«Die IV setzt den Entscheid des Bundesgerichts um»
Von René Staubli. Aktualisiert am 15.09.2010 21 Kommentare
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Jean-Philippe Ruegger
Der 54-Jährige ist Präsident derIV-Stellen-Konferenz und leitet die IV-Stelle Waadt.
Jean-Philippe Ruegger, 54, ist Präsident der IV-Stellen-Konferenz (IVSK), dem schweizerischen Dachverband der 26 kantonalen IV-Stellen. Er leitet die IV-Stelle Waadt. Mit ihm sprach René Staubli.
Wie viele Schleudertrauma-Patienten, die eine IV-Rente beziehen, gibt es in der Schweiz?
Dazu gibt es keine statistischen Angaben. Und zwar deshalb, weil wir bei der IV die Fälle nicht mit einem Code «Schleudertrauma» versehen. Schleudertraumata figurieren unter verschiedenen ärztlichen Diagnosen. Wir können daher auch nicht sagen, wie viel uns die IV-Renten für Schleudertrauma-Patienten pro Jahr kosten. Und wir können ebenso wenig angeben, wie sich die Zahl der Schleudertrauma-Fälle über die Jahre entwickelt hat.
Gehen sie einig mit dem Schweizerischen Versicherungsverband, der sagt, seit den 90er-Jahren habe sich insbesondere in der Deutschschweiz eine «masslose Schleudertrauma-Kultur» entwickelt?
Dazu kann sich die IV nicht äussern. Anders als die Unfall- und Haftpflichtversicherer übernehmen wir ja keine Heilungskosten. Wie sich die Heilungskosten entwickelt haben, entzieht sich unserer Kenntnis.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Schleudertrauma-Patienten in aller Regel keine Invalidenrente mehr erhalten sollen. Wie reagieren Sie darauf?
Die kantonalen IV-Stellen werden diesen Entscheid in der Praxis sofort umsetzen und ihr Abklärungsverfahren bei Halswirbelsäulenverletzungen (HWS) anpassen. Im Wesentlichen geht es um die Klärung der zentralen Frage, ob dem Betroffenen eine willentliche Überwindung des Leidens zugemutet werden kann oder nicht. Wenn unsere Experten diese Frage bejahen, wird keine Rente ausgerichtet. Andernfalls kann ein Anspruch darauf bestehen.
Ab wann wird IV-Bezügern mit Schleudertrauma die Rente gestrichen?
Das Bundesgericht hat in Zusammenhang mit andern Schmerzpatienten früher schon entschieden, dass man eine zugesprochene Rente nicht einfach so streichen kann, nur weil sich die Rechtsprechung ändert. Daher hat der Bundesrat im Rahmen der 6. IV-Revision eine neue gesetzliche Grundlage vorgeschlagen. Sie ist in der sogenannten Schlussbestimmung enthalten. Erst mit dem Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes können die IV-Renten von Schleudertrauma-Patienten gestrichen werden. Wir gehen davon aus, dass das 2012 der Fall sein wird.
Verlieren diese Menschen dann auch ihre IV-Rente aus der beruflichen Vorsorge?
Ja, das ist so: Wem die IV-Rente gestrichen wird, der verliert auch die IV-Rente aus der beruflichen Vorsorge, denn der obligatorische Teil der 2. Säule ist an den Entscheid der IV-Stelle als 1. Säule gebunden. Im überobligatorischen Teil gelten dagegen die privatrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Pensionskassenreglements.
Was geschieht mit den betroffenen Rentenbezügern, wenn sie nun ihre gesamte finanzielle Grundlage verlieren?
In der erwähnten Schlussbestimmung des neuen Gesetzes ist vorgesehen, dass sie Anspruch haben auf Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung.
Und wenn die Eingliederung nicht gelingt?
Dann wird die Fürsorge zuständig.
Hunderte, wenn nicht Tausende von Schleudertrauma-Patienten warten darauf, von Medas-Stellen begutachtet zu werden. Gelten auch dort ab sofort die neuen Richtlinien des Bundesgerichts?
Ja, die Medas-Experten klären bei HWS-Patienten ab, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit zumutbarer Willensanstrengung überwunden werden können. Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden. Oft liegen ja auch andere Leiden vor, die den Anspruch auf eine IV-Rente begründen könnten. Der Experte wird der IV dann den entsprechenden Antrag stellen.
Was macht die IV, wenn Schleudertrauma-Patienten aufgrund der neuen Ausgangslage psychische Störungen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit geltend machen? Bei solchen Leiden werden heute IV-Renten zugesprochen.
Sie tut das, was sie immer macht: Sie klärt jeden Fall sorgfältig ab.
Der Schleudertrauma-Verband ist der Ansicht, nicht die IV müsste den Schleudertrauma-Patienten Renten zahlen, sondern die Privatversicherer, denn fast jedes Schleudertrauma sei die Folge eines Unfalls. Wie stellt sich die IV dazu?
Wir nehmen zu Umsetzungsfragen der Unfallversicherungen nicht Stellung. Es ist deren Aufgabe, die Kausalität zwischen dem Ereignis und den gesundheitlichen Beschwerden abzuklären und einen Entscheid zu fällen. Unsere Aufgabe ist es, festzustellen, ob jemand tatsächlich invalid ist oder nicht.
Wie gross ist die Chance, dass das Parlament bei der 6. IV-Revision dem Bundesrat und dem Bundesgericht nicht folgt und den Schleudertrauma-Patienten die IV-Rente doch nicht streicht?
Dazu können wir nichts sagen. Tatsache ist, dass der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrats ohne Änderungen gefolgt ist. Die vorbereitende Kommission des Nationalrats wird sich im Oktober mit der Vorlage befassen. Es ist konsequent, wenn die Schleudertrauma-Patienten den übrigen Schmerzpatienten gleichgestellt werden. Das Bundesgericht wollte mit seinem Urteil genau diese Ungleichbehandlung korrigieren.
Das Interview wurde schriftlich geführt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 15.09.2010, 12:17 Uhr
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21 Kommentare
Wir kennen persönliche ja nun wirklich mehrere,solche mit leichteren & solche mit nachweislich(auch der Gruppe 3)HWS verletzten Schleudertrauma-Patienten.Obschon anfänglich der Verzweiflung nahe,konnten sich gerade die schwerer verletzten,traumatisierten Patienten dank externen,aber vorallem auch dank den zusätzlich persönlich angewandten Therapien,die Schmerzen besser verarbeiten. Alle ohne Rente Antworten
Warum werden die Folgen eines Schleudertraumas nicht von der SUVA bezahlt. Diese wäre eigentlich für die Folgen eines Unfalls zuständig und nicht die IV. Der Entscheid ist also zu begrüssen, wenn die IV nicht mehr für solche Sachen aufkommen muss. Antworten






