«Die Schweiz könnte mehr helfen in Haiti»
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«Ich verstehe nicht, weshalb die Schweiz die Rettungskette nicht nach Haiti geschickt hat», sagt Jean-Edouard Rigaud, der in Genf als Korrespondent bei der Uno tätig ist. Er selbst habe noch sechs Tage nach dem Erdbeben geholfen, einen Überlebenden unter den Trümmern zu bergen. Dafür sei es nie zu spät. «Die Schweiz könnte mehr helfen in Haiti», sagt der Journalist weiter.
Gemäss der letzten Bilanz der Uno konnten 67 internationale Rettungsmannschaften mit über 1900 Helfern 133 Menschen aus zerstörten Gebäuden befreien.
Humanitäre Geste gefordert
Rigaud kritisiert auch die Visapolitik der Schweiz: Ihm fehle eine humanitäre Geste, sagte der Journalist. Ginge es nach ihm, sollte die Schweiz die Bestimmungen für Verletzte Haitianer, haitianisch-schweizerische Doppelbürger oder Haitianer mit Angehörigen in der Schweiz lockern.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wollte die Visa-Vorwürfe so nicht stehen lassen: Der besonderen Situation in Haiti werde bei Visumsverfahren durchaus Rechnung getragen, hiess es am Dienstag beim EDA auf Anfrage. Das Bundesamt für Migration könne im Einzelfall aus humanitären Gründen einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten bewilligen.
Bruder in Gefahr
Ein weiterer Kritikpunkt des Journalisten betrifft seinen eigenen Bruder: Dieser sei als einziger Schweizer beim Erdbeben schwer verletzt worden. Gerade bei ihm habe es unnötige Verzögerungen bei der medizinischen Versorgung und beim Transport in die Schweiz gegeben, monierte Rigaud.
Nach Ansicht des EDA verlief die medizinische Behandlung und der Transport des Mannes allerdings den Umständen entsprechend positiv: Der Schweizer sei am 15. Januar als Überlebender registriert und einen Tag später als verletzt gemeldet worden. Erst am 19. Januar konnten die Schweizer Helfer demnach herausfinden, in welchem Spital er sich befand.
Dann sei der Mann umgehend von einem Schweizer Arzt untersucht und am Folgetag evakuiert worden. Am 21. Januar wurde der Mann in Santo Domingo, der Hauptstadt des Nachbarlandes Dominikanische Republik, operiert. Der medizinische Eingriff sei im Übrigen auf Kostengutsprache des Bundes erfolgt, hielt das EDA fest. (vin/sda)
Erstellt: 26.01.2010, 20:40 Uhr
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