Ein Unbeugsamer spielt um Leben und Tod
Von Richard Diethelm. Aktualisiert am 22.05.2010
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Der 57-jährige Bernard Rappaz bezeichnet sich als «Rebell und Märtyrer». Sein Vorbild ist der legendäre Falschmünzer Farinet, der im 19. Jahrhundert Behörden und Polizei im Wallis an der Nase herumführte. Allerdings fälschte Rappaz nicht wie Farinet 20-Rappen-Stücke und verteilte sie unters Volk, das zu jener Zeit unter einer politisch verschuldeten Geldentwertung litt. Der Biobauer aus Saxon baute auf seinem Hof hektarweise Hanf für die Haschproduktion an und verdiente damit gemäss Gerichtsakten Millionen.
Mitte März hatte die Polizei Rappaz verhaftet, weil er das Aufgebot zum Strafvollzug missachtete. Er muss eine Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderer Vergehen verbüssen, nachdem er alle Rekursmöglichkeiten bis zum Bundesgericht ausgeschöpft hatte. Im Gefängnis machte der unbeugsame Walliser seine Drohung sofort wahr und trat in den Hungerstreik. Dabei schlug er die Warnung des Gefängnisarztes in den Wind und erklärte schriftlich, er werde sich jeder Zwangsernährung und medikamentösen Behandlung widersetzen.
SP-Staatsrätin rechtfertigt sich
Nach 40 Tagen Hungerstreik verschlechterte sich sein Zustand zusehends. Rappaz wurde ins Genfer Universitätsspital überführt, wo die Ärzte bei ihm am 49. Tag des Hungerstreiks eine «besorgniserregende» Unterzuckerung diagnostizierten.
Im Wallis musste die für den Strafvollzug zuständige Sicherheits- und Sozialdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten handeln. Die SP-Staatsrätin gewährte Rappaz am 7. Mai einen 15-tägigen Haftunterbruch, damit sich sein Körper von den Folgen des Hungerstreiks erholen kann. Ihr Entscheid provozierte heftige Kritik. So zitierte der rechtslastige «Nouvelliste» anonym Richter, die Waeber-Kalbermatten vorwarfen, sie sei nicht mutig genug, «Macht auszuüben» und «schwierige Entscheide zu fällen».
Den Willen respektieren
«Es war für mich eine Frage um Leben und Tod», rechtfertigte die ehemalige Apothekerin gestern in Sitten ihren damaligen Entscheid. Sie hatte vor einem Dilemma gestanden. Das Grundrecht auf persönliche Freiheit schliesst nämlich mit ein, dass sich jemand zu Tode hungern darf. Aber ein Häftling befindet sich in der Obhut des Staates, und der Strafvollzug darf nicht zum Tod führen. Beim Hungerstreik besteht zudem ein Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin.
So darf gemäss dem Europäischen Menschengerichtshof in extremen Fällen eine Zwangsernährung gegen den Willen der betreffenden Person angeordnet werden. Aber Ärzte, die im vorliegenden Fall Bernard Rappaz unter Zwang ernähren müssten, sind an einen ethischen Kodex gebunden. «Wir müssen den im Voraus und bei vollem Bewusstsein geäusserten Willen eines Patienten respektieren», sagte der Präsident der Walliser Ärztegesellschaft, Marc-Henri Gauchat.
Im Nachhinein fühlt sich Waeber-Kalbermatten allerdings von Rappaz getäuscht. Denn kaum war der angeblich arg geschwächte Biobauer aus dem Spital entlassen, erklärte er auf seinem Hof, es gehe ihm wieder gut, und arbeitete mit dem Traktor auf dem Feld. «Er hält uns zum Narren und spielt mit seiner Gesundheit und seinem Leben», sagte die Gesundheitsdirektorin.
Rappaz habe «die letzte Chance verspielt», die sie ihm mit dem Strafunterbruch gewährte. Der Hanfbauer hatte bereits 2002 nach einem 72-tägigen Hungerstreik vom damaligen CVP-Staatsrat Jean-René Fournier den Unterbruch einer Haftstrafe erwirkt.
Seit Freitagmorgen sitzt Rappaz wieder im Gefängnis. Ob er, wie angedroht, den Hungerstreik erneut aufnimmt, konnte sein Anwalt gestern nicht sagen. Waeber-Kalbermatten lässt sich jedoch kein zweites Mal an der Nase herumführen: «Wenn er unbedingt durch den Hungerstreik sterben will, werde ich seinen Willen respektieren», sagte sie vor den Medien.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 21.05.2010, 21:23 Uhr
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