Schweiz

«Ein Rückfall ins Mittelalter»

Von Pascal Tischhauser. Aktualisiert am 23.06.2009

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf äussert sich zu härteren Strafen, Guantánamo und erklärt ihren Ärger mit dem Datenschützer

Schon immer gegen bedingte Geldstrafe: Eveline Widmer-Schlumpf.

Schon immer gegen bedingte Geldstrafe: Eveline Widmer-Schlumpf.
Bild: Keystone

Umfrage

Das Justizministerium prüft derzeit eine mögliche Aufnahme von ehemaligen Guantánamo-Häftlingen. Finden Sie es richtig, dass die Schweiz solche Personen aufnimmt?

Ja

 
31.7%

Nein

 
68.3%

Frau Bundesrätin, prüft die Schweiz derzeit tatsächlich Dossiers von Guantánamo-Häftlingen?
Ja, wie andere europäische Staaten sehen wir uns eine Auswahl von Dossiers von Guantánamo-Häftlingen daraufhin an, ob wir jemanden aufnehmen könnten – und falls ja, wen.

Jemanden? Es soll um mehrere Häftlinge gehen.
Stimmt, wir prüfen mehrere Guantánamo-Häftlinge auf ein mögliches Sicherheitsrisiko hin. Und wir klären ab, ob es möglich wäre, sie zu integrieren.

Wie viele Häftlinge will die Schweiz aufnehmen?
Das kann ich nicht sagen. Wir überprüfen zurzeit die Dossiers. Es könnte sich aber in jedem Fall nur um einen oder wenige handeln.

Kämen die Häftlinge allein?
Gegenwärtig wird nur die Aufnahme ehemaliger Häftlinge geprüft. Ein allfälliger Familiennachzug wäre aufgrund des geltenden Rechts zu beurteilen.

Die Integration dieser Leute dürfte schwierig werden.
Das würde schwierig. Hier gehts um Menschen, die sehr schwere Jahre hinter sich haben. Solche Erfahrungen gehen nicht spurlos an jemandem vorbei. Es bräuchte eine sehr intensive und lange Betreuung. Man darf nicht das Gefühl haben, wir nehmen jemanden auf, und dann gibt es nichts mehr zu tun. Die Arbeit würde mit der Aufnahme erst beginnen. Doch eben, momentan klären wir das Sicherheitsrisiko und rechtliche und andere Fragen ab.

Apropos Sicherheit: Schon heute fühlen sich viele gefährdet. Schuld daran soll die «Kuscheljustiz» sein. Haben Sie Verständnis für die Forderung nach härteren Strafen?
Habe ich. Ich war zum Beispiel schon immer gegen bedingte Geldstrafen. Sie sind in sich unverständlich. Der eine muss bei einer Übertretung eine Busse zahlen. Ein anderer kommt bei einem schlimmeren Vergehen mit einer bedingten Geldstrafe weg. Das geht nicht.

Und unbedingte Geldstrafen?
Geldstrafen sind in verschiedenen Fällen problematisch, denn sie können auch von jemand anderem bezahlt werden. Sie sind deshalb nicht für alle abschreckend. Meiner Ansicht nach ist daher die Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen zu prüfen.

Muss das Strafmass für Sexualstraftäter angehoben werden?
Hier muss man differenzieren. In dieser allgemeinen Form lehne ich diese Forderung ab. Die Strafrahmen des Strafgesetzbuches werden überprüft, so auch die Strafandrohungen bei Sexualdelikten. Dabei werden auch die Strafurteilsstatistiken berücksichtigt. Diese lassen erkennen, dass die Gerichte bei der Beurteilung die gegebenen Strafrahmen bei weitem nicht ausschöpfen.

Einige Parlamentarier fordern gar Register für Pädophile.
Ein Register im Sinne eines Strafregisters, zu dem nur bestimmte Leute Zugang haben, könnte ich mir vorstellen. So sollten Arbeitgeber via Behörden Informationen aus einem Pädophilenregister einholen können.

Gefordert wird aber ein öffentliches Register.
Solche Pranger sind ein Rückfall ins Mittelalter. Es stünde nicht nur der verurteilte Täter an diesem Pranger, sondern auch seine gesamte Familie. Das ist Sippenhaft. Nur solange ein Elternteil die Aufsichtspflicht für ein Kind innehat, ist er verantwortlich. Für einen erwachsenen Sohn geht das nicht mehr.

