Schweiz

Die Väter werden den Müttern gleichgestellt

Geschiedene und unverheiratete Eltern sollen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Wer den anderen Elternteil in seinem Besuchsrecht einschränkt, soll bestraft werden.

Verheiratet oder nicht: Künftig soll für Väter und Mütter das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall werden.

Verheiratet oder nicht: Künftig soll für Väter und Mütter das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall werden.
Bild: Keystone

Der Bundesrat will das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall erklären – sowohl für Geschiedene wie für Unverheiratete. Die Landesregierung hat gestern eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt.

Heute wird das Sorgerecht bei Unverheirateten zunächst automatisch und ausschliesslich der Mutter zugesprochen. Nur wenn sie sich einverstanden erklärt, darf der Lebenspartner mitreden. Bei Scheidungen herrschte bis anhin ebenfalls eine Art Monopol für Frauen. In jüngster Vergangenheit zeigt die Statistik indes eine Tendenz hin zum gemeinsamen Sorgerecht: Anfang des Jahrzehnts einigten sich 1200 Paare im Scheidungsprozess, die Verantwortung für die Kinder zusammen zu tragen, vor zwei Jahren war dies fast 5000 Mal der Fall. (Gegenüber 8850 Scheidungen mit alleinigem Sorgerecht der Mutter und 745 gescheiterten Ehen, in denen dieses Recht dem Vater übertragen wurde.)

Durchsetzung des Besuchsrechts

Eine weitere Änderung sieht der Bundesrat im Strafgesetz vor. Nach seinem Vorschlag riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer einen Elternteil daran hindert, das Besuchsrecht auszuüben. Wie Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz ausführt, vereitelten Mütter teilweise die Ausübung des väterlichen Besuchsrechts. Diese Frauen riskierten keinerlei Sanktionen, während ein Vater, der das Kind nicht zurückbringe, strafrechtlich belangt werden könne. Mit der geplanten Gesetzesänderung solle auch in diesem Punkt Gleichberechtigung herrschen.

Und was ist mit den Vätern, die ihre Sorgepflicht nicht wahrnehmen, den Sprössling nicht besuchen? Laut Felix Schöbi kann gegen solche Nachlässigkeit schon nach geltendem Recht vorgegangen werden, mit dem Entzug des Sorgerechts sowie der Verpflichtung zu höheren Alimentenzahlungen. «Weitergehende Sanktionen hingegen wären nach unserem Rechtsverständnis übertrieben», findet er.

«Patriarchale Vorzugsbehandlung»

Solche Aussagen bringen Anita Thanei in Harnisch. Die Scheidungsanwältin und SP-Nationalrätin sieht in den geplanten Gesetzesänderung überhaupt eine patriarchale Vorzugsbehandlung. «Sobald sich Männer diskriminiert fühlen, wird das Gesetz geändert», sagt Thanei. «Bei Frauen geht das sehr viel langsamer.»

Ganz so flugs sind die gestern präsentierte Änderungen allerdings auch wieder nicht gekommen: Das Bundesamt für Justiz ist damit über drei Jahre schwanger gegangen. Die Revision geht auf einen Vorstoss von CVP-Nationalrat Reto Wehrli zurück, den das Parlament im Herbst 2005 an den Bundesrat überwiesen hat. Opposition erwuchs damals lediglich aus den Reihen der SP; umso heftiger setzten sich namentlich die Genossinnen zur Wehr. Wie fundamental die SP-Opposition heuer sein wird, ist offen. Auffallend jedenfalls ist: Die Wortführerin in der Ratsdebatte von 2005, SP-Vizepräsidentin Jacqueline Fehr, wollte sich zu den bundesrätlichen Vorschlägen gestern noch nicht äussern.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.01.2009, 22:39 Uhr

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29 Kommentare

Patrick Baumann

05.02.2009, 23:03 Uhr
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Daniela Hügi: Matthias Mattusek "Die Vaterlose Gesellschaft", Rowohlt-Verlag - enorme Scheidungsrate, Karriereväter (und -mütter). Kinder haben heute zu wenig Betreuung. Auch wenn vielleicht etwas überspitzt, die vaterlose Gesellschaft ist Faktum. Und Väter, welche Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten, werden vom Staat daran gehindert... Antworten


daniela schicker

02.02.2009, 14:27 Uhr
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Die unspektakuläre Erziehungsarbeit bleibt immer noch, ob verheiratet, unverheiratet oder geschieden, an den Müttern hängen, die Väter schmieden - mit wenigen Ausnahmen - lieber an ihrer Karriere. Erziehen heisst nicht nur Sorgerecht, sondern vor allem Verzicht auf Karriere, Zeit für das Kind und viele tägliche Entscheide bezüglich Erziehung im Rahmen der Obhut. Antworten


