Die alten Ställe zerfallen – abreissen oder als neue Ferienhäuser nutzen?
Von Beat Bühlmann. Aktualisiert am 29.07.2010 25 Kommentare
Nicht jeder Gaden ist erhaltenswert – zerfallener Stall in Sumvitg. (Bild: Ralph Feiner)
«Der nicht mehr gebrauchte Stall»
Auf Anregung des Bündner Heimatschutzes wird «der nicht mehr gebrauchte Stall» in einer Wanderausstellung in Flims thematisiert. «Der Stall führt auf volkskundliche und soziologische Schauplätze», schreibt Kurator Hans-Peter Meier im Ausstellungskatalog. «Er zeigt, wie sich die bäuerliche Gesellschaft gewandelt und verändert hat und warum sich heute selbst in Metropolen die Stallliebe neu äussert.» Der Stall wird heute zum Bankettsaal, zum Strohlager, zur Kunstgalerie, zum Kiosk neben dem Skilift. Oder er wird, in den Bergdörfern, zum architektonischen Bijou herausgeputzt. «Der romantisch und sehnsüchtig verklärte Archetyp des Stalls ist ein tröstendes Versprechen für die entfremdeten Konsummenschen der Metropole mit einer Stallnostalgie, die von Heidi und Geissenpeter imprägniert ist», schreibt Meier. Die breit gefächerte Ausstellung, zu der die Zeitschrift «Hochparterre» ein Sonderheft herausgegeben hat, erkundet die Architektur und die Soziologie des Stalls in Graubünden, Südtirol und Vorarlberg. Bis 17. Oktober 2010. (bm.)
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Seit Jahren klafft am First ein grosses Loch, das Dach bietet keinen Schutz mehr gegen Regen, Schnee und Sonne. Auf dem angemoderten Tennboden liegen mächtige Steine, die durchs morsche Dach gekracht sind. Seit Jahren wird der grosse Stall in Sumvitg im Bündner Oberland – 1727 mit Holz aus 400 Fichtenstämmen gebaut – nicht mehr genutzt; er ist im Lauf der Zeit zerfallen. In der Ausstellung «Der nicht mehr gebrauchte Stall» wird ihm nochmals die Reverenz erwiesen.
Einige Zehntausend
Wer mit aufmerksamem Blick durch die voralpine Landschaft wandert, stösst überall auf alte Ställe, die kaum noch genutzt werden. Im Calancatal etwa oder im Bergell sei der Zerfall gut zu beobachten, sagt Jürg Ragettli, Präsident der Bündner Sektion des Schweizer Heimatschutzes. «Viele haben ihre Funktion verloren.» Mit der Mechanisierung und höheren Mobilität der Bauernfamilien würden viele Gaden und Schober überflüssig. Das Bauernsterben und die Abwanderung beschleunigten den Trend.
Wie viele alte Ställe landesweit nicht mehr gebraucht werden, ist schwer zu sagen. Laut dem Bundesamt für Statistik wird nicht erhoben, ob Ställe genutzt werden. Es dürfte sich um einige Zehntausend handeln. Denn von den 540'000 Gebäuden, die sich ausserhalb der Bauzonen befinden, werden nur 150'000 zu Wohnzwecken genutzt, die übrigen 390'000 sind in der Regel landwirtschaftliche Ökonomiegebäude.
Sündenfall Rustici
Was tun mit Gaden und Stadel? Im Tessin wurden die Rustici während Jahrzehnten illegal in Ferienhäuschen umgebaut. Selbst der Bundesrat sprach von einer «rechtsstaatlich bedenklichen Situation». Denn das Raumplanungsgesetz untersagt im Prinzip, ausserhalb der Bauzonen die alten Ställe als Wohnungen zu nutzen. Nur landschaftsprägende Bauten dürfen nach bestimmten Kriterien umgebaut werden. Nachdem das Bundesamt für Raumentwicklung (Are) dem ungesetzlichen Treiben im Tessin nicht länger zuschauen wollte und seit 2009 alle Umbauten mit Einsprachen blockierte, bequemte sich das Kantonsparlament jetzt dazu, rechtliche Grundlagen zu schaffen.
Nach dem neuen Nutzungsplan würden 12'600 Rustici ausserhalb der Bauzonen als schützenswert anerkannt, davon könnten über 11'000 in Ferienhäuser umgewandelt werden. Ob eine derart large Praxis bundesrechtskonform ist, bleibt fraglich. Das zuständige Bundesamt wird erst nach dem Sommer entscheiden, ob es intervenieren wird.
