«Die Staatsanwältin hat mich als Teufel dargestellt. Sie möchte mich beerdigen»
Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 26.08.2010
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
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Zusammenfassung des Prozesses
Im Zürcher Zuhälter-Prozess haben die Verteidiger der vier Angeklagten Freisprüche oder bedingte Freiheitsstrafen sowie sofortige Haftentlassung verlangt. Vier ungarische Zuhälter standen wegen Menschenhandels und zahlreichen weiteren Delikten am Mittwoch und Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht. Sie sollen die - zum Teil minderjährigen - Frauen aus Ungarn und Rumänien in die Schweiz geholt, auf den Strich geschickt und regelmässig brutal misshandelt haben. Mitangeklagt ist eines der Opfer, weil es laut Anklage für die Zuhälter «Kontrollaufgaben auf dem Strassenstrich» übernommen hatte.
Die Staatsanwältin hatte für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie die Verwahrung gefordert. Anders sah es der Verteidiger, der Freisprüche von den Hauptvorwürfen forderte. Für einige gestandene Nebenpunkte seien zwölf Monate Gefängnis angemessen. Auch bei den anderen Angeklagten lagen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung teils massiv auseinander. Für die drei anderen Männer aus Ungarn forderte die Anklage Gefängnisstrafen von 4,5 bis 11 Jahren. Die Verteidiger verlangten Freisprüche. (vin/sda) -
18.30
Der Zürcher Zuhälter-Prozess ist nach zweitägigen Verhandlungen beendet. Die Urteile werden laut dem Gerichtsvorsitzenden am 1. Dezember eröffnet.
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18.20
Schliesslich stellt die Verteidigerin den Antrag, die Angeklagte freizusprechen. Die damals 19-jährige Frau sass vor zwei Jahren während zweieinhalb Monaten in Untersuchungshaft. Für die erlittene Haft fordert die Verteidigung eine Genugtuung von knapp 11'000 Franken. Heute lebt sie mit Mann und Kind in der Schweiz. In einer abschliessenden Stellungnahme beteuert die Angeklagte ihre Unschuld. Sie sei schlecht behandelt worden, sagt sie mit zittriger Stimme.
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18.10
Die Verteidigerin der früheren Prostituierten widerspricht der Darstellung der Anklage. Die Frau, die angeblich Kapo genannt wurde, sei nicht Komplizin ihres Zuhälters gewesen, sondern ebenso ein Opfer wie die anderen Frauen. Die Angeklagte sei bedroht, geschlagen und ausgebeutet worden, sagt die Verteidigerin. Die Frau sei zu Aufpasserdiensten auf dem Strassenstrich gezwungen worden. Sie habe sich aber nicht als bessere Prostituierte gefühlt, sie sei mit den anderen Frauen am Zürcher Sihlquai befreundet gewesen.
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17.50: Fünfte Anklage und Plädoyer der Verteidigung
Nach einer Pause geht der Prozess weiter. Nach den vier Zuhältern geht es um eine Prostituierte, die Aufpasser- und Anweisungsdienste auf dem Strassenstrich am Zürcher Sihlquai geleistet haben soll. Ihr wirft die Anklage Gehilfenschaft zu Menschenhandel und Förderung der Prostitution vor. In der kurzen Befragung erklärt sich die heute 22-jährige Frau, die ein Kind hat, für unschuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2400 Franken sowie eine Busse von 500 Franken beantragt.
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17.30
Der Gerichtsvorsitzende bittet den Hauptangeklagten an das Rednerpult. Dieser bekommt nun die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zu den Vorwürfen und zu den Strafanträgen der Anklage. Die Staatsanwaltschaft beantragte gestern eine Gefängnisstrafe von 16 Jahren sowie die Verwahrung des Angeklagten. «Die Staatsanwältin hat mich als Teufel dargestellt. Sie möchte mich beerdigen», sagt der Zuhälter. Im Übrigen erklärt er, dass die Zeuginnen beeinflusst worden seien. Er bereue, was er getan habe. Mehr gebe es aber nicht zu sagen. Danach wurde der Mann von Polizisten aus dem Gerichtssaal geführt und ins Gefängnis gebracht. Anschliessend wird der Prozess für eine Pause unterbrochen.