Dann würden Sie also einen Pranger für Raser ausbremsen?
Auch hier gilt: Gegen das Registrieren habe ich nichts. Aber gegen das Veröffentlichen. Es stellt sich sofort die Frage, wofür Internetpranger sonst noch herhalten sollen. Wollen wir am Ende gar Jugendliche an den Pranger stellen, weil sie etwas gestohlen haben? Wir müssen die Verhältnismässigkeit wahren.

Konkret, Sie sind also gegen die Veröffentlichung der Namen von Rasern im Internet?
Ja, denn ich frage mich, wofür. Ein Raser könnte erst als solcher veröffentlicht werden, wenn er verurteilt ist. Was soll dann noch die Wirkung sein?

Die Abschreckung?
Zu einer Abschreckung käme es wohl nur beschränkt. Eine Publikation im Internet könnte aber Nachahmer auf den Plan rufen. Es könnte zu einem Wettkampf kommen, wer es ins Internet schafft. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Raser-Pranger können zum Rasen animieren. Die Veröffentlichung schreckt wenige ab.

Und die Veröffentlichung von Überwachungsvideos? Was halten Sie davon, dass die Polizei Aufnahmen wie diejenigen aus Kreuzlingen ins Internet stellt?
Hier gehts ja nicht um Abschreckung, sondern um Strafverfolgung. Solange die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt, ist das für mich in Ordnung. Der Erfolg der Kantonspolizeien zeigt: In Fällen wie jenem in Kreuzlingen, wo erkennbar Jugendliche Passanten zusammenschlagen, macht die Veröffentlichung im Internet Sinn. So können die Täter identifiziert werden. Danach muss die Polizei solche Filme aber wieder löschen, damit diese nicht noch jahrelang im Internet zu sehen sind.

Aber jeder muss laufend damit rechnen, gefilmt zu werden. Muss das wirklich sein?
Offenbar ist das eine Zeiterscheinung. Einerseits wollen wir alle möglichst gut geschützt sein, andererseits will niemand beobachtet werden. Und wir wollen kein Register, nirgendwo gespeichert sein und absoluten Datenschutz. Aber umgekehrt wollen wir, dass alle Täter gespeichert sind.

Verteidigen Sie gerade das zentrale Datenregister für den biometrischen Pass?
Ich verteidige es nicht. Man kann über den Zeitraum der Datenspeicherung reden. Ich hänge nicht an den zwanzig Jahren. Eine Variante ist, dass wir eine geringere Zahl an Jahren zur Pflicht machen, und wer länger gespeichert sein will, muss das sagen. Es ist ja zum eigenen Nutzen. Beispielsweise, um bei Verlust des Passes in den Ferien rasch und unkompliziert einen Notpass zu erhalten.

Sie könnten also auch mit fünf Jahren leben?
Das wäre eine mögliche Zeitspanne. Diese Dauer kennen wir auch in anderen Systemen. Beispielsweise für Visa.

Auf grosse Zustimmung würde der biometrische Pass deswegen dennoch nicht stossen.
Aber im Internet geben die Leute freiwillig ihr Leben preis. Diese Daten kann jeder missbrauchen. Die beiden Fingerabdrücke sind hingegen nur für den Pass gespeichert – einzig bei einer Naturkatastrophe wie einem Tsunami können die Passdaten zur Identifizierung verwendet werden.

Dennoch hatten Sie wegen des Passes Ärger mit dem Datenschützer.
Es ist nun mal schwierig, wenn der Datenschutzbeauftragte in das gesamte Verfahren involviert ist, aber am Schluss wegen der Dauer der Datensicherung das gesamte Projekt bekämpft. Das hat zu Irritationen geführt.

Zurück zu etwas Aktuellem: Der Freiburger CVP-Ständerat Urs Schwaller sei für Sie ein Romand, sagten Sie.
Zu den Bundesratswahlen äussere ich mich nicht. Die Bundesversammlung wählt die Bundesratsmitglieder. (NEWS)

Erstellt: 23.06.2009, 11:46 Uhr

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