Die Zeit der freien Arztwahl läuft ab
Von Patrick Feuz, Bern. Aktualisiert am 07.09.2009
Eine Idee mit Tücken
Wer direkt zum Spezialisten geht, statt zuerst den Hausarzt aufzusuchen, soll ab 2010 den doppelten Selbstbehalt zahlen. Dieser Vorschlag der Gesundheitskommission des Nationalrats wird indes nur wenig bewirken:
Erstens gehen schon heute rund 70 Prozent der Patienten immer zuerst zum Hausarzt – und sind mit diesem Verhalten bereits kostenbewusst. Zweitens hat der differenzierte Selbstbehalt einen unerwünschten Nebeneffekt: Zwar hilft er Kosten sparen, indem ein Teil der Patienten mehr aus der eigenen Tasche bezahlt. Aber gleichzeitig entstehen Mehrkosten – weil jene Patienten, die dank guten Kenntnissen direkt zum richtigen Spezialarzt gehen, künftig zum Umweg über den Grundversorger gezwungen sind. Unter dem Strich werde die Massnahme deshalb in der Grundversicherung höchstens 80 bis 100 Millionen Franken pro Jahr einsparen, schätzt die Verwaltung. (paf)
Wer auf der vollen freien Arztwahl beharrt, soll künftig mehr bezahlen. So will es die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK). Ihr konkreter Beschluss: Wer direkt zum Spezialisten geht statt zuerst den Hausarzt aufzusuchen, bezahlt ab 2010 den doppelten Selbstbehalt, also 20 statt 10 Prozent. Das Parlament wird dem Vorschlag – als Teil des dringlichen Massnahmenpakets gegen das Prämienwachstum – voraussichtlich zustimmen.
Eine Alternative zur Praxisgebühr
«Mit dem neuen Selbstbehalt wollen wir ein Zeichen setzen», sagt SVP-Nationalrat Jürg Stahl, der die zuständige Kommission präsidiert – ein Zeichen dafür, dass die volle freie Arztwahl künftig nur noch mit erhöhter Kostenbeteiligung zu haben ist. «Die Leute sollen nicht von Arzt zu Arzt rennen», sagt Stahl. Der abgestufte Selbstbehalt ist als Alternative zu Pascal Couchepins Praxisgebühr gedacht, die der Patient bei jedem Arztbesuch aus dem eigenen Sack bezahlen müsste. Wie stark es den Gesundheitspolitikern mit dem neuen Selbstbehalt auch um Symbolik geht, wird beim Blick ins Detail klar. Denn die Massnahme wird nur begrenzt wirksam sein.
Die Helsana-Gruppe als grösste Krankenkasse befürchtet zudem, dass der abgestufte Selbstbehalt in dieser Form die Falschen fördert: Profitieren würden in erster Linie die Hausärzte. Damit werde aber nur das Einzelkämpfertum mancher Hausärzte zementiert. Nötig seien endlich Massnahmen, um Gruppenpraxen und Ärztenetze zu fördern. Diese Managed-Care-Angebote sparen dank koordinierter Behandlung und enger Zusammenarbeit der beteiligten Ärzte nicht nur Kosten, sondern nützen auch der Qualität.
Neue Regeln auch für die Ärzte
Das weiss auch Jürg Stahl: Der Selbstbehalt in der jetzt diskutierten Form sei nur ein Zwischenschritt und – als Teil des dringlichen Massnahmenpakets – ohnehin bis 2012 befristet. «Unser Ziel für die Zeit danach ist eine Grundversicherung mit Managed-Care als Grundmodell. Wer mehr will, wird mehr bezahlen müssen.»
Bereits sind die Gesundheitspolitiker daran, die Grundversorgung der Zukunft im Detail zu entwerfen. Eine Subkommission unter Leitung von CVP-Nationalrätin Ruth Humbel Näf will mit «massiven Anreizen» die Patienten in Ärztenetze locken, die Budgetverantwortung übernehmen und dadurch ein finanzielles Interesse an einer kostenbewussten und guten Behandlung der Patienten haben. Prämienrabatte und tieferer Selbstbehalt sollen nur für solche echte Managed-Care-Modelle gelten. Und nicht für Pseudonetze, die aus einer Liste mit Namen von Ärzten bestehen, die in Tat und Wahrheit gar nicht zusammenarbeiten.
Offen ist, wer Stempel vergibt
Offen ist, ob die Ärztevereinigung FMH, die Managed-Care-Gesellschaften oder eine staatliche Akkreditierungsstelle regeln soll, wer den Managed-Care-Stempel erhält. So oder so: Die Zeit für die freie Arztwahl in der heutigen Form – also ohne Aufpreis – läuft ab.
Ruth Humbel Näf sieht daneben einen überparteilichen Konsens, dass es auch für die Ärzte neue Regeln braucht, also der Vertragszwang gelockert werden muss. Im Zentrum steht die Idee, dass nur noch jene Ärzte automatisch zulasten der Grundversicherung abrechnen dürfen, die einem anerkannten Versorgungsnetz angeschlossen sind.
Übergangsfristen sollen Akzeptanz schaffen
Über die künftige Grundversorgung soll der Nationalrat laut aktuellem Fahrplan im nächsten Frühling entscheiden. Um die Akzeptanz bei der Ärzteschaft zu erhöhen, sind laut Humbel Näf Übergangsfristen vorgesehen; die Rede ist von drei bis fünf Jahren. In dieser Phase werde es sich zeigen, ob es auch zusätzliche Anreize für die Kassen brauche, das heisst einen weiteren Ausbau des Risikoausgleichs.
Der Risikoausgleich ist der Topf, aus dem Kassen mit vielen teuren Patienten Geld erhalten. Experten sehen hier den zentralen Hebel für eine wirksame Gesundheitsreform. Denn heute haben die Kassen nur begrenzt ein finanzielles Interesse, mit optimalen Angeboten für Chronischkranke eine gezielte Behandlung sicherzustellen. Für die Kassen ist es lohnender, Jagd nach gesunden Versicherten zu machen, weil sie so im Prämienvergleich dank niedrigeren Ausgaben am besten dastehen. Für Experten ist klar, dass dies erst spürbar anders wird, wenn – neben dem bereits beschlossen Ausbau des Risikosausgleichs – bei den Ausgleichszahlungen künftig auch der Gesundheitszustand der Patienten berücksichtigt wird. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 07.09.2009, 10:30 Uhr






