«Die Schweiz kann Waffen liefern»

Bundesrätin Doris Leuthard verteidigt die aktuelle Praxis von Rüstungsexporten. Die Schweiz könne auch an Konfliktstaaten Waffen liefern, sagt sie im Gespräch – sofern ein Uno-Mandat vorliege.

Bundesrätin Doris Leuthard, Munitionsfabrik Ruag in Thun.

Bundesrätin Doris Leuthard, Munitionsfabrik Ruag in Thun.
Bild: Keystone

Stellungnahme der GSoA

Wie Bundesrätin Doris Leuthard in dem Interview sagt, soll die Verordnung für Waffenexporte voraussichtlich präzisiert werden: Dort soll künftig deutlich stehen, dass an Konfliktparteien bei Vorliegen eines Uno-Mandats geliefert werden darf.

Laut der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) würde eine solche Anpassung eine massive Lockerung der Gesetzgebung bedeuten. Zusätzlich sei es aber auch ein Eingeständnis, dass Waffenexporte an die Staaten, die in Afghanistan Krieg führten, seit Dezember 2008 illegal seien. Nur ein Ja zur Initiative werde ein effektives und glaubwürdiges Exportregime bringen.

Die neue Kriegsmaterialverordnung untersagt Waffenexporte in Konfliktstaaten. Dennoch liefert die Schweiz Waffen an die USA und an Deutschland, die im Irak und in Afghanistan im Einsatz stehen.
Wenn ein solcher Einsatz im Rahmen eines Uno-Mandats oder im Einverständnis mit den Regierungen des Irak oder Afghanistans stattfindet, kann die Schweiz Waffen liefern. Das entspricht unserer langjährigen Praxis und dem Völkerrecht.

70 Rechtsprofessoren betonten kürzlich in einem offenen Brief, dass von einem Uno-Mandat in der Verordnung nirgends die Rede sei.
Das stimmt, ändert aber nichts an der bisherigen Praxis. Wir werden die Verordnung jedoch voraussichtlich so präzisieren, dass Waffenlieferungen im Rahmen von Uno-Mandaten explizit erlaubt sind. Dass sich die Professoren genau jetzt äussern, ist Abstimmungspropaganda. Sie wurden gut manipuliert (lacht).

Das Uno-Mandat im Irak ist allerdings abgelaufen.
Die Präsenz der USA erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der irakischen Regierung. Zudem verwenden die US-Kräfte im Irak derzeit keine Schweizer Waffen. Deutschland und die USA sind verlässliche Partner. Wie alle anderen Empfänger müssen sie uns erklären, wofür sie die Waffen verwenden.

Die Erklärungen sind oft nichts wert. Der Tschad setzte PC-9-Flugzeuge als Kampfmaschinen in Darfur ein, die Arabischen Emirate gaben Panzerhaubitzen an Marokko weiter.
Das waren zwei unschöne Fälle. Der Bundesrat hat reagiert und gegen den Tschad Sanktionen erlassen. Pro Jahr bewilligen wir 2000 bis 2500 Gesuche. In den letzten zehn Jahren kam es zu zwei Missbrauchsfällen. Das kann man nicht zu 100 Prozent verhindern.

Sobald die Waffen geliefert sind, entzieht es sich doch völlig der Kontrolle, was damit geschieht.
Aus dem Fall mit den Emiraten haben wir gelernt, Nichtwiederausfuhr-Erklärungen nicht mehr von niedrigen Chargen aus dem Empfängerland unterzeichnen zu lassen, sondern von hohen Beamten. Das erhöht die Kontrolle.

Die Schweiz liefert weiterhin Waffen nach Saudiarabien, das die Menschenrechte systematisch verletzt.
Was jetzt noch geliefert wird, geschieht aufgrund früherer Verträge. Seit Inkrafttreten der neuen Kriegsmaterialverordnung Ende 2008 wurde kein Gesuch für Saudiarabien bewilligt.

Ist es nicht zynisch, dass man zuvor Waffendeals mit den Saudi abgeschlossen hat mit der Begründung: Die Menschenrechte werden zwar verletzt, doch nicht systematisch?
Die saudische Regierung ist vom Volk gewählt. Natürlich ist die Menschenrechtslage dort unbefriedigend. Ob Menschenrechtsverletzungen jedoch systematisch geschehen, muss bei jedem Gesuch neu beurteilt werden.

Stünde es der Schweiz nicht gut an, auf solche Spitzfindigkeiten zu verzichten – und im Zweifelsfall einfach keine Waffen zu liefern?
Das tun wir ja. Wir sind das einzige Land in Europa, das derzeit keine neuen Gesuche aus Saudiarabien bewilligt. Das neutrale Schweden hat zum Beispiel keine Probleme damit. Wir wollen restriktiv sein, wir fördern die Rüstungsindustrie nicht – aber wir wollen sie auch nicht verunmöglichen. Die Rüstungsindustrie ist eine sehr kompetitive Industrie mit sehr vielen Technologietransfers in den Zivilbereich.

Verwirrend ist die Lage auch im Fall Pakistan. Fast schon im Jahresrhythmus ändert sich die Praxis; mal liefert die Schweiz, mal nicht.
Auch hier beurteilen wir die Situation jeweils neu. Im Moment werden keine neuen Gesuche bewilligt.

Die Vermutung liegt nahe, dass die derzeit härtere Praxis wegen der GSoA-Initiative zustande kam.
Das stimmt nicht. Die neue Kriegsmaterialverordnung ist die Folge eines Berichts der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats zum Emiraten-Fall. Die Initiative selbst löst kein einziges Problem. Wir würden damit aber anderen Ländern das Recht auf das absprechen, was wir für uns in Anspruch nehmen – das Recht auf bewaffnete Selbstverteidigung. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 17.10.2009, 12:43 Uhr


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