Schweiz

Dritter Kinderschänder von St. Johannsen geflüchtet – Polizei hat heisse Spur

Von Tanja Kammermann. Aktualisiert am 04.11.2009 6 Kommentare

Drei geflüchtete Sexualstraftäter musste der Massnahmenvollzug St. Johannsen am Bielersee in den letzten 18 Monaten verbuchen. Beim letzten, heute publik gewordenen Fall gibt es aber einen wichtigen Unterschied.

Die Täter haben individuelle Freiheiten: Der Hof des Massnahmenvollzugs St. Johannsen

Der Bund/Valérie Chételat

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Untersuchung eingeleitet

Die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern bestätigt in einem Schreiben die drei Vorfälle und hat eine interne Untersuchung im Massnahmenvollzug St. Johannsen eingeleitet.

Untersucht werden Ursachen, die Art der Fahndung nach den Entwichenen und das entstandene Gefahrenpotential für die Bevölkerung. Auch die aktuellen Einweisungs- und Aufnahmekriterien werden unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen bis Mitte November vorliegen. Bis dahin will der Kanton keine Stellung mehr beziehen.

Es gebe keine weiteren Fälle flüchtiger Sexualstraftäter aus St. Johannsen, sagte Franz Walter, der Direktor des Massnahmenvollzugs St. Johannsen auf Anfrage von bernerzeitung.ch. «Das Reservoir ist jetzt ausgeschöpft». Im heute bekannt gewordenen Fall ist der Täter im Urlaub geflohen und war nicht bewacht, wie der «Blick» heute berichtet. «Das ist ein wichtiger Unterschied für uns», sagte Walter.

Er bestätigte, dass der Mann noch auf der Flucht sei. Weil er bereits nach kurzer Zeit im Internet nach neuen jungen Opfern suchte, hat die Kantonspolizei Bern eine heisse Spur. Dass der Blick heute Details zu Gewohnheiten der Täter verbreitete, erschwere die Fahndungsarbeit der Polizei jedoch, kritisiert Walter. In allen drei Fällen handelt es sich um Sexualstraftäter, die im Massnahmenvollzug therapeutisch behandelt wurden oder noch werden. Im ersten Fall entwich ein Vergewaltiger, bei den zwei andern Männern, die geflohen sind, handelt es sich um Täter mit pädophilen Neigungen. Zwei Häftlinge sind noch flüchtig. Der Täter, der durch den Zihlkanal schwamm und sich im Bieler Strandbad an einem Mädchen verging, kehrte danach in die Anstalt zurück. Dort konnte er dank Zeugenaussagen verhaftet werden.

Keine öffentlichen Fahndungen

In den zwei andern Fällen wurde nie nicht öffentlich nach den Sexualstraftätern gefahndet. Im ersten Fall des Pädophilen sei der Opferschutz höher gewichtet worden, sagte Walter. Deshalb habe der Untersuchungsrichter die Öffentlichkeit nicht informiert. Beim zweiten Fall habe es sich um eine vorbereitete Flucht gehandelt. «Er ist ziemlich schnell in Frankreich aufgetaucht und dadurch sank die unmittelbare Gefährdung der regionalen Bevölkerung ».

Auf die Frage, ob im Massnahmenzentrum alle Täter gleich beaufsichtigt werden, sagte Walter: «Die Progressionsstufen weisen für alle Täter die gleichen Kriterien auf. So auch die Frage, ob und wie schnell ein Täter Lockerungen erhält. Die mögliche Gefährung Dritter ist dabei ein zentrales Prüfkriterium. Bei einem pädophilen Täter wird dieser Aspekt wichtiger sein als bei einem Drögeler mit relativ banalen Delikten». (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 04.11.2009, 15:18 Uhr

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6 Kommentare

andi matata

04.11.2009, 12:38 Uhr
Melden

» Die Anstaltsleitung und ihre Helfershelfer in der Regierung - beim Vertuschen - , gehören entlassen. Antworten


Sarah Amstad

04.11.2009, 13:48 Uhr
Melden

Hat ein Sexualtäter Ferien verdient, oder hat er sie nötig? Wer einmal ein Sexualtäter war, wird es immer sein. Das ist in ihm drin. Und das können auch Medikamente nicht heilen. Das ist wie ein erloschener Vulkan, der jeden Augenblick ausbrechen kann. Ist es das CH-Gesetz, das dies erlaubt oder ist es das Ärztliche Urteil. Das geht mir nicht in den Kopf. Schützt unsere Kinder! Bitte! Antworten



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