Ein «jahrzehntelang schwelendes Problem» ist gelöst
Aktualisiert am 10.08.2011 95 Kommentare
Das Doppelbesteuerungsabkommen war der erste Schritt: Beide Seiten unterzeichneten das Abkommen in Bern, 27. Oktober 2010. (Bild: Keystone )
Bankiers sind zufrieden
Das Steuerabkommen mit Deutschland erhält von Politik und Banken gute Noten. Zu Stande gekommen ist es zwar unter Druck. Aber nun können die Schweizer Finanzinstitute wieder Geschäfte in Deutschland machen.
«Entscheidend ist, dass die Schweizer Finanzdienstleister wieder Rechtssicherheit haben», sagte Tim Frey, Generalsekretär der CVP. Dank dem Abkommen könne ohne automatischen Informationsaustausch ein Schlussstrich unter den Steuerstreit gezogen werden.
Frey gibt aber zu bedenken, dass der Text des Abkommens noch nicht veröffentlicht ist. Auch die SVP will das Abkommen genau studieren, bevor sie sich dazu äussert. Die Abgeltungssteuer sei aber ein möglicher Ansatz für eine Lösung, sagte Generalsekretär Martin Baltisser.
Laut FDP befreit das Abkommen die Banken von einer «schweren Last aus der Vergangenheit». Gleichzeitig werde damit die Basis für einen starken und sauberen Finanzplatz geschaffen und ein Hindernis beim Marktzugang für Schweizer Finanzinstitute beseitigt, schreibt die FDP in einer Stellungnahme.
Die SP sieht darin gar den Tod des Bankgeheimnisses in Raten, wie Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) der sda sagte. Sie hat allerdings Zweifel, ob der Abgeltungssteuersatz mit 26 Prozent hoch genug ist.
«Meilenstein für Finanzplatz»
Auch die Banken zeigten sich zufrieden: Patrick Odier, Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung, bezeichnete das Abkommen als «Meilenstein» für den Finanzplatz Schweiz. Der Staatsvertrag ermögliche den deutschen Kunden Steuerehrlichkeit unter Wahrung ihrer finanzieller Privatsphäre. Anderseits könne der Finanzplatz Schweiz künftig steuerkonform Vermögen deutscher Kunden akquirieren und verwalten.
Aus Sicht der Bank Julius Bär stellt das Abkommen eine «pragmatische Lösung» dar, wie es in einer Mitteilung heisst. «Unsere Kunden verdienen es, mehr Rechtssicherheit und Klarheit zu erhalten», sagte Vontobel-Chef Zeno Staub noch vor Bekanntgabe der Paraphierung.
Die UBS verzichtete auf eine Wertung des Abkommens. Sie werde sich auf die Information ihrer Kunden konzentrieren und die Umsetzung des bilateralen Abkommens vorbereiten, teilte die Grossbank mit.
Zufrieden sind die Privatbankiers: «Die Lösung entspricht der Strategie, die wir immer befürwortet haben», sagte der Generalsekretär der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers (VSPB), Michel Dérobert, auf Anfrage: Die Privatsphäre werde gewahrt, die Vergangenheit geregelt, die künftige Steuerkonformität garantiert und der Zugang zum deutschen Markt vereinfacht.
Entwicklungsländer gehen leer aus
Kritik kommt von der entwicklungspolitischen Organisation Alliance Sud: Der Finanzplatz Schweiz sei trotz des Abkommens mit Deutschland noch längst nicht sauber, da die Steuerflucht aus Entwicklungsländern unangetastet bleibe.
Diese blieben von der Weissgeldstrategie ausgeschlossen, während Deutschland und bald auch Grossbritannien künftig viel Geld von der Schweiz und auch erleichterten Zugang zu Informationen bekommen sollten.
Nach Schätzungen von Alliance Sud liegen auf Schweizer Konten 360 Milliarden Franken unversteuerte Gelder aus ärmeren Ländern. Diese brauchten dringen mehr Steuereinnahmen für die Armutsbekämpfung. Bis jetzt hätten sie von der Schweiz aber nicht einmal Doppelbesteuerungsabkommen mit erleichterter Amtshilfe erhalten. (sda)
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Die Schweiz und Deutschland haben ihren jahrelang schwelenden Streit um deutsche Steuersünder mit Schweizer Bankkonten beigelegt. Heute wurde ein Steuerabkommen paraphiert, wonach auf Kapitalerträgen deutscher Bankkunden eine Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent erhoben wird.
Finanziell macht es damit für deutsche Steuerzahler keinen Unterschied mehr, ob sie ihr Geld in der Schweiz oder Deutschland anlegen. Denn der Steuersatz der Abgeltungssteuer in der Schweiz entspricht exakt jenem, der auch in Deutschland entrichtet werden muss, wie aus den vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) veröffentlichten Unterlagen hervorgeht.