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17.25
Jetzt kritisiert der Verteidiger das psychologische Gutachten, das beim Hauptangeklagten unter anderem «pathologisches Lügen» und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung feststellte. Es treffe auch nicht zu, dass der 41-jährige Ungar nicht therapierbar sei. Deshalb müsse auch der Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu verwahren, abgewiesen werden, lässt der Verteidiger das Gericht wissen.
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17.10
Schliesslich wirft die Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten vor, Kokain und andere Drogen konsumiert zu haben. Dieser Sachverhalt wird vom angeklagten Ungarn anerkannt, wie der Verteidiger erklärt. Wegen des jahrelangen Drogenkonsums liege bei ihm eine verminderte Zurechnungsfähigkeit vor. Dies müsse bei der rechtlichen Würdigung der Angriffe auf eine Frau berücksichtigt werden.
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17.00
Der Hauptangeklagte - ein hagerer, bleicher Mann mit weissem Hemd, Brille und Kurzhaarfrisur - sitzt regungslos in der vordersten Reihe im Gerichtssaal. Sein Blick starrt in den Boden. Daneben sitzen zwei Polizisten. Der 41-Jährige ist im Gerichtssaal als Einziger der vier angeklagten Ungarn anwesend. Die anderen drei Angeklagten wurden nach den Plädoyers ihrer Verteidiger ins Gefängnis zurückgebracht.
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16.45
Die Verteidigung nimmt auch Stellung zu den Fällen von sechs weiteren Frauen, die laut Anklage ausgebeutet wurden. Auch in diesen Fällen seien die Prostituierten nicht unter Druck gesetzt worden, sie hätten freiwillig den Angeklagten aufgesucht. Teilweise seien die Frauen in ihn verliebt gewesen.
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16.35
Nach Darstellung der Verteidigung hatten der Angeklagte und die Prostituierten nie Streit wegen der Arbeitszeiten oder wegen der Tageseinnahmen. Die Frauen hätten frei über ihr Geld verfügen können. Von Ausbeutung könne nicht die Rede sein, sagt der Verteidiger weiter. Der Angeklagte, der mit der Hauptgeschädigten zusammenlebte, habe die Prostituierten auch nicht auf dem Strassenstrich überwacht und kontrolliert.
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16.25
Das Bild von unterdrückten und von ihren Zuhältern völlig abhängigen Prostituierten am Zürcher Sihlquai sei falsch, sagt der Verteidiger bei seinem Ausführungen zum Vorwurf des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution. Im Weiteren weist er darauf hin, dass die Hauptgeschädigte bereits in Ungarn als Prostituierte gearbeitet habe. Sie habe auch gewusst, was sie auf dem Strassenstrich in Zürich erwarte.
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16.15
Die Frau, die gegen den Hauptangeklagten aussagte, habe in den Einvernahmen keine genauen Angaben gemacht. Auf dieser Grundlage sei es nicht möglich, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu belegen. Der Angeklagte sei vielleicht ein Machotyp, aber kein menschenverachtender Gewalttäter.
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16.05
Der Prozess geht weiter mit dem Plädoyer des Verteidigers des Hauptangeklagten. Dabei nimmt er Stellung zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe eine Frau vergewaltigt, sexuell genötigt und mit verschiedenen Gegenständen geschändet. Nach Darstellung des Angeklagten hatte er einvernehmlichen Sex mit der Frau. Die Verwendung von Würsten, Bananen, Zigarren oder Besenstielen sei Teil des erotischen Spiels gewesen. Die Frau sei damit einverstanden gewesen, sagt der Verteidiger.
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15.36
Der Prozess wird für eine Pause unterbrochen.
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15.35
Der Verteidiger bestreitet weitere Aussagen der Prostituierten, die als Hauptgeschädigte im Zürcher Zuhälter-Prozess gibt. So stimme es nicht, dass der Angeklagte der Frau Javelwasser zwischen die Beine spritzen wollte, um diese zu bestrafen. Es treffe auch nicht zu, dass die Frau gezwungen worden sei, Waschpulver zu schlucken. Er habe sie auch nicht bei einem Streit in den Schwitzkasten genommen. Der Verteidiger räumt aber ein, dass der Angeklagte die Frau mit einem Messer verletzt habe. Dies sei aber nicht absichtlich gewesen. Als dies passiert sei, sei der Angeklagte mit Drogen zugedröhnt gewesen.
