Schweiz

Die vielen Widersprüche des Bundes in der Prävention

Von Christian von Burg. Aktualisiert am 01.10.2009 2 Kommentare

Bald gibt es auch Fernsehspots für Wein und Bier – gleichzeitig gibt der Bund Millionen für die Alkohol- und Tabakprävention aus.

Mit jeder Zigarette gehen 0,13 Rappen an die Tabakbauern.

Mit jeder Zigarette gehen 0,13 Rappen an die Tabakbauern. (Bild: Keystone)

Selbst im Bundesamt für Gesundheit schüttelt man den Kopf: Auf der einen Seite gibt der Bund jährlich mehr als 3 Millionen Franken für die Alkoholprävention aus. Auf der anderen Seite hat das Parlament soeben beschlossen, dass Alkoholwerbung neu auch im Schweizer Fernsehen zulässig sein soll. Das tönt nach Seldwyla.

Ähnlich sieht es beim Tabak aus: Wer in der Schweiz ein Päcklein Zigaretten kauft, unterstützt einen Fonds, der Leute vom Rauchen abhalten soll – und gleichzeitig einen anderen, der den Anbau von Tabak in der Schweiz fördert. Die Regelung spült – abhängig vom Konsum – je rund 18 Millionen Franken in die beiden Kassen. Was überlegen sich Politiker, wenn sie Geldmittel so einsetzen? Ein genauerer Blick zeigt, dass die Ausgangslage in beiden Fällen verzwickter war.

Anpassung an die EU

Erst nach langem Hin und Her hat das Parlament letzte Woche beschlossen, dass künftig auch Schweizer Fernsehsender für Bier und Wein werben können. Der Entscheid steht schräg in der Landschaft, zumal eine repräsentative Studie einer deutschen Krankenkasse vor kurzem ergeben hat, dass Jugendliche, die viel Alkoholwerbung sehen, doppelt so stark zum Trinken neigen. Die Prävention war in der Parlamentsdebatte denn auch das beherrschende Thema. Dieses war jedoch eng verknüpft mit der Kulturförderung und mit den sinkenden Werbeeinnahmen der Schweizer Fernsehsender: Wollte die Schweiz auch künftig in den Genuss von EU-Fördergeldern für die hiesige Filmbranche kommen, so musste sie dem sogenannten Media-Abkommen zustimmen. Die Filmbranche bangte um den Anschluss an Europa. Ohne dieses Abkommen wäre es immer schwieriger geworden, Koproduzenten für Filmprojekte zu finden. Die EU machte ihre Zustimmung aber von einer Lockerung der Fernsehwerbung für Alkohol abhängig.

Das Problem der Politiker: Sollten in Zukunft nur die deutschen Privatsender wie RTL, Pro 7 oder Vox in ihren Schweizer Werbefenstern für Bier und Wein werben dürfen – oder musste dieses Recht nicht auch dem Schweizer Fernsehen zugestanden werden, das wie alle anderen Sender auch unter stark sinkenden Werbeeinnahmen leidet? Für die Mehrheit im Ständerat war es bis letzte Woche klar, dass es nicht angeht, die Jugend vor übermässigem Alkoholkonsum schützen zu wollen und gleichzeitig mit der einschlägigen Werbung berieseln zu lassen.

Aber die Befürworter einer pragmatischen Lösung hatten ebenfalls gute Argumente: Die Deutschschweizer konsumieren mehrheitlich deutsche Sender – und dort sind sie schon heute mit der entsprechenden Werbung konfrontiert. Zudem darf auch in der Schweiz im Kino, an Sportveranstaltungen, in Zeitungen und auf Plakaten für Wein und Bier geworben werden. Es stellte sich also zu Recht die Frage, wie viel das Werbeverbot im Fernsehen noch bewirkt. Für den Entscheid, die Werbung allen zu gestatten statt sie allen zu verbieten, waren letztlich wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend – ebenso war es bei den Tabakgeldern.

Gelder für die Tabakbauern

Der Bundesrat will mit den verdeckten Subventionen für die Tabakbauern eine «vielfältige Landwirtschaft» erhalten. So zumindest äusserte er sich zu einer Motion, welche die Streichung dieser Gelder verlangte. Das Parlament hat sich – gegen den Widerstand der Linken – bereits mehrfach für die Beibehaltung dieser Sonderregelung zugunsten der Tabakbauern ausgesprochen. Das wichtigste Argument: Mit einer Aufhebung des Finanzierungsfonds würde zwar die inländische Tabakproduktion verschwinden, das trüge aber nicht dazu bei, dass weniger geraucht würde. Der schweizerische Tabak würde einfach durch billigeren Importtabak ersetzt.

Bereits heute deckt der hiesige Tabakanbau nur fünf Prozent des Tabakbedarfs. Das Rauchverbot in Restaurants und öffentlichen Gebäuden zeigt weit grössere Wirkung als alle Plakatkampagnen gegen das Rauchen. Die Streichung der Tabakgelder wäre darum eher als Abbau indirekter Agrarsubventionen denn als Ausbau der Prävention zu sehen gewesen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 01.10.2009, 06:29 Uhr

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2 Kommentare

Pat Sibler

01.10.2009, 13:07 Uhr
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Christopf Geiser, Sie denken zu kurz - wie viele Wüteriche und Trötzler in der Tabakdiskussion! Der Staat darf sich raushalten, wenn Sie sich selbst und nur (!) sich selbst vernichten und wenn Sie wissen, was sie tun (also alt genug sind) und niemanden belästigen oder mitbezahlen lassen. Wenn Sie als Jugendlicher rauchen oder wenn Sie neben anderen Menschen rauchen, ist das nicht der Fall. Antworten


Christoph Geiser

01.10.2009, 11:35 Uhr
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Der Staat soll sich da einfach raushalten. Oder aber alle gleich behandeln. Wie wär's mit einer Fresssteuer? Eine Steuer für Sex ohne Kondom? Eine Steuer für zuviel, oder zuwenig Sport? Autofahrsteuern? Ja, wenn man darüber nachdenkt lebt wohl jeder irgendwie ungesund. Nicht vergessen, die "ich-wasch-mir-die-Hände-nicht-Steuer". Antworten



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