Schweiz

Die Nagra hat Protokolle stark verändert

Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 03.12.2012 51 Kommentare

Die vom Ensi-Rat eingesetzten Gutachter haben Schwachstellen bei der Aufsichtskultur des Ensi gegenüber der Nagra festgestellt.

1/6 Nicht voll bei der Sache: Eine Mitarbeiterin der Nagra an einer Informationsveranstaltung des Bundesamts für Energie in der Mehrzweckhalle in Trüllikon ZH. (8. September 2010)
Bild: Keystone

   

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Im Sommer 2012 haben die Experten Marcos Buser und Walter Wildi in der Presse Kritik an der Unabhängigkeit und der Arbeitsweise der Atomaufsichtsbehörde Ensi geäussert. Von einem Filz zwischen dem Ensi und der Nagra, der Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, war die Rede. Später publizierte die «SonntagsZeitung» ein vertrauliches Dokument, welches den Eindruck erweckte, die Nagra habe sich bereits für zwei mögliche Standorte entschieden – das Zürcher Weinland sowie Jura Ost. Und dass die sechs potenziellen Standorte für die Endlagerung von Atommüll darum nicht gleichwertig geprüft würden.

Der Ensi-Rat, der das Ensi überwacht, beauftragte das Büro Interface mit der Erstellung eines Gutachtens zu den von den Experten Wildi und Buser aufgeworfenen Kritikpunkten – und zum erwähnten Nagra-Papier. Die Gutachter sind dabei insgesamt sechs Vorwürfen nachgegangen, haben zwölf Personen befragt (auch Wildi und Buser), eine Reihe von Dokumenten gesichtet, ein paar Schwachstellen aufgedeckt und entsprechende Empfehlungen an die Adresse des Ensi und des Ensi-Rates gemacht.

Ensi kannte das Nagra-Papier nicht

Am meisten zu reden gab in der Öffentlichkeit der Vorwurf, das Verfahren der Nagra bei der Standortsuche sei nicht ergebnisoffen, und die Nagra habe sich bereits auf je einen Standort für hochaktive respektive schwach- und mittelaktive Abfälle festgelegt. Pikantes Detail im Interface-Gutachten: Das von der Presse veröffentlichte Dokument mit der Bezeichnung der Standorte und dem Vermerk «vertraulich» war der Aufsichtsbehörde Ensi nicht bekannt.

Die von der «SonntagsZeitung» publizierte Folie zeigt laut Bericht ein Szenario auf, das für eine Kostenschätzung verwendet worden ist. Für die Gutachter ist die Kritik an der Nagra trotzdem nachvollziehbar:

  • Erstens, weil die Genossenschaft 2002 dem Bundesrat den Antrag stellte, sich auf einen Standort zu konzentrieren.
  • Und zweitens, weil differenziertere Abklärungen Mehrkosten verursachten. Das Sachplanverfahren gebe dem Ensi aber weiterreichende Möglichkeiten in die Hand, eine allfällige nicht gerechtfertigte Einschränkung der Zahl der Standorte zu verhindern, heisst es im Bericht.

Die Nagra genoss eine privilegierte Behandlung

Nur: Hat das Ensi von diesen weitreichenden Möglichkeiten als Aufsichtsbehörde auch tatsächlich Gebrauch gemacht? Aus dem Bericht der Gutachter geht hervor, dass die Atomaufsicht des Bundes die Einflussnahme der Nagra auf Sitzungsprotokolle toleriert. Das Ensi habe der Nagra Sitzungsprotokolle zur Vorvernehmlassung geschickt. Brisant: Die Nagra korrigierte nicht nur die von eigenen Leuten vorgetragenen Inhalte im Protokoll, sondern auch Aussagen von anderen Sitzungsteilnehmern. Die Veränderungen sind «in zwei uns von der Nagra überlassenen Protokollen sehr umfangreich», heisst es dazu im Interface-Bericht.

Die Nagra begründet ihre Eingriffe mit Fehlern, welche die Protokolle enthalten hätten. Für die Gutachter haben die Korrekturen zwar nicht zu einer Verfälschung der Inhalte geführt. Bedeutsam ist aus ihrer Sicht dagegen, «dass das Ensi offenbar nicht genügend kompetent ist, um korrekte Protokolle zu verfassen, der Nagra Privilegien einräumt und dass die Gelegenheit entsteht, dass Protokolle durch die Nagra inhaltlich manipuliert werden können». Die Gutachter empfehlen, man solle mit diesen Vorvernehmlassungen aufhören und stattdessen die Qualitätskontrolle bei der Protokollierung erhöhen.