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15.25
Happig ist der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte eine schwanger gewordene Prostituierte, die für ihn gearbeitet hatte, mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch misshandelt haben soll. Mit dem Ziel, einen Abort herbeizuführen. Laut Verteidigung kann die Anklage den Vorwurf nicht belegen. Denn es gebe keine Beweise, etwa Ärzteberichte, für die Schwangerschaft, ebensowenig für die Fehlgeburt. Zudem müssten die Aussagen der Frau bezweifelt werden.
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15.15: Viertes Plädoyer der Verteidigung
Jetzt tritt der Verteidiger des vierten Angeklagten ans Rednerpult. Für den 41-jährigen mutmasslichen Zuhälter forderte die Staatsanwaltschaft 16 Jahre Gefängnis und Verwahrung. Dagegen plädiert die Verteidigung für Freisprüche in den Hauptanklagepunkten. Auf Grund von Schuldsprüchen in Nebenanklagepunkten soll der Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten verurteilt werden.
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15.05
Jetzt bittet der Gerichtsvorsitzende den Angeklagten nach vorne und fragt diesen, ob er etwas sagen wolle. «Ich habe niemandem etwas angetan», erklärt der 40-jährige Mann, der eine bullige Figur hat. Dann sagt er, dass er den Gerichtssaal verlassen möchte, was das Gericht ihm auch erlaubt. Schliesslich führen zwei Polizisten den Mann, der Handschellen trägt, aus dem Saal. Den Angeklagten will die Staatsanwaltschaft mit elf Jahren Gefängnis bestrafen.
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15.00
Zum Verwahrungsantrag gegen den dritten Angeklagten nimmt der Verteidiger keine Stellung. Denn er gehe davon aus, dass das Gericht nicht auf diesen Antrag eintreten werde.
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14.55
Falls das Gericht trotzdem zu einem Schuldspruch komme, solle der Angeklagte eine Gefängnisstrafe von maximal drei Jahren erhalte, sagt der Verteidiger weitere. Dabei nennt er strafsenkende Gründe, etwa das schwierige familiäre Umfeld, in dem er aufgewachsen sei, das lange Strafverfahren sowie das tadellose Verhalten im Gefängnis. Der Angeklagte sitzt seit etwa zwei Jahren in Untersuchungshaft in Zürich. Schliesslich bestreitet der Verteidiger die Genugtuungsforderungen der Geschädigten. Auch die Schadenersatzansprüche werden abgewiesen.
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14.40
Abschliessend stellt der Verteidiger den Antrag, den Angeklagten von allen vorgeworfenen Delikten freizusprechen. Zudem sei er sofort aus der Sicherheitshaft zu entlassen und mit 200'000 Franken zu entschädigen.
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14.30
Der Angeklagte habe auch keine Anstiftung zu Körperverletzung begangen, sagt dessen Verteidiger. Dabei geht es um eine Drohung gegen Personen in Ungarn. Im Übrigen sei die Anstiftung zu einer Tat im Ausland im schweizerischen Recht nicht geregelt, gibt er zu bedenken.
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14.20
Im Weiteren weist der Verteidiger den Vorwurf der Gehilfenschaft zu Menschenhandel und der Förderung der Prostitution zurück. In einem Fall habe der Angeklagte lediglich die Wohnung einer Frau zur Verfügung gestellt. Die Prostituierten, die er gekannt habe, hätten selbständig gearbeitet.
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14.05
Der Verteidiger stellt auch weitere Darstellungen der Staatsanwaltschaft in Frage. So habe der Angeklagte keine Frau gezwungen, auf den Strassenstrich zu gehen. Die Frauen hätten bereits in Ungarn als Prostituierte gearbeitet. Grundsätzlich hätten sie gewusst, was sie in der Schweiz erwarte. Es sei auch nicht klar, wer denn wen ausgenützt habe.
