Die unheimliche Ähnlichkeit mit dem Bootsdrama von Zürich
Von Philipp Albrecht. Aktualisiert am 16.07.2010
Parallelen zum Drama am Bielersee: Der Tages-Anzeiger berichtete am 28. Mai 1993 vom Bootsunglück auf dem Zürichsee.
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Es war der 26. Mai 1993, abends um 22.30 Uhr. Auf dem Zürichsee bei Thalwil trieb ein Gummiboot 50 Meter vom Ufer entfernt. Plötzlich kam ein Motorboot auf die beiden Insassen zu. Da es stockdunkle Nacht und das 2,5 Meter lange Gummiboot unbeleuchtet war, nützte alles Winken und Rufen des Paares nichts. Sie versuchten sich mit einem Sprung ins Wasser vor dem drohenden Unglück zu retten. Zu spät.
In seiner Ausgabe vom 28. Mai 1993 zitierte der «Tages-Anzeiger» die Kantonspolizei, die nur vermuten konnte, wie der Unfall geschah. Demnach konnte der 31-jährige Mann untertauchen, während seine 29-jährige Begleiterin anscheinend von der Schiffsschraube des Motorboots erwischt wurde. Dem Begleiter gelang es, die Verletzte ans nahe Ufer zu bringen. Im Spital erlag sie aber noch in derselben Nacht ihren schweren Verletzungen. Eine weitere unheimliche Parallele: Das junge Paar wollte wie das vom Bielersee heiraten.
Zu einem Prozess kam es nicht
Der Kapitän des Motorboots beging Fahrerflucht. Aber im Gegensatz zum Bieler Fall konnte der Lenker des Motorboots der Marke Pedrazzini noch in derselben Nacht ausfindig gemacht werden. Der «Blick» zitiert in der heutigen Ausgabe den damals zuständigen Staatsanwalt Heinz Widrig, demzufolge der 58-jährige Geschäftsmann beteuerte, weder ein Gummiboot gesehen noch eine Erschütterung gespürt zu haben. Zusammen mit dem Institut für Rechtsmedizin veranlasste Widrig einen Erschütterungstest, für den Teile eines Tierkadavers verwendet wurden.
Beim Gummiboot handelte es sich um ein Sportgerät, das nach Information der Kantonspolizei weder immatrikuliert noch bei Nacht beleuchtet werden muss. Es dürfe jedoch nicht weiter als 150 Meter vom Ufer entfernt verwendet werden.
Für den Staatsanwalt sei danach klar gewesen, dass der Geschäftsmann sein Motorboot nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit lenkte. Er erhob Anklage und verlangte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit dem Strafantrag von zwölf Monaten Gefängnis bedingt. Ein Prozess fand aber nicht statt - der Geschäftsmann erlag kurz vor dem Gerichtstermin einem Herzinfarkt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 16.07.2010, 12:54 Uhr
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