Die unbeantworteten Fragen
Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 24.01.2012 17 Kommentare
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Der Zusammenbruch des Erb-Imperiums, die zweitgrösste Firmenpleite seit der Swissair, wird nach bald neun Jahren vor Gericht verhandelt. Die beiden Fälle haben seit dem heutigen Prozesstag eine Gemeinsamkeit: das Schweigen. Während bei den Verhandlungen des Airline-Prozesses die angeklagten Verwaltungsräte stumm blieben, war es im Strafverfahren gegen Rolf Erb der Ex-Autokönig und Sohn des Firmengründers. Die Befragung des Milliarden-Pleitiers, die heute Dienstag anberaumt war, wurde mit Spannung erwartet – und gipfelte in einem Eklat.
Erb weigerte sich, die Fragen von Richter Bernhard Sager zu beantworten. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung vor. Erb führte an, er habe die Fragen anlässlich der Untersuchungen bereits beantwortet. Und genau wie der vorsitzende Richter im Swissair-Prozess stellte der Präsident des Winterthurer Bezirksgerichts freundlich, aber beharrlich Fragen über Fragen. Erb schwieg eisern.
Er wollte nicht einmal sagen, wo seine Kinder zur Schule gehen, wann die Mutter verstorben ist. Der Richter fragte weiter: Hatten Sie mit Ihrer ersten Ehefrau Kinder? Was waren Ihre Stärken und Ihre Schwächen als Schüler? Sie bereisten nach der Handelsschule verschiedene Länder, welche? Haben Sie nach dem Auslandaufenthalt weitere Schulen besucht, weitere Diplome erarbeitet? – Rolf Erb taxierte die Fragen mit scheinbarer Gleichmut; über sein Pult gebeugt, kämpfte er gegen Tränen.
Bereits ein Strafverfahren gegen Rolf Erb?
Am 13. Juli 2004 meldeten Sie Konkurs an – ist das richtig? Heute sind Sie bei der Schlosshof Immobilien AG angestellt, stimmt das? Gibt es irgendwelche Einkünfte aus der Verpachtung des Gutshofs oder der Ländereien von Schloss Eugensberg? Ihre Lebenspartnerin Daniela Sheridan gab bei einem Verhör im März 2006 an, sie bezahle sämtliche Rechnungen der Familie, ist das heute noch der Fall? Ist sie berufstätig? Beschäftigen Sie Angestellte im Schloss? Wer bezahlt diese?
Sie waren nach dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe in der Firma First Wing AG tätig, einem Privatjet-Unternehmen. War das als Wiedereinstiegsprojekt gedacht? Über die First Wing AG wurde 2005 Konkurs eröffnet, warum scheiterte das Projekt? Es wurde daraufhin ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, das später wieder eingestellt wurde. Die Anklage warf ihnen damals vor, 900'000 Franken mit hochspekulativen Geschäften verloren zu haben. Wie sehen Sie Ihre Zukunft? Der Schlossherr schwieg.
War der Revisor gleichzeitig der beste Freund?
Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen in der Zeitspanne von 1998 und 2003 Betrug und Urkundenfälschung vor. Ihr Vater war damals 80 Jahre alt, wann begannen seine gesundheitlichen Probleme? Ist es richtig, dass er Krebs hatte? Er hatte eigentlich seinen ältesten Sohn Heinz, der 1972 tödlich verunglückte, als Nachfolger vorgesehen, stimmt das? Albert Manser war der Revisor der Hugo Erb AG. Er verstarb im gleichen Jahr wie Vater Hugo Erb. Können Sie dem Gericht schildern, was er für ein Typ Mensch war? Hatte er sein Büro neben demjenigen Ihres Vaters? War er sein bester Freund? Hatte Albert Manser Wutausbrüche, wenn man seine Arbeit hinterfragte? Wie waren seine beiden Söhne? Der älteste noch lebende Sohn schwieg.
Waren Sie Konzernchef der Erb-Gruppe? Mitglied der Konzernleitung? Auf den Organigrammen erscheinen Sie als Präsident und CEO der Gruppe, stimmt das? Oder waren Sie das mehr auf dem Papier als in Wirklichkeit? Waren diese Funktionen lediglich Dekoration? Wenn Sie, wie Sie aussagten, nichts von Buchhaltung verstehen, wie konnten Sie einen Überblick über den Konzern haben? Der gefallene Unternehmer schwieg.
Erstes Plädoyer am Donnerstag
Die Fragen des Gerichts formierten sich im Laufe des Vormittags zu einem unvollständigen Puzzle, das viel Raum für Spekulationen lässt. Zumindest für all jene, die keinen Zugang zu den Akten der Voruntersuchungen haben.
Die Richter setzen das Verfahren am Donnerstagmorgen um 8 Uhr fort. Geplant ist dann unter anderem das Plädoyer von Staatsanwältin Susanne Leu. Die Verteidiger wollen am Mittwoch in einer Woche plädieren. Tagesanzeiger.ch/Newsnet ist vor Ort und berichtet laufend. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 24.01.2012, 16:46 Uhr
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17 Kommentare
Ich habe gestern die Reportage über den Fall Erb im SF gesehen. Wie kann den einer wie der mit einem 120.000 teuren Auto zum Gericht fahren wenn er Pleite ist? Ganz zu schweigen von der Villa die er noch bewohnt wer kommt den da für die Nebenkosten auf? Das Sozialamt? Das scheint mir sehr seltsam.. Antworten
Mit dem Schweigen macht Erb weiterhin einen grossen Fehler. In diesem komplexen Verfahren ist Ehrlichkeit und Offenheit des Angeklagten die Grundbedingung für einen korrekten fairen Ablauf. Mit dem Schweigen schadet sich Erb selbst. Antworten


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