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13.50
Die Verteidigung bestreitet auch andere Vorwürfe. So habe der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt eine Frau vergewaltigt oder sexuell genötigt. Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft Frauen dazu gedrängt, entsprechende Aussagen zu machen. Unter Druck gemachte Aussagen seien nicht glaubhaft. So habe eine Frau gesagt, dass der Angeklagte Penis-Implantate habe.
Gemäss einem ärztlichen Gutachten treffe dies aber nicht zu. -
13.40: Drittes Plädoyer der Verteidigung
Der Prozess geht mit dem Plädoyer des dritten Verteidigers weiter. Dabei nimmt er Stellung zu den Aussagen von fast zehn Frauen, die laut Staatsanwaltschaft vom Angeklagten ausgebeutet und teilweise misshandelt wurden. Unter anderem sagt der Verteidiger, dass es nicht erwiesen sei, dass eine Frau zur Teilnahme an einem Porno-Film gezwungen worden sei. Es sei auch nie zu Drohungen gekommen.
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Die bisherigen Anträge der Verteidigung
Im Zürcher Zuhälter-Prozess haben die Verteidiger von zwei Angeklagten volle Freisprüche und die sofortige Haftentlassung verlangt. Für einen teilgeständigen Angeklagten wird eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte gestern Gefängnisstrafen von 4,5 bis 16 Jahren für die vier mutmasslichen Zuhälter gefordert - in einem Fall beantragte die Anklage auch eine Verwahrung. Das Urteil wird voraussichtlich am 1. Dezember eröffnet, wie der Gerichtsvorsitzende mitteilte.
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12.30
Die Gerichtsverhandlung ist unterbrochen. Nach der Mittagspause geht es um 13.30 Uhr weiter.
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12.25
Der Verteidiger räumt ein, dass die Telefonprotokolle den Angeklagten in einigen Punkten belasteten. Damit sei allerdings noch kein Schuldspruch, zum Beispiel wegen Todesdrohungen, zu begründen. Dabei ging es unter anderem um die Rolle einer Prostituierten, die für den mutmasslichen Zuhälter Aufpasserdienste auf dem Strassenstrich am Zürcher Sihlquai leistete. Im Weiteren kritisiert der Verteidiger die Staatsanwaltschaft, weil diese zu stark den Zeugenaussagen geglaubt haben soll.
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12.15
Beim Angeklagten handelt es sich um einen Mann, der gemäss Staatsanwaltschaft eine schwangere Dirne derart malträtiert haben soll, dass diese einen Abort erlitt. Dabei habe er die Frau mit Faustschlägen und Fusstritten in den Bauch misshandelt. Die Verteidigung bestreitet diesen Sachverhalt. Es gebe keine Beweise, dass die Frau schwanger gewesen sei und eine Fehlgeburt erlitten habe. Kein Arztzeugnis belege den Vorwurf. Und die Aussagen der angeblich geschädigten Frau seien nicht glaubwürdig. Auch Nötigung und Körperverletzung könnten nicht bewiesen werden.
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12.10
Nach Ansicht des Verteidigers gibt es in Ungarn viele Frauen, die sich freiwillig prostituieren. Einige von ihnen seien mutiger und unternehmungslustiger und reisten unter anderem in die Schweiz, um hier zu arbeiten. Schliesslich locke das schnelle Geld. Es sei jedenfalls nicht so, dass alle Prostituierten, die am Zürcher Sihlquai arbeiteten, naive oder dumme Opfer seien. Es gebe auch eine Selbstverantwortung der Prostituierten.
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12.00: Drittes Plädoyer der Verteidigung
Jetzt folgt das Plädoyer des dritten Verteidigers. Für seinen 40-jährigen Klienten beantragt er Freisprüche und im Fall von Schuldsprüchen eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren sowie eine bedingte Geldstrafe. Die Anklage umfasst sieben Punkte.
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11.50
Jetzt bittet der Gerichtsvorsitzende den 30-jährigen Angeklagten nach vorne. Der Richter fragt ihn, ob er zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen wolle. «Ich möchte nichts sagen», antwortet der Angeklagte mit Bodybuilder-Figur, der mit Handschellen am Rednerpult steht.