daniela hügi

30.01.2009, 15:00 Uhr
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@l.bendel ihren vorschlag kann ich nur unterstützen. so würde das gegenseitige verständnis gefördert und damit die kompromisbereitschaft verbessert . das verstecken hinter rollen würde aufgebrochen. dies käme wirklich den kindern, aber auch den eltern zugute. @ p.baumann wie ist eine vaterlose gesellschaft trotz all der verheirateten, sorgeberechtigten väter möglich? Antworten


Marcel Zufferey

30.01.2009, 11:18 Uhr
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Thanei und Gefolge führen immer wieder ins Feld, dass 2/3 der Gratis-Arbeit immer noch von Frauen geleistet werden- das stimmt. Dass aber 2/3 der bezahlten Arbeit nach 40 Jahren Emanzipation auch immer noch von Männern geleistet werden (Vollzeit)- das ist dann die grösste Selbstverständlichkeit: Genau daraus leitet sich das alte Sorgerecht natürlich ab! Es gibt also viel zu tun: Packen wir's an! Antworten


Patrick Baumann

29.01.2009, 23:21 Uhr
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Endlich werden Kinder nicht mehr auf ihre Väter verzichten müssen und die vaterlose Gesellschaft wird um fünf vor zwölf noch gestoppt werden können. Die kommende Generation wird es danken. Frau Thanei ist zum Glück so eine Art Dinosaurier. Ihre Denkensweise ist am aussterben. Auf der Webseite doubtfire.ch kann man sich als Befürworter des "Regelfalls"eintragen. Antworten


Rolf Haller

29.01.2009, 23:12 Uhr
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Die Einstellung der Brachialemanze Thanei zeigt, was aus der links grünen Ecke zu erwarten ist. Was diese Dame und ihr Gefolge in bern zu suchen hat, ist mir schleierhaft Es hat ebenfalls Jahre gedauert, bis gewisse Aenderungen zur Diskussion gebracht werden. Was sich einige Damen mit dem gültigen Scheidungsrecht erlauben können ist schlichtweg kriminell und dem Wohl des Kindes abträglich. Antworten


Lukas O. Bendel

29.01.2009, 19:06 Uhr
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Gut, dass nun die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall kommt und Besuchsrechtsverweigerungen unter Strafandrohung gestellt werden. Schade aber, dass noch immer den zerstrittenen Eltern weder eine Pflichtmediation auferlegt noch subsidiär eine paritätische Kinderbetreuung und Teilzeit-Erwerbstätigkeit auferlegt wird. Vor allem die Kinder werden und würden von diesen Neuerungen profitieren! Antworten


Lukas O. Bendel

29.01.2009, 18:18 Uhr
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@ daniela hügli: Diese Änderung des Scheidungsrechts wollen v.a. jene Väter, die sich schon von allem Anfang an um ihre Kinder gekümmert statt einzig ihre Karriere verfolgt haben; den anderen sind diese Verbesserungen ebenso egal wie ihre Kinder. Und bei unehelichen Kindern muss die Kindsmutter bloss ihre Sexualpartner und damit potentiellen Väter preisgeben und schon "regnet" es Geld. Antworten


Marcel Zufferey

29.01.2009, 17:36 Uhr
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Erfreulich ist auch der Umstand, dass sich Frauen dann wieder vermehrt einer vollzeitlichen Berufstätigkeit widmen können- und die Männer mehr Teilzeit arbeiten werden, das stimmt. Das neue Sorgerecht macht Schluss mit liebgewordenen Selbstverständlichkeiten: Beide Geschlechter müssen in Zukunft ihre Rollen neu überdenken; keine Seite kann sich mehr hinter alten Entschuldigungen verstecken! Antworten


daniela hügi

29.01.2009, 14:17 Uhr
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ich freue mich, dass die männer sich in zukunft für teilzeitarbeit einsetzen und ihre karriere hinten anstellen, um ihrer sorgepflicht nicht nur in der theorie sondern auch im alltag nachzukommen. ich freue mich, dass endlich auch bei unehelichen kindern die betreuungskosten gleichberechtigt von beiden getragen werden und nicht mehr kostenlos an eine(n) delegiert werden können. Antworten


