«Die angebliche Korrektur erweist sich als reine Propaganda»
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 16.10.2009
Kritik am VBS: Andreas Durisch, Chefredaktor der «SonntagsZeitung». (Bild: Keystone)
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Das VBS führt eine spezielle Website, auf der reihenweise Zeitungsartikel, die der Militärbehörde nicht passen, richtig gestellt, kritisiert und bewertet werden. Darf eine Bundesbehörde mit Steuergeldern eine Liste erstellen, auf der Journalisten und Medienbeiträge stehen, die sich kritisch mit dem VBS auseinandersetzen - und das ohne Wissen der Betroffenen?
Andreas Durisch, Chefredaktor der «SonntagsZeitung», die im selben Verlag wie der «Tages-Anzeiger» erscheint, hat dazu ein klare Meinung: «Falls Medien Fakten falsch darstellen, muss das VBS beim entsprechenden Medium für eine Richtigstellung sorgen», sagt er, «diese Medienseite auf der VBS-Homepage respektiert die Meinungäusserungsfreiheit der Presse nicht.» Das Ziel der VBS-Webseite ist für ihn klar: «Die angebliche Korrektur eines Artikels der «SonntagsZeitung» zur Beschaffung neuer Kampfjets erweist sich als reine Propaganda.»
«SonntagsBlick»: «Bestätigung unserer Recherchen»
Und was meinen andere Betroffene – zum Beispiel der «SonntagsBlick», der ebenfalls mit einem Artikel auf der Liste figuriert. «Ich habe keine Probleme damit, dass das VBS einen «SonntagsBlick»-Artikel zitiert», sagt Philippe Pfister, stellvertretender Chefredaktor des «Sonntagsblick». «Das VBS mag von einer Präzisierung sprechen. Für mich ist es eine Bestätigung unserer Recherchen.»
«Sind die Genannten die besonders «bösen Buben»?»
«Natürlich ist es dem VBS unbenommen, Zeitungsberichte, die «falsche» Aussagen über Militaria enthalten, richtig zu stellen oder Fakten anders zu interpretieren», sagt Publizist und Medienexperte Peter Studer. «Das oftmals kritisierte VBS muss sich nicht als stille Dulderin gebärden. Ich frage mich bloss, weshalb das VBS in einigen Fällen die Zeitung, in andern den namentlich genannten Autor anvisiert. Sind die Genannten die besonders «bösen Buben»? Bei etlichen VBS-Beiträgen «würde es den anvisierten Zeitungen übrigens gut anstehen, sie zuhanden ihrer Leser zu veröffentlichen und allenfalls darauf zu kontern», rät Studer Medienleuten und Zeitungen.
Impressum: Zensuren ungewöhnlich
Der Präsident der Mediengewerkschaft Impressum Bern, Markus Dütschler, hält es für ungewöhnlich, «dass eine Behörde so reagiert und zu Zeitungsartikel Zensuren verteilt». Dütschler findet zwar, dass grundsätzlich jeder auf seiner Homepage Medienbeiträge kritisieren oder loben dürfe. «Eine Behörde wie das VBS, die über eine grosse Presseabteilung verfügt, kann doch aber einen Leserbrief schreiben oder wenn etwas falsch ist, eine Gegendarstellung verlangen», sagt er.
Das VBS hält die Liste für zulässig
Für das VBS ist die Kritik zulässig. Die Webseite gebe es seit 2005, teilte das Departement in diesem Zusammenhang mit. Man habe ältere Artikel jedoch gelöscht. Die Liste wird aber auch unter Ueli Maurer fleissig weitergeführt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 16.10.2009, 10:21 Uhr
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