Schweiz
«Ein Verbot würde nur noch einen zusätzlichen Reiz schaffen»
Von David Vonplon, Hubert Mooser. Aktualisiert am 14.11.2009
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Nach seinem schweren Fallschirmunfall in Oerlikon ist der Basejumper Ueli Gegenschatz am Freitagabend seinen Verletzungen erlegen. Es ist dies nicht der erste tödliche Vorfall in dieser Extremsportart in der Schweiz: Bereits über die vergangenen Ostertage starben im Berner Oberland in Lauterbrunnen bereits zwei Menschen beim Basejumping. Seit 1994 endeten 18 Sprünge im Berner Oberland tödlich.
Gehören die riskanten Flüge also verboten? SVP-Nationalrat Jürg Stahl, selber Fallschirmspringer, hält nichts davon. «Die Erfahrung zeigt, dass sich Leute wie Gegenschatz mit einem Verbot nicht von den gefährlichen Sprüngen abhalten lassen», erklärt der Winterthurer Politiker, der «in seinen wilden Jahren» auch schon einen Baseljump gewagt hat. Er glaubt gar, dass sich ein Verbot kontraproduktiv auswirken könnte: «Damit schafft man nur noch einen zusätzlichen Reiz für die Basejumper».
«Kosten nicht der Allgemeinheit aufbürden»
Stahl fordert aber, dass Risikosportler stärker in die Pflicht genommen werden: Sie sollen die Folgekosten ihrer gefährlichen Aktivitäten selber tragen. «Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit dafür aufkommen muss, die Basejumper zu reparieren.» Im Strassenverkehr könnten Versicherungen schliesslich auch Regress nehmen auf Personen, die mit überhöhter Geschwindigkeit oder alkoholisiert unterwegs sind, so Stahl.
Auch für Bastien Girod, Nationalrat der Grünen, geht es darum, dass durch die riskanten Sprünge keine anderen Personen geschädigt werden. Allenfalls müsste eine Regelung ins Auge gefasst werden, welche die Nachkommen von Verunglückten schützt, etwa indem Basejumper eine Lebensversicherung abschliessen müssten. Girod verficht insgesamt aber eine liberale Haltung: Solange keine aussenstehenden Personen gefährdet werden, brauche es keine Verbote.
Das findet auch CVP-Nationalrätin Ruth Humbel, selber aktive Sportlerin. «Wo soll man dann die Grenze ziehen? Müssen wir all jenen, die völlig untrainiert auf Viertausender klettern, dies auch untersagen?» fragt sie. Viele Leute suchten heute den Kick. Darum könne der Gesetzgeber nicht weiter gehen, als die parlamentarische Initiative Cina.
Parlament legt strengere Regelung bereits fest
Diese verlangt für Bergführer, Schneesportlehrer und die Anbieter von Risikosportarten strenge Sorgfaltspflichten und Sicherheitsanforderungen fest. Ausserdem wird für das gewerbsmässige Anbieten der vom Gesetz erfassten Risikoaktivitäten eine Bewilligung verlangt. Der Nationalrat hat das Gesetz in der Herbstsession angenommen. Angestossen hatte die Diskussion 2000 der damalige Walliser CVP-Nationalrat Jean-Michel Cina.
Auslöser war das Canyoning-Unglück von 1999 im Saxetbach mit 21 Toten, ein Bungee-Jumping-Unfall in Stechelberg und andere schwere Unfälle. Bei der Beratung im Parlament war Sportminister Ueli Maurer der Meinung, dass kein kein Gesetz ein Restrisiko ausschliessen könne.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 14.11.2009, 12:17 Uhr