Marcel Zufferey

29.01.2009, 14:01 Uhr
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In der Bundesrepublik ist bereits schon seit gut zwei Jahren ein neues Scheidungsrecht in Kraft, dass von den Frauen mehr Eigeninitiative fordert- eine kleine Revolution, wie manche Juristen bei seiner Einführung meinten. Mittlerweile zeigt sich jedoch, dass die Gerichtspraxis die nächste Hürde darstellt: Die Männer werden immer noch benachteiligt. Gleiches wird mit dem neuen Sorgerecht passieren. Antworten


Gene Amdahö

29.01.2009, 13:07 Uhr
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Endlich ein Gesetz, welches z.B. das Jugendsekretariat Dielsdorf zum Umdenken zwingt. Ein Gesetz, das zum Kindeswohl und nicht für das Mutterwohl gedacht ist. Antworten


Adrian Frey

29.01.2009, 11:37 Uhr
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Mich als Schwuler beschäftigt dies ja nur am Rande, doch war und ist es für mich in keiner Weise begreiflich, dass man den Vätern die Kinder wegnehmen kann/soll. Es sind ja die Eltern, die sich auseinander leben und nicht der Vater bzw.die Mutter und die Kinder... Und als dankeschön darf er dann noch zahlen bis dass es dem Teufel graut... Diesbezüglich sind Frauen schlicht das Letzte! Antworten


Lisa Müller

29.01.2009, 11:27 Uhr
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Als Lebenspartnerin eines geschiedenen Mannes bin ich froh, dass endlich ein wenig Gerechtigkeit gegenüber den Vätern gewahrt wird. Ich befürchte, dass die Männer trotzdem weiterhin zünftig zur Kasse gebeten werden. Viele Frauen die arbeiten könnten, machen sich ein bequemes Leben, damit sie sich rächen können und leben auf Kosten des Mannes. Übrigens: auch ich bekomme Bibeli bei dieser Anwältin.. Antworten


Dosi Lavra

29.01.2009, 11:08 Uhr
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In erster Linie geht es um das Kind. Es ist das schwächste Glied in der Kette und kann nun wirklich nichts dafür, dass die Eltern sich nicht mehr verstehen. Endlich können unsere Kinder nicht mehr von Müttern / Frauen benutzt werden, um Rache am Vater / Mann, wofür auch immer, zu üben. Ich habe nie verstanden, wie eine Mutter ihr eigenes Kind dazu benutzen kann. Wo bleibt die Mutterliebe? Antworten


Markus Brunner

29.01.2009, 10:34 Uhr
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Endlich wird die Gleichstellung der Geschlechter in der Sorgerechtsfrage an die Hand genommen und es steht die Beendigung der matriarchalen Vorzugsbehandlung an! Auf wievielen Augen muss man wohl blind sein, wenn man politisch diese längst fällige Aktualisierung des bestehenden (Un-)Rechts bekämpft? Antworten


Christof König

29.01.2009, 09:38 Uhr
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Eine gesetzlich verankerte Diskrimination ist wahrlich unhaltbar. Und weshalb genau sind SP-Frauen dagegen?!? Weil es für Frauen auch schwierig ist/war, Gleichbereichtigung zu erlangen? Allerdings auch ein Missstand doch wohl kaum ein Argument für Männer/Väter-Diskriminierung. Merkwürdig. Bis sich die Gleichberechtigung dann auch im Vollzug durchsetzt, geht's dann wohl auch noch ein Weilchen. Antworten


ralph kocher

29.01.2009, 09:13 Uhr
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Und es bewegt sich also doch! So fossil war das Gesetz! In der Tat leiden die meisten alleinstehenden Frauen unter Überforderung, insbesondere wegen der für sich erzwungenen Kinderbetreuung. Notgedrungen sollen also die Herren wieder hinhalten dürfen bzw. müssen? Schön für die Kinder, erbauend für die Väter! Immerhin machte man aus der Not nun eine Tugend. Zwar spät, aber ALLE zufriedenstellend... Antworten


Spörri Dieter

29.01.2009, 09:02 Uhr
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Das Kindeswohl hat höchste Priorität! Antworten


Walter Brunner

29.01.2009, 08:57 Uhr
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Nicht nur Banken haben Realitätsverluste, auch SP-Nationalrätinnen! Wie kann Anita Thanei sagen, das die Männer erst seit kurzem benachteiligt werden und darum sofort das Gesetz geändert werde? Seit es in der Schweiz ein modernes Scheidungsrecht gibt hatten die Männer nach der Scheidung nur noch zu zahlen aber nichts mehr zu sagen bei ihren Kinder. Endlich soll es hier gerechter werden. Antworten