«Gar nicht glücklich»
«Gar nicht glücklich» mit dieser Regelung ist die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, wie Geschäftsleiter Raimund Rodewald sagt. «Wir erwägen ernsthaft, Rekurs einzureichen.» Denn es sei paradox, praktisch alle Rustici unter Schutz zu stellen – und sie dann als «Ferienhäuschen im Kitschstil» aufzupeppen.
Von «landschaftsprägenden Bauten» könne man jedenfalls nicht mehr reden, kritisiert Rodewald. «Das sind oft Mercedes-Fahrer aus Zürich und Bern, die am Wochenende auf die Alp fahren und dort auf ihren Rasenterrassen sitzen.» Die Stiftung Landschaftsschutz wehrt sich gegen eine solche Banalisierung der Natur. «Das ist ein Etikettenschwindel.» Stadel, Speicher, Gaden oder Ställe seien selten für die Wohnnutzung geeignet. Und wenn schon, müssten sie einen Bezug zur Kulturlandschaft haben. «Wer so wohnt, müsste auch eine Bewirtschaftungspflicht eingehen», sagt Rodewald. Natürlich gebe es historisch wertvolle Gebäude und Weiler, die schutzwürdig seien. «Doch nicht jeder alte Gaden ist erhaltenswert.» Es gebe eine «Poesie des Zerfalls», sagt Rodewald. Denn Ruinen könnten mit der Natur verschmelzen, wie das bereits mit den Walsersiedlungen geschehen sei.
Rückbau sollte Thema sein
Auch der Bauernhausforscher Edwin Huwyler vom Freilichtmuseum Ballenberg möchte die ungenutzten Ställe lieber «in Würde sterben lassen». Umbauten würden vor allem von der Baulobby vorangetrieben, doch selten stimmig vollzogen. «Die alten Gebäude verlieren dann oft ihren Charakter.» Zudem seien plötzlich neue Strassen, Stromleitungen und Parkplätze nötig. «So fördern wir nur die Zersiedlung», kritisiert Huwyler. Auch Lukas Bühlmann, Direktor der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung, kann sich vorstellen, solche Bauten einfach dem Zerfall zu überlassen oder sie gezielt abzubrechen. «Wenn die Landwirtschaft dafür keinen Bedarf mehr hat, soll man über den Rückbau reden.» Doch sei dies ein Tabuthema.
Keine Pflicht zum Abbruch
Nur verfallen lassen, sei eine schlechte Lösung, findet Thomas Egger von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete. «Was nicht mehr gebraucht wird, sollte man abreissen und stattdessen für andere Nutzungen freigeben.» Unbestritten ist aber auch für ihn, das Wohnen nur dort zuzulassen, wo auch früher gewohnt wurde.
Die Behörden haben allerdings keine Handhabe, um bei verlotterten Gebäuden den Rückbau zu verfügen, wie Stephan Scheidegger, Vizedirektor beim Bundesamt für Raumentwicklung, festhält. «Denn es gibt keine Pflicht zum Abbruch von baufälligen Gebäuden, ausser bei einer Gefährdung von Leib und Leben.» Die Frage, was mit nicht gebrauchten Ställen zu geschehen habe, werde sich künftig akzentuiert stellen, sagt Scheidegger. Bei der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die nach dem Sommer anläuft, «werden wir auch das Thema Rückbau aufgreifen». (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.07.2010, 21:37 Uhr
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25 Kommentare
Man kann nicht ständig jammern, dass alle Landflucht betreiben und ganze Täler aussterben und gleichzeitig verhindern wollen, dass naturnahe Städter so einen Stall renovieren und dort ihre Ruhe finden (und damit auch sorgen, dass der Volgladen im nächsten Weiler noch ein bisschen länger besteht). Antworten
Ein grosser Teil der Ställe bot früher den Besitzern während eines Teils des Jahres Platz zum Wohnen. Ich erachte es als sinnvoll, die Häuser nicht zerfallen zu lassen sondern als Rustico zu erhalten, - allerdings nur unter der Bedingung, das dazugehörende Landwirtschaftsland traditionell zu bewirtschaften. Ob der Besitzer dies selber tut oder einen Bauern damit beauftragt kann uns egal sein. Antworten
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