Durch die Regelung werde sichergestellt, dass Erträge von deutschen Steuerpflichtigen gleich besteuert werden, egal ob sie ihre Konten und Depots in Deutschland oder in der Schweiz haben, teilte das EFD weiter mit. Gegenüber den deutschen Behörden offengelegt werden müssen die auf Schweizer Banken gehorteten Vermögen dank der Abgeltungssteuer aber auch in Zukunft nicht.
Schwarzgelder werden nachträglich besteuert
Einen Teil ihres bisher nicht versteuerten Vermögens müssen die Kunden aber dennoch dem deutschen Fiskus abliefern: Im von Staatssekretär Michael Ambühl und seinem deutschen Verhandlungspartner Hans Bernhard Beus vorunterzeichneten Abkommen ist nämlich eine nachträgliche Besteuerung der Schwarzgelder vorgesehen.
Je nachdem, wie lange die Konten bereits bestehen und welche Vermögensveränderungen es in den vergangenen Jahren gegeben hat, müssen zwischen 19 und 34 Prozent der bisher unversteuerten Gelder abgetreten werden. Eingezogen wird diese Nachsteuer genauso wie ab 2013 die Abgeltungssteuer von den Banken.
Banken müssen bürgen
Die Banken müssen vorerst auch dafür bürgen, dass die Steuergelder aus der Vergangenheit zum deutschen Staat fliessen. Konkret müssen sie eine Vorauszahlung von zwei Milliarden Franken leisten – was eine deutlich kleinere Summe ist, als sie in den letzten Wochen in der Gerüchteküche herumgereicht wurde.
Gemäss der Schweizerischen Bankiervereinigung haben die Banken sich anhand der Höhe der verwalteten deutschen Vermögen untereinander geeinigt, wer welchen Anteil an der Akontozahlung zu tragen hat.
Bankgeheimnis aufgeweicht
Für die deutschen Kunden von Schweizer Banken besteht aber auch die Möglichkeit, ihre Bankbeziehungen nachträglich gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen. Wer auch dies nicht tun will, muss seine Schweizer Konten oder Depots abgeben. Die Schweiz wird einen Bericht dazu abliefern, wie viele Kunden aufgrund des Steuerabkommens wie viel Geld aus der Schweiz abgezogen haben.
Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, können die deutschen Behörden neu Auskunftsgesuche stellen, um nach Konten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen suchen zu lassen. Selbst wenn mit der Abgeltungssteuer und der Nachbesteuerung die Vermögen weiterhin nicht offengelegt werden müssen, wird das Bankgeheimnis durch diesen Auskunftmechanismus aufgeweicht.
In seinen Unterlagen betont das EFD aber, dass so genannte «Fishing Expeditions», also die Suche nach Konten mit langen Namenslisten ohne konkrete Hinweise auf ein Steuerdelikt, nicht möglich seien. Dies deshalb, weil die Zahl der Gesuche beschränkt ist und die Anfragen plausibel begründet werden müssen.
Reputation längerfristig gestärkt
Im Weiteren verpflichtet sich Deutschland mit dem Abkommen, keine CDs mit gestohlenen Bankdaten mehr zu kaufen und auf die strafrechtliche Verfolgung von Bankangestellten zu verzichten, die in der Vergangenheit möglicherweise bei Steuerdelikten geholfen haben.
Bestandteil des Steuerabkommens sind schliesslich Erleichterungen für Schweizer Banken beim Marktzutritt in Deutschland. Für die Schweizer Banken ist dies quasi eine kleine Entschädigung dafür, dass sie gegenüber den Deutschen Banken nun keinen Wettbewerbsvorteil mehr haben.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen im Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. Das Abkommen sei ein wichtiger Teil der Finanzmarktpolitik des Bundesrates, die konsequent auf die Verwaltung steuerkonformer Vermögen setze.
Es schaffe Rechtssicherheit und werde die Wettbewerbsfähigkeit und die Reputation des Finanzplatzes Schweiz langfristig stärken, wird Widmer-Schlumpf im Communiqué des EFD zitiert. Das Steuerabkommen muss nach der Unterzeichnung durch die Regierungen beider Länder auch noch von den Parlamenten genehmigt werden. Ausserdem untersteht das Abkommen dem fakultativen Referendum. (jak/bru/sda/dapd)
Erstellt: 10.08.2011, 11:51 Uhr
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95 Kommentare
Das Rechtsverständnis vieler hier schreibenden Schweizer ist schon eigenartig. Da hinterziehen reiche Personen Steuern in ihren Heimatländern, indem diese unser Land als Hehler benutzen. Dass nun diese Personen wie auch die hehlende Schweiz u.U. bestraft werden, sollte eigentlich jedem Schweizer als richtig erscheinen. Schon fast etwas dumm sind dann die Ansichten, dass es um "unser" Geld geht. Antworten
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


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