Die Geschichte der umstrittenen Heroinabgabe
Vom Volk akzeptiert: Heroinabgabe. (Bild: Keystone)
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23 Zentren
In der Schweiz gibt es 23 heroingestützte Behandlungszentren, zwei davon befinden sich in Gefängnissen. Die drei grössten Zentren - in Bern, Zürich und Basel - behandeln rund die Hälfte der durchschnittlich 1300 Patienten.
Insgesamt werden 1444 Behandlungsplätze angeboten. Die Zentren sind sehr ungleich auf zwölf Kantone (BE, ZH, SO, BL, BS, AG, LU, ZG, GE, SH, SG, GR) verteilt: In der Westschweiz hat einzig der Kanton Genf eines, im Tessin gibt es gar keines und auch in der Innerschweiz sind nur wenige Behandlungsplätze vorhanden.
In den meisten Fällen handelt es sich um interdisziplinäre, ambulante Behandlungszentren: Diese bieten neben der Heroinabgabe auch die Behandlung von psychiatrischen und körperlichen Krankheiten sowie sozialarbeiterische Unterstützung an.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die medizinischen Dienstleistungen, nicht aber für die sozialarbeiterischen Tätigkeiten. Diese berappen in den meisten Fällen die Kantone.
Gemäss dem jüngsten Bericht des Bundesamtes für Gesundheit betrugen die Kosten 2007 im Durchschnitt 57 Franken pro Tag und Patient. Demnach erspart ein in einem Zentrum behandelter Heroinabhängiger der Gesellschaft täglich 47 Franken, vor allem in Form von Strafverfolgungs- und Justizkosten.
Anfang der 90er Jahre hat der Bund in der Drogenpolitik einen neuen Weg zwischen Repression und Freigabe eingeschlagen. Dazu gehörte auch die ärztliche Abgabe von Heroin an Abhängige. Dreimal erteilte das Volk dem Widerstand aus rechtsbürgerlichen Kreisen eine Absage.
Zuletzt im November 2008: Eine deutliche Mehrheit von 68 Prozent stimmte der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zu, welche die seit Jahren praktizierte Strategie endgültig im Gesetz verankert.
Seit 1991 verfolgt der Bund die sogenannte Vier-Säulen-Strategie von Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression. Druck, die Drogenpolitik zu ändern, ging damals vor allem von Zürich aus.
Ziel des Bundes war es, eine Grundlage für die Entwicklung von neuen drogenpolitischen Konzepten und Massnahmen schaffen. Die Schliessung offener Drogenszenen und die Versuche kontrollierter Heroinabgabe an Suchtkranke bauten auf das Vier-Säulen-Modell auf.
Erste Versuche 1994
Im Mai 1992 bewilligte der Bundesrat erstmals eine ärztlich kontrollierte Abgabe von Heroin an vorerst 250 Schwerstabhängige. Von 1994 bis 1996 wurden unter Aufsicht des Bundesamts für Gesundheit (BAG) in einzelnen Kantonen und Städten Versuche mit der intravenösen Abgabe von Heroin, Morphin und Methadon durchgeführt und wissenschaftlich ausgewertet.
Dabei kam das Institut für Suchtforschung Zürich im Juli 1997 zum Schluss, dass die Versuche weitergeführt werden sollten. Der Gesundheitszustand der Patienten stabilisierte sich, ihre Wohn- und Sozialsituation verbesserte sich und ihre Straftaten gingen zurück.
1997 forderten rechtsbürgerliche Kreise eine restriktive und «direkt auf Abstinenz ausgerichtete» Drogenpolitik und lancierten dazu eine Initiative. Das Volk lehnte sie ab.
Um die seit 1994 praktizierte Heroinabgabe auch nach Ablauf der Versuchsphase auf legaler Basis weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament einen dringlichen Bundesbeschluss. Er wurde 1999 in einer Referendumsabstimmung mit 54,3 Prozent Ja-Stimmen gebilligt.
Revision des Betäubungsmittelgesetzes
1999 begann die Diskussion über eine Revision des BetmG. Ziel war es, gesetzliche Lücken bei Prävention, Therapie und Schadensverminderung zu schliessen.
Es war praktisch unbestritten, die in der Praxis erprobten Ansätze gesetzlich zu verankern. Wegen der Frage der Straffreiheit des Cannabiskonsums scheiterte die Revision aber vorerst.
2006 wurde die Diskussion wieder aufgenommen - ohne das heisse Eisen Cannabis anzufassen. In der Frühlingssession 2008 verabschiedete das Parlament den Gesetzesentwurf, ein halbes Jahr später stimmte das Volk der Revision zu.
Demnach soll das Ziel der Drogenpolitik die Förderung von Abstinenz sein. Die Vier-Säulen-Strategie wird im Dauerrecht verankert, ebenso die Verschreibung von Heroin an Schwerstsüchtige. (sam/sda)
Erstellt: 31.12.2009, 10:36 Uhr






