Schweiz

Die Geschworenen sollen aus den Gerichtssälen verschwinden

Von René Lenzin. Aktualisiert am 19.04.2010

Geschworene sind nur noch bis Ende Jahr geduldet. Danach dürfte es vor Gericht langweiliger werden. Der grüne Zürcher Nationalrat Daniel Vischer will aber verhindern, dass es nur noch Aktenprozesse gibt.

Mord oder Totschlag? Geschworene urteilten auch 1949 im Mordfall Haberthür im solothurnischen Breitenbach.

Mord oder Totschlag? Geschworene urteilten auch 1949 im Mordfall Haberthür im solothurnischen Breitenbach.

Stichworte

Noch spielen Geschworene eine wichtige Rolle: Im Prozess zum Zwillingsmord von Horgen sprach ein Geschworenengericht die Mutter der getöteten Kinder schuldig. Auch nach dem Fasnachtsmord von Locarno waren es neben drei Berufsrichtern fünf Geschworene, welche die drei jugendlichen Täter zu teilweise langjährigen Haftstrafen verurteilten. Doch solch spektakuläre Prozesse mit der Beteiligung von Laienrichtern gehören bald der Geschichte an. Mit der vereinheitlichten Strafprozessordnung wird es ab nächstem Jahr in der Schweiz keine Geschworenengerichte mehr geben.

Heute Montag passen die Parlamente der Kantone Zürich und Tessin ihre Gesetze entsprechend an. In beiden Räten wird es keine grossen Debatten zum Thema absetzen. Zwar haben im Tessin zwei Juristen eine Petition eingereicht, mit der sie die Präsenz von Laienrichtern am kantonalen Strafgericht weiter ermöglichen wollen. Aber die vorberatende Kommission des Grossen Rats hat den Vorschlag einstimmig abgelehnt. Im Zürcher Kantonsrat werde es vielleicht noch zum «Absingen wüster Lieder kommen», hatte SVP-Kantonsrat Hans Egloff angekündigt, als der Regierungsrat die Abschaffung der Geschworenengerichte bekanntgab. Doch in der Sache sei der Entscheid längst gefallen.

Auch in National- und Ständerat war das Ende der Geschworenen kein Thema. In der Vernehmlassung hatten sich die SP sowie die Kantone Genf und Tessin zwar noch für die Geschworenen starkgemacht. Doch in der mehrtägigen Debatte im Nationalrat war die Frage mit einem Nebensatz des Kommissionssprechers abgehandelt. Auch im Ständerat ging die Abschaffung widerstandslos über die Bühne.

Garantie gegen Staatsallmacht

Ausserhalb der Schweiz kennen Frankreich, Italien und vor allem angelsächsische Länder die Tradition der Geschworengerichte. Schlagzeilen gemacht haben etwa die Prozesse gegen den früheren amerikanischen Footballstar und Schauspieler O. J. Simpson oder gegen den Chauffeur der tödlich verunfallten britischen Prinzessin Lady Diana.

Aber auch hierzulande haben Geschworene für spektakuläre Entscheide gesorgt. Daniel Vischer, grüner Nationalrat und Rechtsanwalt, erinnert etwa an den Fall Keller Ende der 70er-Jahre in Winterthur, bei dem ein Goldschmied des Mordes an seiner Frau angeklagt war. Obwohl ihn das 12-köpfige Gericht mehrheitlich für schuldig befunden hatte, wurde er freigesprochen. Ausschlaggebend war, dass die Mehrheit der neun Geschworenen auf Freispruch plädierte. Dieser Fall hat Max Frisch zu seiner Erzählung «Blaubart» inspiriert.

Neben Tessin und Zürich kannten bisher auch die Kantone Genf, Neuenburg und Waadt Geschworenengerichte. Zu einer heftigen Auseinandersetzung um deren Abschaffung ist es aber nur in Genf gekommen. Dort ging die sogenannte «jury populaire» auf die Zeit nach der Französischen Revolution zurück und hatte mehr Macht als in den andern Kantonen: Die 12 Geschworenen fällten ihr Urteil ohne Beteiligung des Berufsrichters. Die «jury populaire» wurde als Garantie gegen die Allmacht des Staates eingerichtet. Trotzdem folgten im Mai 2009 gut 64 Prozent der Stimmenden der Kantonsregierung und liquidierten die Geschworenengerichte.

Weniger emotionale Prozesse

«Ohne Geschworene werden viele Prozesse ihre Unmittelbarkeit verlieren», glaubt Nationalrat Vischer. Weil Berufsrichter, Ankläger und Verteidiger sich auf die in der Regel umfangreichen Prozessakten stützen können, müssen sie viele Fragen an der öffentlichen Verhandlung gar nicht mehr zur Sprache bringen. Mit Verweis auf Verhörprotokolle können sie auch auf die Anhörung von Zeugen verzichten. Müssen hingegen Geschworene ohne Aktenkenntnis richten, zwinge dies das Gericht zu ausführlichen Verhandlungen und die Anwälte zu einer «emotionaleren Prozessführung», so Vischer.

Zwar ist das Ende der Geschworenengerichte auch für ihn besiegelt. Aber zumindest deren «Stärken» möchte Vischer gerne erhalten. Er plant daher einen parlamentarischen Vorstoss, um für wichtige Prozesse das Unmittelbarkeitsprinzip vorzuschreiben. Konkret liesse sich dies erreichen, indem in diesen Prozessen Zeugenbefragungen für obligatorisch erklärt würden und von den Richtern nicht mit dem Verweis auf die Akten abgelehnt werden könnten. So bekämen Gerichtsverhandlungen ein Stück jener Öffentlichkeitswirkung zurück, die sie durch den Wegfall der Geschworenen zu verlieren drohen.

()

Erstellt: 18.04.2010, 21:41 Uhr

Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.