Die Schweiz ist Drehscheibe für Kinderpornos
Videos der brutalsten Sorte: Meldungen über Kindersex-Fälle im Internet haben sich vervielfacht. (Bild: Keystone)
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Das Angebot habe klar zugenommen, sagte Bundeskriminalpolizei-Chef Michael Perler in einem Interview der «SonntagsZeitung» und forderte die laufende Anpassung der Gesetze. Die Fälle von Verbreitung einschlägigen Materials über Schweizer Server liege mittlerweile im «hohen vierstelligen Bereich», zitiert die «SonntagsZeitung» den Chef der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik), Tobias Bolliger. Darunter befänden sich Videos der brutalsten Sorte, die gewalttätige Misshandlungen von Kindern zeigen. Im Vorjahr 2008 seien es noch 1047 Meldungen gewesen.
Grund für diese Entwicklung ist, dass inzwischen mehrere Firmen in der Schweiz Infrastruktur bereitstellen, die bei Kinderpornografie-Händlern beliebt ist. Sogenannte One-Click-Hoster bieten die Möglichkeit, über eine Website einfach und anonym Dateien hochzuladen und anderen zugänglich zu machen. Die Ermittler der Kobik verfügen über ein Analyse-Instrument, das in Echtzeit verdächtige Handlungen über Tauschbörsen («Peer-to-Peer») dokumentiert. Wer über Tauschbörsen kinderpornografisches Material auf seinen Rechner lädt oder anderen zur Verfügung stellt, ist im Visier der Kobik – zur Zeit sind es laut SonntagsZeitung 800 Schweizer Internetnutzer.
«Ohne Tarnung haben wir keine Chance»
Der Kampf gegen Cyberkriminelle sei eine der Prioritäten der Bundeskriminalpolizei in den kommenden Jahren, betonte Perler. Noch nie seien so viele Kindersex-Fälle gemeldet worden wie im vergangenen Jahr. Die vom Bundesstrafgericht provisorisch bewilligten verdeckten Ermittlungen bezeichnete Perler als zentral: «Ohne Tarnung haben wir keine Chance, uns in den geschlossenen Pädophilenforen zu bewegen.»
Perler fordert, dass in Zukunft die Anbahnung eines sexuellen Dialogs durch Pädophile im Internet bestraft wird: «Zum Schutz des Kindes müssten solche Dialoge verboten sein. Stellen wir heute in einem Chatraum für Minderjährige fest, dass sich ein Erwachsener mit sexuellen Absichten mit einem Kind verabredet, sind uns die Hände gebunden: Der versuchte Missbrauch ist schwer zu beweisen.»
Der politische Wille zur Bekämpfung der Internetkriminalität sei klar spürbar, sagte Perler. Allerdings sei auch das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Verbrechensbekämpfung recht gross. Er wünsche sich die laufende Anpassung der Gesetze an die technische Entwicklung, um rasch auf die kriminelle Gegenseite reagieren zu können. (bru/ddp)
Erstellt: 24.01.2010, 14:08 Uhr
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