EU-Gerichtsurteil hilft Schweizer Bauern
Aktualisiert am 12.10.2011 9 Kommentare
Pläne für EU-Agrarreform
Die Europäische Kommission hat ihre Pläne für eine Reform der EU-Agrarpolitik vorgestellt. Die Pläne sehen vor, dass Bauern umweltfreundlicher produzieren müssen, wenn sie nicht auf einen Teil der Agrarsubventionen verzichten wollen.
Die gemeinsame Agrarpolitik müsse sich den «Herausforderungen der Nahrungsmittelsicherheit, der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und des Wachstums stellen», sagte EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos vor dem EU-Parlament in Brüssel.
Der Rumäne legte seine Pläne für die EU-Agrarpolitik ab dem Jahr 2014 vor, mit der Brüssel die europäischen Bauern zu umweltfreundlicherem Wirtschaften bewegen will. Die Unterstützungszahlungen sollen in Zukunft an naturerhaltende Massnahmen gekoppelt werden.
Kritik an Ideen
Ein Bauer soll nach den Plänen aus Brüssel in Zukunft die volle Unterstützung nur erhalten, wenn er zum Beispiel sieben Prozent seiner Ackerfläche für Wiesen, Hecken oder Wäldchen zur Verfügung stellt. Berechnet werden die Subventionen etwa nach Grösse seines Betriebs und Anzahl der Mitarbeitenden.
Möglich ist auch der Anbau von mindestens drei Pflanzenkulturen - wobei keine davon auf mehr als 70 Prozent der Fläche angebaut werden darf. Ohne solche Massnahmen muss ein Landwirt auf knapp ein Drittel der Unterstützung aus Brüssel verzichten.
Diese Überlegungen der EU-Kommission sieht die deutsche Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner kritisch: Hier werde schon wieder ein neues Fördersystem geschaffen, die Förderung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft. «Das lehne ich ab», erklärte Aigner in Berlin.
Hohe Subventionen
Die EU-Agrarpolitik sorgt immer wieder für heftige Auseinandersetzungen unter den EU-Staaten. Schliesslich geht es um Milliarden: Auch in Zukunft sollen jährlich knapp 60 Milliarden Euro aus den Brüsseler Töpfen an die Bauern in den EU-Ländern ausgeschüttet werden.
Die Agrarsubventionen sind der grösste Einzelposten im EU- Haushalt. In Zukunft sollen die Gelder nach Angaben der Kommission aber «gerechter, einfacher und gezielter» eingesetzt werden.
Die Neuregelungen sollen 2014 in Kraft treten, müssen aber zuvor noch mit den EU-Ländern und dem EU-Parlament ausgehandelt werden. Hier steht Ciolos noch eine heftige Auseinandersetzung bevor. (sda)
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Vom Urteil betroffen sind schätzungsweise rund 250 Schweizer Bauern, die meisten davon aus dem Grenzkanton Schaffhausen. Sie pachten oder besitzen deutsches Land, hauptsächlich in den Landkreisen Konstanz, Waldshut, Villingen-Schwenningen und Schwarzwald-Baar.
Die Produkte, die sie auf deutschem Land produzieren, importieren sie zollfrei in die Schweiz und verkaufen sie hier zu teureren Schweizer Preisen – sehr zum Unmut der deutschen Bauern, welche dies seit Jahren als klare Wettbewerbsverzerrung bezeichnen.
Kritik entkräftet
Sie kritisieren den Staatsvertrag von 1958, der den Schweizern diese Praxis erlaubt. Die Ausdehnung in Richtung Norden ist jedoch limitiert: Schweizer Bauern dürfen nur Land kaufen oder pachten, das nicht weiter als 10 Kilometer von der Grenze entfernt liegt.
Das Urteil, das vom EU-Gerichtshof gesprochen wurde, entkräftet nun aber die Kritik der deutschen Bauern: Der Entscheid, über den am Mittwoch auch die «Schaffhauser Nachrichten» berichteten, stellt fest, dass die Schweizer Bauern gegen keine Gesetze verstossen und auch keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt – eben weil der Staatsvertrag ihnen erlaubt, in Deutschland zu produzieren.
Vorabentscheid
Grenzgängern müssten dieselben Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen eingeräumt werden wie den Inländern, hält das Gericht fest. Die Schweizer Bauern dürften somit nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.
Beim Urteil, das auf der Website des EU-Gerichtshofes aufgeschaltet ist, handelt es sich aber erst um einen sogenannten Vorabentscheid. Der Entscheid ist nicht abschliessend, sondern gibt deutschen Gerichten lediglich eine Vorgabe, in dessen Rahmen sie über Einzelfälle urteilen sollen.
Waldshut verweigerte Pachtvertrag
Ausgelöst hatte das Verfahren ein Schweizer Bauer, der 360 Aren Land in Dettighofen D pachten wollte. Das Landratsamt Waldshut bewilligte den Pachtvertrag jedoch nicht und berief sich dabei auf ein neu eingeführtes Gesetz aus Baden-Württemberg, mit dem die Schweizer Bauern zurückgedrängt werden sollen.
Dieses Gesetz stellt sicher, dass deutsche Bauern bei Verkäufen oder Verpachtungen den Schweizern vorgezogen werden. Im konkreten Fall der 360 Aren zeigte denn auch ein Deutscher Interesse am Landstück und wurde somit dem Schweizer vorgezogen.
Weil er sich diskriminiert fühlte, wandte sich der Schweizer daraufhin an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen, welches das Verfahren aber sistierte und vom Europäischen Gerichtshof einen Vorabentscheid verlangte. Auf Basis dieses Urteils wird der Fall nun erneut am Amtsgericht aufgerollt.
Schaffhausen begrüsst den Entscheid
Wie der zuständige Schaffhauser Regierungsrat Ernst Landolt (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte, begrüsse er den Entscheid aus Luxemburg. Das Urteil stütze den Staatsvertrag von 1958 und stelle die von Baden-Württemberg neu eingeführte Privilegierung von deutschen Bauern generell infrage.
Man dürfe aber nicht vergessen, dass das Problem, welches die Schweizer hier mit den Deutschen hätten, marginal sei, betonte Landolt. «Die Fluglärmproblematik ist viel gravierender.» (bru/sda)
Erstellt: 12.10.2011, 12:50 Uhr
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9 Kommentare
Ich möchte darauf hinweisen, dass es wohl auch zahlreiche Deutsche Staatsbürger gibt, welche Land und Besitz in der Schweiz ihr Eigen nennen. Das ist auch legal, und nicht wenige wirtschaften aus diesem Besitz.
Also Jammern beiseite lassen und das Land eventuell selber pachten oder kaufen. Wäre ja auch noch eine Möglichkeit.
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Schweiz
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


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