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11.40
Schliesslich beantragt der Verteidiger wegen Menschenhandels eine Freiheitsstrafe von maximal 18 Monaten sowie eine Geldstrafe (180 Tagessätze à 30 Franken) für den Angeklagten, der seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Dagegen beantragt die Staatsanwaltschaft eine Strafe von neun Jahren Gefängnis.
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11.30
Der Verteidiger beantragt einen Schuldspruch wegen Menschenhandels in einem Fall und Freisprüche in den übrigen Anklagepunkten wie zum Beispiel Vergewaltigung. Punkto Menschenhandel sei sein Verschulden erheblich. Es müsse aber betont werden, dass sich der Angeklagte erstmals in seinem Leben als Zuhälter betätigt habe. Er sei ein Möchtegern-Zuhälter, habe ein Mitangeklagter über ihn gesagt.
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11.20
Es treffe allerdings nicht zu, dass die junge Frau zur Prostitution gezwungen worden sei, sagte der Verteidiger weiter. Zutreffend sei dagegen, dass der Angeklagte die Arbeit der Geschädigten am Zürcher Sihlquai überwacht und an den Tageseinnahmen der Prostituierten mitverdient habe. Richtig sei auch, dass der 30-jährige Angeklagte am Zürcher Strassenstrich das Image eines harten Zuhälters gepflegt habe.
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11.10
Laut dem Verteidiger anerkennt der Angeklagte, dass er sich in einem Fall des Menschenhandels schuldig gemacht habe. Er habe die aus ärmlichen Verhältnissen stammende Frau unter falschen Versprechen in die Schweiz gelockt und eine gemeinsame Zukunft vorgetäuscht.
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11.00
Der Verteidiger verweist auf Telefonprotokolle, die belegen sollen, dass die Frau Sex mit dem Angeklagten wollte. Von Drohungen und Druck könne keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Geschädigte war in den Angeklagten verliebt. Die Frau habe in den Zeugeneinvernahmen gelogen.
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10.50
Der Verteidiger geht auf den Fall einer anderen Geschädigten ein. Diese habe eine sexuelle Beziehung mit dem Angeklagten gehabt - dies sei aber in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt. Der Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung sei nicht begründet. Die Anschuldigungen der Frau seien falsch und deren Aussagen widersprüchlich und damit nicht brauchbar.
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10.35
Der Prozess geht mit dem Plädoyer des zweiten Verteidigers weiter. Er sagt, dass sich der Angeklagte nicht der Förderung der Prostitution schuldig gemacht habe. Die Geschädigte habe sich freiwillig prostituiert und über ihre Arbeit selber bestimmt.
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10.00
Das Gericht ordnet eine halbstündige Pause an.
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9.55
Im Weiteren stellt der Verteidiger ein Gutachten in Frage, dass einer Geschädigten gesundheitliche Schäden attestiert. Die Frau sei schon krank gewesen, bevor sie den Angeklagten kennengelernt habe.
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9.45
Der Verteidiger geht nun ausführlich auf den Vorwurf der mehrfachen sexuellen Nötigung ein. Die Frau, die gesagt habe, dass sie zu Oralsex gezwungen worden sei, habe in den Einvernahmen widersprüchliche Aussagen gemacht. Insbesondere stimme ihre Beschreibung des Penis' des Angeklagten nicht. Der Vorwurf der Anklage sei unbegründet.
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9.35
Die Plädoyers der Verteidigung verfolgt auch die Anklägerin, Staatsanwältin Silvia Steiner. Gelegentlich blättert sie in Unterlagen. Auf der vordersten Bank hinter ihr sitzen die noch anwesenden drei Angeklagten, in Abständen von zwei, drei Metern, zwischen ihnen sitzen Polizisten und Anwälte. Die Angeklagten - einer schmächtig, die anderen bullig - scheinen sich zu langweilen. Sie sitzen mit gesenkten Köpfen da, oder starren in die Fenster. Im Gegensatz zum ersten Prozesstag verfolgen deutlich weniger Medienleute die Gerichtsverhandlung. Etwa zehn Journalisten sind noch da.
