EU drängt Bund zu neuer Ausschaffungspraxis
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- «Der Häftling hat sich der Ausschaffung massiv widersetzt»
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«Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft ein unabhängiger Beobachter bei einer zwangsweisen Rückführung dabei sein wird», bestätigte Jonas Montani, Sprecher des Bundesamts für Migration (BFM), eine Meldung der «NZZ am Sonntag». Grund für die Änderung des Vorgehens ist nach Angaben des Bundes aber nicht der Tod eines Nigerianers in der vergangenen Woche, sondern eine EU-Richtlinie, welche die Schweiz als Schengen-Staat übernehme.
Die EU-Rückführungsrichtlinie fordere eine Überwachung von Ausschaffungen, sagte Montani. In Kraft trete sie in der Schweiz voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres. Noch nicht klar sei, wie die Überwachung dann im Detail aussehen würde - etwa, woher die unabhängigen Beobachter kommen sollen.
Solche Beobachter verlangt die Menschenrechtsorganisation Amnesty International seit längerem. Nach dem Tod eines Mannes aus Nigeria, der am vergangenen Mittwochabend bei einer Ausschaffung in Zürich starb, wiederholte Amnesty die Forderung: Es dürften keine Zwangsausschaffungen mehr durchgeführt werden, solange nicht unabhängige Beobachter zugegen seien.
Flüge vorerst gestoppt
Nach dem Vorfall stoppte das BFM bis auf Weiteres die Sonderflüge für Personen, die sich zuvor bei Rückführungsversuchen widersetzt haben. Auf diesen Sonderflügen werden die Häftlinge üblicherweise gefesselt - «aus Sicherheitsgründen», wie die Polizei angibt.
Dies war auch beim verstorbenen Nigerianer der Fall. Weil er sich wehrte, konnte ihm die Polizei laut eigenen Angaben die Manschetten an Händen und Füssen nur mit Gewalt anlegen. Danach stellten die Begleiter fest, dass es ihm zunehmend schlechter ging. Er starb trotz Reanimationsversuchen. Der Mann war zudem geschwächt, weil er vor der Ausschaffung in einen Hungerstreik getreten war. (cpm/sda)
Erstellt: 21.03.2010, 11:30 Uhr
































