Die Schweiz muss gewisse Libyer einreisen lassen
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Während letztes Jahr noch 5902 Visa erteilt wurden, waren es zwischen Januar und September 2009 nur gerade noch 83. Die zuständigen Behörden hätten am 8. Juni 2009 Vorkehrungen für eine gezielte, restriktive Visapolitik gegenüber bestimmten libyschen Staatsangehörigen getroffen. Seither braucht es für jeden libyschen Visaantrag die Zustimmung des Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Dabei gewährte das EDA libyschen Staatsangehörigen nur noch ausnahmsweise und in besonderen Einzelfällen ein Visum für die Schweiz, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion der aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrats schreibt. Die Kommission fordert einen generellen Visa-Stopp für libysche Staatsangehörige.
Auf eine Einreiseerlaubnis dürfen nur noch Libyer hoffen, die völkerrechtliche Verpflichtungen wahrnehmen, insbesondere wenn sie an internationalen Veranstaltungen am Uno-Sitz in Genf teilnehmen wollen. Wie der Bundesrat weiter schreibt, ist es nicht möglich, die APK-Motion umzusetzen: Die Schengener Visumsvorschriften würden keine generelle Visumsverweigerung gegenüber bestimmten Staatsangehörigen vorsehen. (sam/sda)
Erstellt: 19.11.2009, 16:43 Uhr
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