Ensi-Gutachten mit Nagra-Angaben ergänzt

Das Ensi habe der Nagra aber nicht nur Sitzungsprotokolle, sondern auch Gutachten und Berichte zur Vorvernehmlassung zugestellt, lautet ein weiterer Kritikpunkt. Dafür haben die Interface-Gutachter nur ein Beispiel gefunden: ein sicherheitstechnisches Gutachten zum Vorschlag geologischer Standortgebiete vom Januar 2010. Die Nagra habe Änderungsvorschläge am Dokument übermittelt, die vom Ensi in die Version ihres Gutachtens verarbeitet wurden.

Die Änderungen betreffen laut Interface vor allem formale Aspekte. In ganz wenigen Fällen sei es auch um materielle Korrekturen gegangen. Das Ensi habe diese Art des Vorgehens mit dem hohen Zeitdruck gerechtfertigt. Man habe fristgerecht ein qualitativ möglichst hochstehendes Gutachten abliefern wollen. Im Interface-Bericht wird dieses Vorgehen trotzdem scharf gerügt: Mit der Vorvernehmlassung habe man eine «potenzielle Gefährdung der Glaubwürdigkeit des Ensi in Kauf genommen».

Gab es nicht protokollierte Treffen zwischen Ensi und Nagra?

Dass zwischen dem Ensi und der Nagra regelmässige Kontakte und Sitzungen stattfinden, die jedoch nicht protokolliert würden, wurde von den Gutachtern so nicht bestätigt. Solche Fachgespräche müssen aufgrund einer 2007 vereinbarten Kurznotiz protokolliert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Gutachter kamen zum Schluss, dass diese Regel eingehalten wird. Trotzdem empfehlen sie dem Ensi, ein Verfahren zur systematischen Erfassung der Gespräche und Protokolle einzurichten.

Auch die Kritik, die Nagra habe die Möglichkeit, Vorhaben die ihr nicht genehm seien (Abklärungen und Forschungsaufträge) zu verhindern oder abzuändern, konnten die Experten nicht erhärten. Man habe bei drei untersuchten Forschungsprojekten keine Indizien gefunden, dass deren Ausgestaltung durch die Nagra beeinflusst worden sei. Die Nagra habe aber beim Auftreten neuer Sachfragen ein hohes Interesse, diese selber abzuklären, schreiben die Gutachter. Das Ensi müsse in solchen Fällen explizit entscheiden, wer die Abklärung vornehmen solle: das Ensi selber, die Nagra oder eine dritte Instanz.

Ensi-Mitarbeitende verfügen über die notwendige Kompetenz

Das Ensi musste sich auch den Vorwurf gefallen lassen, es verfüge nicht über die notwendige Fachkompetenz und personellen Ressourcen, um die Tätigkeit der Nagra unabhängig überwachen und kontrollieren zu können. Vielmehr seien Ensi-Leute fachlich von der Nagra abhängig, was für eine Aufsichtsbehörde nicht zulässig sei. Dem widersprechen die Gutachter: Die Fachkompetenz beim Ensi sei gegeben. «Es lassen sich keine Muster finden, die auf eine Verflechtung der Mitarbeitenden beider Institutionen aufgrund einer grösseren Zahl ähnlich verlaufender Karrieren hindeuten würden», steht im Bericht.

Kurzum: Die Gutachter von Interface haben einige Schwachstellen ausgemacht und Verbesserungspotenzial festgestellt. Das Ensi müsse nun rasch die Empfehlungen umsetzen, damit könne die Qualität der Arbeit weiter gesteigert und insbesondere die Aufsichtskultur weiterentwickelt werden. Zudem könne es betreffend Protokollen und Gutachten sowie im Bereich der internen wie externen Kommunikation die Glaubwürdigkeit steigern. «Wir glauben, dass die ‹immaterielle Ressource Glaubwürdigkeit› des Ensi bei einem Teil des Personals unterschätzt wird», schreiben die Gutachter am Schluss. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 03.12.2012, 10:39 Uhr

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51 Kommentare

Andreas Notter

03.12.2012, 10:47 Uhr
Melden 176 Empfehlung 33

Das ENSI ist nicht unabhängig und nicht kompetent. Das wussten wir schon. Das nun aber schwarz auf weiss zu sehen ist positiv. Nun kann man die Situation hoffentlich verbessern. Es geht z.B. nicht, dass die Entsorgung in der Hand der Betreiben ist (NAGRA). Das ist eine Staatsaufgabe, da hier die Sicherheit auf dem Spiel steht! Zudem sollen die Betreiber endlich für GAU Kosten zu 100% garantieren. Antworten


Bruno Bänninger

03.12.2012, 11:35 Uhr
Melden 137 Empfehlung 9

Protokolle "verändern"?
Protokolle verändern heisst: irreführen, hintergehen, eben: betrügen.
Leute die Protokolle verändern sind Schwindler, Spitzbuben, und eben: Betrüger.
Antworten



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