Schweiz

Doppelbesteuerung: Bei Taiwan greift die Schweiz in die Trickkiste

Aktualisiert am 17.06.2011 6 Kommentare

Die Schweiz anerkennt Taiwan nicht als Staat – folglich wäre ein Doppelbesteuerungsabkommen gar nicht möglich. Damit es doch geht, hat sich das Parlament etwas einfallen lassen.

Zehn Doppelbesteuerungsabkommen sind unter Dach und Fach, bei einem Land wurde es etwas komplizierter: Taiwan, hier die Hauptstadt Taipeh.

Zehn Doppelbesteuerungsabkommen sind unter Dach und Fach, bei einem Land wurde es etwas komplizierter: Taiwan, hier die Hauptstadt Taipeh.
Bild: Keystone

Artikel zum Thema

Rasche Neuverhandlungen mit den USA

Nach dem National- ist auch der Ständerat für eine rasche Neuverhandlung des Erbschaftssteuerabkommens mit den USA. Er überwies eine Nationalratsmotion stillschweigend. Erben von US-Wertpapieren sollen nicht weiterhin in den USA Erbschaftssteuern zahlen müssen.

Gemäss dem geltenden Abkommen aus dem Jahr 1951 ist das der Fall, auch wenn der Erblasser Schweizer ist und gar nie in den USA gewohnt hat. Seit kurzem setzen die USA diese Regelung weit konsequenter um als früher. Erben können dabei die böse Überraschung erleben, dass sie bis zu 45 Prozent Erbschaftssteuer entrichten müssen.

Wie Eugen David namens der Ständeratskommission ausführte, haben viele Staaten Abkommen mit den USA, wonach die Erbschaftssteuer im Wohnsitzstaat fällig werde. Die Schweiz wartet auf entsprechende Verhandlungen, weil der US-Senat das Doppelbesteuerungsabkommen noch nicht bereinigt hat. Die Motion von Nationalrätin Doris Fiala (FDP, ZH) sei im Sinne der Beschleunigung zu überweisen.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf versicherte, im Juli seien erste Gespräche anberaumt. Die Schweiz habe die Erbschaftsfrage bereits in dem 2009 paraphierten Doppelbesteuerungsabkommen regeln wollen. Das habe aber nicht geklappt. Eine exterritoriale Anwendung von US-Recht sei nicht akzeptabel. Der Ständerat hat bereits ähnliche Motionen überwiesen. (sda)

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Das Parlament hat die erleichterte Amtshilfe bei zehn Doppelbesteuerungsabkommen unter Dach gebracht. Als Zweitrat hiess der Ständerat die Änderungen gut. Die Schweiz soll demnach nicht mehr immer Namen und Adresse einer Person oder Bank verlangen.

Konkret soll die Schweiz gemäss den nachgebesserten Regeln künftig Amtshilfe leisten, wenn der Steuerpflichtige identifiziert ist, wobei diese Identifikation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann. Infrage kommen etwa eine Kontonummer oder eine Sozialversicherungsnummer.

So funktioniert der Trick mit Taiwan

Nicht ganz einfach ist das Abkommen mit Taiwan: Anerkennt die Schweiz wie im Fall von Taiwan ein Gebiet nicht als Staat, kann sie kein Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen. Künftig kann der Bundesrat in solchen Fällen private Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anerkennen.

Als Zweitrat gab der Ständerat mit 41 zu 0 Stimmen grünes Licht für diese Lösung. Beim Gesetz geht es in erster Linie um Taiwan beziehungsweise die Inselgruppe Chinesisches Taipei, welche die Hauptinsel Taiwan und viele kleinere Inseln umfasst. Weitere Vereinbarungen sind derzeit nicht geplant.

Angesichts der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung Taiwans sei das Gesetz für die Schweiz wichtig, sagte Kommissionssprecher Dick Marty (FDP, TI). Die Lösung sei pragmatisch. Die Handelskammern der Schweiz und Taiwans haben bereits eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.

Auch andere Staaten haben Regelungen getroffen, um im Fall von Taiwan Doppelbesteuerung zu vermeiden. China betrachtet Taiwan seit der Revolution 1949 als abtrünnige Provinz und strebt eine Wiedervereinigung an.

Neue Interpretation auf OECD-Druck

Nicht nur wegen Taiwan, sondern wegen der neuen Bestimmungen generell, gab es im Parlament kontroverse Diskussionen. Zu reden gab Folgendes: Der ersuchende Staat soll den Namen und die Adresse der Bank angeben, soweit sie ihm bekannt ist. Sogenannte «fishing expeditions» – Anfragen ins Blaue hinaus oder andere Beweisausforschungen – sollen ausgeschlossen bleiben.

Diese Interpretationsregel war vom Bundesrat vorgeschlagen worden, nachdem sich abzeichnete, dass die Schweiz wegen der bisher restriktiven Interpretation der Amtshilferegeln von der OECD unter Druck geraten könnte.

Der Bundesrat hatte im März 2009 beschlossen, sich dem Druck der OECD zu beugen und die Amtshilfe auf Fälle von schwerer Steuerhinterziehung auszuweiten. Zunächst war der Bundesrat aber davon ausgegangen, dass gesuchstellende Staaten Namen und Adresse der Kontoinhaber und der Bank nennen müssen.

Im Ständerat sorgte die neue Auslegung für einiges Zähneknirschen. Kommissionssprecher Eugen David (CVP, SG) fragte sich, wie viel Steuersouveränität der Schweiz angesichts der Drohungen mit schwarzen Listen noch bleibt. Zudem bestehe die Gefahr, dass das Land seine Regeln dauernd nach neuen Forderungen des Global Forum der OECD ausrichten müsse.

Immerhin bescheinigte ein Bericht des Global Forum der Schweiz Anfang Juni Fortschritte, machte aber noch Mängel aus. Diese betreffen besonders die Inhaberaktien, weil deren Eigentümer nicht in jedem Fall identifiziert werden müssen.

Nachbesserungen besser als schwarze Liste

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erinnerte daran, dass beim Eingehen auf OECD-Forderungen immer eine Güterabwägung angebracht sei. Auf einer schwarzen Liste sei es unbequem, die Nachbesserungen beseitigten Nachteile. Die Inhaberaktie sei seit Jahren in Diskussion, die Schweiz habe für Vorschläge ein halbes Jahr Zeit.

Die neue Interpretationsregel hiess das Parlament für Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden, der Türkei, Polen, Indien, Deutschland, Kanada, Japan, Kasachstan, Uruguay und Griechenland gut. Zwei weitere ebenfalls verabschiedete Abkommen mit Georgien und Tadschikistan entsprechen nicht dem OECD-Standard zum Informationsaustausch. Die beiden Staaten wünschten das nicht. (miw/sda)

Erstellt: 17.06.2011, 12:33 Uhr

6

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

6 Kommentare

Hans Pfister

17.06.2011, 13:31 Uhr
Melden 19 Empfehlung

Wie kann es sein, dass man Palästina als Staat akzeptiert und Taiwan nicht? Sind wir da die Einzigen? Antworten


Remo Wyss

17.06.2011, 13:53 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Die Methoden, wie man mit nicht-anerkannten Staaten Verträge abschliesst, sind spätestens seit dem kalten Krieg weithin bekannt und gut erprobt. So auch der hier angewandte Umweg über private Stiftungen. Ich weiss nicht, warum bei uns im Parlament immer noch jedesmal, wenn es um Taiwan geht, irgendwer meint, der Anerkennungsstatus stelle ein riesiges Problem dar. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.