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9.25
Die Darstellungen der Geschädigten seien nicht glaubhaft, sagt der Verteidiger. Es hätten keinerlei erzwungene sexuelle Handlungen stattgefunden. Er habe die Prostituierte auch nicht überwacht und diesen die Arbeitsbedingungen aufgezwungen. Die Preispolitik sei Sache der Frauen gewesen.
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9.15
Auch der zweite Verteidiger fordert Freisprüche für seinen 30-jährigen Klienten - etwa vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Punkto Menschenhandel in einem Fall beantragt er einen Schuldspruch, wobei die Gefängnisstrafe höchstens 18 Monate betragen soll. Gegen den Mann hatten zwei Frauen ausgesagt.
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9.00
Jetzt bittet der Gerichtsvorsitzende den 40-jährigen Angeklagten nach vorne. Der Richter fragt ihn, ob er zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen wolle. Der Angeklagte verneint. Er habe in den Einvernahmen bereits alles gesagt, sagt der untersetzte Angeklagte. In seinem Fall fordert die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren. Kurz danach darf der Angeklagte den Gerichtssaal verlassen, und er wird wieder ins Untersuchungsgefängnis geführt.
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8.50
Während des Plädoyers des Verteidigers werden zwei der vier Angeklagten von Polizisten in den Gerichtssaal geführt. Die Angeklagten trugen Handschellen. Die beiden anderen Angeklagten waren bereits da. Im Saal sitzen sechs Polizisten.
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8.40
Die Anklage könne ihre Vorwürfe nicht rechtsgenügend beweisen, sagt der Verteidiger weiter. Die Staatsanwaltschaft arbeite mit Vermutungen und Konstruktionen. Nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten müsse dieser freigesprochen werden.
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8.30
Der Verteidiger bestreitet auch den Vorwurf, wonach der Angeklagte eine Minderjährige an ein Sex-Etablissement in Wetzikon (ZH) vermittelt haben soll. Er habe auch nicht gewusst, dass die Frau noch minderjährig gewesen sei.
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8.20
Der Verteidiger geht auf den Fall einer Prostituierten ein, die keinesfalls schlecht verdient habe. Diese sei nicht ausgebeutet worden. Es stimme auch nicht, dass der Angeklagte Frauen zur Prostitution gezwungen habe. Die Frauen hätten bereits in Ungarn als Prostituierte gearbeitet. Der Angeklagte habe lediglich die Frauen in die Schweiz gebracht.
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8.10: Plädoyer der Verteidigung
Mit zehnminütiger Verspätung beginnt der Zuhälter-Prozess. Im ersten Plädoyer fordert die Verteidigung einen Freispruch und die Abweisung der Genugtuungsbegehren. Dem Angeklagten wird unter anderem Menschenhandel vorgeworfen.
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Das Wichtigste zum Prozess
Im Zuhälter-Prozess am Zürcher Bezirksgericht findet heute der zweite Verhandlungstag statt. Auf dem Programm stehen die Plädoyers der Verteidiger. Gestern kam die Staatsanwaltschaft zu Wort.
Für den Hauptangeklagten wird eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie Verwahrung beantragt. Für die drei anderen Männer aus Ungarn verlangt die Anklage Gefängnisstrafen von 4,5 bis 11 Jahren. Die mutmasslichen Zuhälter haben laut Anklageschrift Prostituierte aus Ungarn und Rumänien nach Zürich geholt, am Sihlquai auf den Strassenstrich geschickt und misshandelt. Zwei sollen zudem schwangeren Prostituierten in den Bauch getreten und so Fehlgeburten herbeigeführt haben. Mitangeklagt ist auch eine Prostituierte, die für ihren Zuhälter «Aufpasserdienste» auf dem Strassenstrich leistete.
Die Anklage lautet unter anderem auf Menschenhandel, Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Drohung und Nötigung. Die Vorfälle, die das Zürcher Bezirksgericht zu beurteilen hat, passierten in den Jahren 2007 und 2008.
Erstellt: 26.08.2010, 07:46 Uhr






