trotzdem reizen einige Versicherer die Situation bis zuletzt aus. Zu ihr gehören die Atupri und die EGK. Die beiden Kassen verlangen bei Komplikationen in jedem Fall eine Kostenbeteiligung – also auch bei Fehl- und Totgeburten. «Aus Patientensicht kann ich nachvollziehen, dass es für eine Frau ärgerlich ist, wenn sie in einer emotional schwierigen Situation eine Krankenkassen-Rechnung bezahlen muss», sagt Jürg Inäbnit von Atupri. «Doch bevor wir unsere Praxis anpassen, muss sich das Gesetz ändern.»

Eine zweite Gruppe von Kassen zeigt sich kulant, wenn die Situation für die Frau besonders belastend ist – teils aus Respekt vor dem politischen Willen, teils aus eigenem Impuls. Die ÖKK verzichtet bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche und Totgeburten seit 2006 auf eine Kostenbeteiligung. Für ÖKK-Geschäftsleitungsmitglied Michel Peder ist es «emotional bedenklich», nur bei erfolgreichen Geburten zu zahlen. «Wir würden begrüssen, wenn diese Unterscheidung im Gesetz aufgehoben würde.»

Bei Sorgen finanzielle Entlastung

Bei der Helsana zahlen Frauen bei Fehl- und Totgeburten, Eileiterschwangerschaften sowie Spontanaborten bereits seit 2001 weder Franchise noch Selbstbehalt. Und auch die Sanitas verzichtet bei Fehlgeburten seit rund einem Jahr auf eine Kostenbeteiligung. In allen anderen Fällen halte man sich aber an das Gesetz, sagt Sprecherin Isabelle Vautravers: «Es ist ein Unterschied, ob die Komplikationen im Laufe der Schwangerschaft verschwinden oder ob diese definitive Folgen haben, indem das Baby beispielsweise vor der Geburt stirbt.»

Besonders gut aufgehoben sind die Schwangeren bei Versicherern wie der Swica: Sie behandeln alle Schwangerschaften gleich. «Eine Risikoschwangerschaft sucht sich niemand aus. Deshalb übernehmen wir alle Kosten – auch bei Komplikationen», sagt Sprecherin Esther Gerster. Man wolle Frauen, die sich Sorgen um ihr Ungeborenes machten, finanziell entlasten. «Wir wissen, dass wir das Gesetz streng auslegen und bei Komplikationen Kosten verrechnen könnten. Doch das wäre nicht in unserem Sinn.»

Ein Verstoss gegen das Gesetz

Die Haltung der Swica ist umso bemerkenswerter, als die Kasse gar nicht alles bezahlen dürfte. Gemäss Daniel Dauwalder vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) müssen sich die Kassen an die geltenden gesetzlichen Vorgaben halten: «Bei Komplikationen während der Schwangerschaft fällt eine Kostenbeteiligung an. Wenn wir bemerken, dass sich ein Versicherer nicht an das Gesetz hält, schreiten wir ein.» Das BAG müsse als Aufsichtsbehörde der Kassen dafür sorgen, dass sich diese rechtskonform verhielten. Einen Ermessensspielraum gebe es nicht, sagt Dauwalder.

Swica-Sprecherin Esther Gerster sagt dazu: «Wir wollen, dass sich die Frauen zumindest finanziell keine zusätzlichen Sorgen machen müssen. Für uns stehen deren Bedürfnisse im Zentrum.» Das scheint auch bei anderen Kassen der Fall zu sein. Einige Versicherer bestätigen hinter vorgehaltener Hand, sich in gewissen Fällen über das Gesetz hinwegzusetzen. Gerade angesichts der entsprechenden Vorstösse im Parlament sei das zumutbar, sagen sie. Offiziell Stellung nehmen wollen diese kulanten Kassen allerdings nicht – denn noch verstossen sie gegen das Gesetz.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.03.2010, 04:00 Uhr

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