Roger Steinmann

29.01.2009, 08:56 Uhr
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Der Bundesrat hat endlich ein weitreichendes soziales Problem auf das Parkett gebracht. Ich selbst warte seit 14 Jahren auf genau diese Gesetzesaenderung; mein Besuchsrecht ist ueber die ganze Lebenszeit unserer Tochter systematisch von der Kindsmutter sabotiert worden. Nur eine baldigste Umsetzung kann die Kindsmutter aus ihrem einseitigem Rechtsdenken zwingen. Und nur dies! Antworten


Marcel Steiger

29.01.2009, 08:41 Uhr
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Ganz genau! Stimme dir 100% zu Armin. Und dann würde ich gerne noch wissen von der Frau Thanei ob sie für die Gleichberechtigung der Geschlechter ist oder nicht? Wie sie selber sagt im Artikel waren die Männer benachteiligt und haben nun das Gesetz zu ihren Gunsten ins Gleichgewicht gebracht. Gleichberechtigung gilt nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer, Frau Thanei! Antworten


Dominic Bre

29.01.2009, 08:16 Uhr
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Die Schweiz ist vermutlich das letzte Land in Europa, das defaultmässig die gemeinsame Sorge im Gesetz aufnimmt.. welch eine Schande !. Allerdings ist es höchste Zeit, zum Wohl des Kindes. Ein Kind hat anrecht auf Vater und Mutter. Antworten


Hans Zimmerli

29.01.2009, 05:08 Uhr
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Mir wurde das Besuchsrecht über Jahre entzogen, weil ich mich zu Erziehungsfragen äusserte. Die Kindsmüter konnten somit mit der Gewalt der Vormundschaftsbehörden den Väter ihre eigenen Kinder entfremden. Die Kinder sind dann für immer den Väter danach fremd, weil die Beziehungen über Jahre fehlen in der Kindheit, die nie mehr nachgearbeitet werden können. Amtsmissbrauch der Behörden/Kindsmutter. Antworten


christoph scheidegger

29.01.2009, 00:25 Uhr
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endlich werde ich als zahlender vater auch rechte erhalten. ich werde also mit angemessener genugtuung miterleben, wie die arroganten vertreter des jugendamtes der stadt bern, umbuchstabieren müssen. dieses jugendamt ist für moralisches unrecht verantwortlich, so wie auch für seine rückständige, dem kindswohl abträgliche, diskriminierende praxis, im umgang mit rechtlosen, stigmatisierten vätern. Antworten


A Meyer

29.01.2009, 00:13 Uhr
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Sehr gute Vorschläge! Bei einer Scheidungsrate von über 50 % ist es höchste Zeit, die Diskriminierung der Väter zu beenden. Die Frauen, die Gerichte und die Rechtsverdreher (Verzeihung: Rechtsanwälte) haben viel zu lang die geschiedenen Männer als blosse Geldesel übelst missbraucht. Wenn Mann eine Zivilehe ohne Ehevertrag mit Gütertrennung und Schutz vor Kukuckskindern eingeht ist er einfach dumm. Antworten


christoph scheidegger

29.01.2009, 00:04 Uhr
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wenn ich frauen wie frau thanei sehe und auch noch höre, bekomme ich sofort bibeli..! schlimm solche ansichten, schlimm! diese frau thanei kann ja den rechtsbegriff des kindswohls kaum definieren. endlich handelt der bundesrat, bravo und herzlichen dank, herr nationalrat reto wehrli, für mich persönlich sind sie eine lichtgestalt. väter die um ihre kinder betrogen werden, erleben die hölle..! Antworten


christoph scheidegger

28.01.2009, 23:50 Uhr
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höchste zeit, diese änderungen zu realisieren..! als rechtloser vater, wurde ich vom jugendamt der stadt bern jahrelang systematisch schikaniert und unverschämt angelogen, eine relativ unerträgliche situation. das stadtberner jugendamt ist, meiner persönlichen auffassung nach, für diverse tragödien verantwortlich, dort solte man schon längst mal gründlich ausmisten, die leute dort sind unfähig..!! Antworten


Armin Scheiwiller

28.01.2009, 23:28 Uhr
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Die liebe Frau Thanei fürchtet wohl um die lukrativen Mandate, die ihr das bisherige Scheidungsrecht garantiert hatte. Und von den künftig eingesparten Anwaltskosten werden - ganz im Sinne des Kindswohls - so oder so - die Scheidungskinder profitieren, ganz zum Unwohle der ScheidungsanwältInnen. Antworten



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