«Die aktuelle Europadebatte ist mehr als ein Sommertheater»
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Ist die aktuelle Europadebatte mehr als nur ein Sommertheater?
Ja. Es ist eine staatspolitische Grundsatzfrage, die sich uns regelmässig und jetzt besonders stellt. Denn die Schwächen des Bilateralismus kommen zum Vorschein.
Avenir Suisse fordert mindestens einen EWR-Beitritt. Zu Recht?
Sicher, ich habe seit 1991 stets den EWR befürwortet. Er erscheint mir als einzig valable Mittellösung.
Wieso wäre ein EWR besser als die rund 120 bilateralen Verträge?
Der EWR verfügt über eine Nichtdiskriminierungsklausel, mit der wir zum Beispiel das Anflugproblem auf den Flughafen Zürich nicht hätten. Und vor allem hat der EWR mit dem Efta-Gericht eine Schiedsklausel, was uns erlauben würde, Probleme zu lösen, statt sie jahrelang vor uns herzuschieben.
Was bedeutet diese Klausel konkret?
Im EWR ist Diskriminierung verboten: Wenn Deutschland freien Flugverkehr in München zulässt, muss auch freier Flugverkehr in Zürich erlaubt sein.
Könnte man den EWR auch jetzt noch zur Abstimmung bringen? Laut einer Umfrage wären 42 Prozent dagegen und 44 Prozent dafür.
Wir könnten dem EWR jederzeit beitreten. Es gibt einen Artikel im Vertrag, wonach die Schweiz Mitglied werden könnte.
Die EU fordert, die Schweiz müsse EU-Gesetze autonom nachvollziehen. Wäre das im EWR anders?
Nicht sehr viel anders. Aber der grosse Vorteil des EWR ist, dass er den gleichberechtigten Marktzugang erlaubt. Wobei es im Unterschied zu den bilateralen Verträgen möglich ist, dass die Schweiz bei der Vorbereitung der zu übernehmenden Rechtsgrundlagen mitgestalten könnte.
Was halten Sie von einem EU-Beitritt?
Ich bin kein Gegner, weiss aber, dass der Beitritt heute völlig unrealistisch ist. Das Dilemma besteht darin, dass ein Beitritt und die unveränderte Beibehaltung all unserer Sonderfälle nicht kompatibel sind. Folglich muss man Zwischenlösungen suchen. Und das wäre der EWR.
Seit 1992 liegt das Beitrittsgesuch zur EU in Brüssel. Es ist sistiert. Sollte es zurückgezogen werden?
Logisch gesehen ja. Man kann nicht verlobt sein und gleichzeitig ein bilaterales Konkubinatsabkommen abschliessen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 24.07.2010, 22:18 Uhr






