Dilemma der teuren Pflege führt in grosse Widersprüche
Einheitskasse
Die Einheitskrankenkasse ist gemäss gfs-Gesundheitsmonitor ein Thema, das der Schweizer Bevölkerung unter den Nägeln brennt. Eine knappe Mehrheit der 1200 Befragten sprach sich allerdings dagegen aus. 51 Prozent der Befragten wollen nämlich das heutige Mehrkassen-System beibehalten, wie Claude Longchamp sagte. 40 Prozent sprachen sich demgegenüber für eine Einheitskrankenkasse aus. Longchamp rechnet damit, dass im Falle eines Abstimmungskampfes der Anteil Befürworter der Einheitskrankenkasse noch sinken würde. (sda)
Artikel zum Thema
- Bundesgerichts-Urteil gefährdet Pillenabgabe an chronisch Kranke
- Bundesrat führt Solvenztest für Krankenkassen ein
- Wer nächstes Jahr höhere Krankenkassen-Prämien bezahlen muss
- So werden Schweizer Prämienzahler geschröpft
- Licht in den Gesundheitsfilz
- Kantone wollen Krankenkassenprämien nicht einfrieren
- Idee der Einheitskasse ist mehrheitsfähig
- Kommission will Kinder von Krankenkassenprämien befreien
- Zu viel «Solidarität» ist schädlich
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
83 Prozent von 1200 Befragten widersprechen dem Bundesgericht, das die Krankenkassen nicht in jedem Fall in der Pflicht sieht. Dass so viele die Krankenkassen verpflichten wollen, auch für seltene Krankheiten die Behandlungskosten zu übernehmen, beurteilt Forscher Claude Longchamp vom Forschungsinstitut gfs.bern. als «massiv».
Das Resultat des 15. gfs-Gesundheitsmonitors im Auftrag der Interpharma fällt auch sonst eindeutig aus. Die Schweizer Stimmberechtigten wollen, dass bei der Behandlung von Patienten medizinische Überlegungen an erster Stelle stehen. 91 Prozent der Befragten hätten sich dafür ausgesprochen, sagte Longchamp.
Ebenfalls 91 Prozent forderten, dass die Lebensqualität der Patienten berücksichtigt werde. Die medizinische Versorgung steht für die Befragten selbst dann im Vordergrund, wenn die Kosten - etwa für seltene Krankheiten - sehr hoch werden.
Kein «Freipass» für teure Medikamente
Von einem «Freipass» für teure Medikamente sei im Gesundheitsmonitor nicht die Rede, hielt Longchamp fest. Denn 89 Prozent der Befragten sprachen sich auch dafür aus, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden solle.
Der Gesundheitsmonitor klammert bei der Frage zu den seltenen Krankheiten die Kosten aus, wie Longchamp sagte. So wird nicht geklärt, ob die Befragten auch bereit wären, die teureren Behandlungen von seltenen Krankheiten mit höheren Prämien mitzufinanzieren.
Santésuisse relativiert
Der Krankenkassendachverband Santésuisse relativiert das Ergebnis der Umfrage: «Über einen Zusammenhang zwischen dem Auftraggeber und dem Resultat darf spekuliert werden», sagte Sprecherin Silvia Schütz auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz.
«Die Höhe der Zustimmung könnte auch mit der Art der Fragestellung zu tun haben», hielt sie weiter fest. Die Santésuisse-Umfrage Sondage Santé habe ergeben, dass die Versicherten zuerst bei den Medikamentenpreise sparen wollten.
Das Bundesgericht hat Ende 2010 entschieden, dass eine Frau aus dem Aargau ein Medikament gegen die Erbkrankheit Morbus Pompe nicht auf Kosten der Krankenkasse beziehen darf. Das Arzneimittel Myozyme kostet jährlich 600'000 Franken. Es wird nicht auf der Spezialitätenliste der kassenpflichtigen Mittel geführt.
Das Bundesgericht hatte mit der «rechtsgleichen Verteilung der Mittel» unter allen Versicherten argumentiert: Einem Versicherten dürfe unabhängig vom Nutzen der Behandlung «nur eine so hohe Leistung erbracht werden, wie dies in verallgemeinerter Weise für alle Personen in einer vergleichbaren Lage möglich wäre».
Milliardenkosten befürchtet
Im konkreten Fall bedeutet dies laut Gericht, dass etwa 180'000 Menschen in der Schweiz an Krankheiten leiden, die vergleichbare Einschränkungen bei der Atmung und der Gehfähigkeit zur Folge haben. Würde bei all diesen Personen eine halbe Million Franken pro Jahr zur Behandlung aufgewendet, ergäbe dies 90 Milliarden Franken.
Die Krankengrundversicherung sei offensichtlich nicht in der Lage, einen solchen Aufwand zu tragen, weshalb er auch im Einzelfall nicht zu erbringen sei. Damit gaben die Bundesrichter der Publisana Recht, die sich geweigert hatte, das Medikament zu bezahlen. (rub/sda)
Erstellt: 22.06.2011, 16:30 Uhr







