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Einbürgerungen in Rheineck: Das letzte Wort hat der Kanton

Entgegen dem Einbürgerungsrat hatten die Stimmbürger der St. Galler Gemeinde ein Dutzend Gesuche zweimal abgelehnt – mit mangelhafter oder fehlender Begründung. Nun sprach das Bundesgericht ein Machtwort.

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Das Bundesgericht hat in einem am Freitag publizierten Urteil verfügt, dass der Kanton abschliessend über die Einbürgerungsgesuche entscheidet. Der Streit in Rheineck dauert schon mehr als fünf Jahre: 2003 und 2004 hatten zwölf Personen ein Gesuch auf Einbürgerung gestellt. Zwei Mal, im März 2005 und im März 2007, lehnten die Stimmberechtigten von Rheineck die Gesuche entgegen dem Antrag des Einbürgerungsrates ab – entweder mit mangelhafter oder überhaupt ohne Begründung.

Im Juni 2008 entschied das Departement des Innern des Kantons St. Gallen schliesslich, dass die kommunale Bürgerversammlung ein drittes Mal über die Einbürgerungen zu entscheiden habe. Dagegen riefen einige der Kandidaten das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen an – ohne Erfolg. Das Gericht befand, es sei nicht zuständig, und trat nicht auf die Beschwerde ein.

Bundesrichter: Verfahren war nicht fair

In der Folge wandten sich fünf Einbürgerungskandidaten an das Bundesgericht. Sie forderten das Gericht auf, selbst die Einbürgerung zu verfügen. Dieses Begehren wies das Bundesgericht nun zwar ab – doch der Schritt wurde für die fünf Beschwerdeführer dennoch ein Erfolg. Die Richter in Lausanne entschieden nämlich, dass der Anspruch der Einbürgerungswilligen auf ein faires Verfahren verletzt wurde.

Einen Verstoss gegen die Verfassung sehen die Richter auch darin, dass das Verfahren nunmehr über fünf Jahre dauert und das Einbürgerungsverfahren nicht innert angemessener Frist behandelt wurde. Um weitere Verzögerungen zu verhindern, beschlossen sie, dass der Einbürgerungsstreit nicht mehr an die Bürgergemeinde von Rheineck zurückgeht. Stattdessen muss das St. Galler Departement des Innern über die Gesuche entscheiden. (raa/ap)

Erstellt: 07.08.2009, 13:03 Uhr

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19 Kommentare

Peter Althaus

14.12.2009, 14:47 Uhr
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Wie es aussieht, dauert das "Ping-Pong"-Spiel solange an, bis dem Einbürgerungsgesuch nachgekommen ist. Ergo: Einbürgerungsantrag und wenn abgelehnt, dann ans Bundesgericht. Wo ist da der Sinn? Die Bürger, welche mit den Einbürgerungswilligen zusammen leben, sollten doch entscheiden dürfen. Die Steuern bezahlen die Ausländer ja nicht wegen des CH-Passes, sondern weil diese hier leben, oder? Antworten


Erich Oberholzer

07.08.2009, 15:41 Uhr
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@Abdul R. Furrer: Wetten, 95 % der Einwohner von Rheineck kennen die Bewerber genauso wenig wie die von Ihnen genannten Bürokraten in St. Gallen und Bundesrichter in Lausanne. Es geht bei Einbürgerungen häufig um Emotionen und Vorurteile und nicht um Fakten. Deshalb müssen auch Bewerber innerhalb unseres Rechtssystems vor Schikanen und Willkür geschützt sein und sich dagegen wehren können. Antworten


Hans Zumstein

07.08.2009, 15:41 Uhr
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@Lais: Die Antwort beantwortet meine Frage nicht, wo der rechtliche A n s p r u c h auf Einbürgerung bzw. das CH Bürgerrecht erwerben zu können, festgeschrieben ist. Ich kann mir nur vorstellen, dass es rechtens ist, für die Einbürgerung nachzusuchen, aber kein garantiertes Recht, das Bürgerrecht auch zu erhalten. Ich denke nachwievor, dass das BG einzig Verfahrensmängel moniert hat. Antworten


Abdul R. Furrer

07.08.2009, 15:05 Uhr
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Wer kennt wohl die "Kandidaten" besser und kann besser (objektiver !) über deren Befähigung zur Einbürgerung befinden ? Die Einwohner der Gemeinde Rheineck, welche mit den "Kandidaten" zusammen leben und sie kennen oder die Departements-Bürokraten im fernen St.Gallen oder gar die Bundesrichter im noch ferneren Lausanne ? Eben ! Darum : Einbürgerungen vor's Volk und zwar subito und schweizweit ! Antworten


David Fehlmann

07.08.2009, 15:03 Uhr
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Es geht nicht an, dass einige Rechtsgelehrte meinen, dass Volk irre. Das ist pure Verhöhnung der Demokratie. Wenn etwas zur Abstimmung vorgelegt wird, kann der Bürger davon ausgehen, dass dies rechtens ist. Ein so gefällter, DEMOKRATISCHER Entscheid ist zu akzeptieren. Antworten


Ruedi Lais

07.08.2009, 14:58 Uhr
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@Zumstein: Es gibt erstens unter bestimmten Bedingungen ("erleichterte Einbürgerung") einen Rechtsanspruch. Sind diese nicht erfüllt, besteht zwar kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung, aber einer auf eine gleiche, gerechte Behandlung des Gesuchs. Dieser wird durch willkürliche, d.h. nicht begründete, Gemeindeversammlungsentscheide verletzt. Antworten


Patricia Paolino

07.08.2009, 14:25 Uhr
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Nun denn. Wenn gewisse Schweizer keine Ausländer einbürgern wollen, dann sollen genau diese Schweizer auch auf die Steuergelder dieser bestimmten Ausländer verzichten. UND man vergesse nicht, dass diese Ausländer auch einen Beitrag an die AHV, IV und ALV leisten! DENKT MAL DARÜBER NACH ! Antworten


jonas graf

07.08.2009, 13:48 Uhr
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ein irrglaube, dass das volk immer recht habe. es gibt gesetze, die auch "das volk" einhalten muss - auch wenn dies von speziell einer partei bestritten wird! und das ist gut so. wo kämen wir hin, wenn der mob nach gutdünken agieren könnte... Antworten


Erich Oberholzer

07.08.2009, 13:45 Uhr
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@Urs Kammerer: Es gilt allerdings auch das geschriebene Gesetz einzuhalten. Keine Bürgerversammlung steht darüber. Die demokratisch gewählten Richter haben hier lediglich auf Anrufung hin einen Fall beurteilt (und niemanden eingebürgert). Das ist keine Arroganz, sondern der Job der Judikative. Antworten


Mike Rakhabit

07.08.2009, 13:42 Uhr
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Also bitte, so nicht Urs Kammerer. Du wärst genau so einer, der jeden ablehnt. Das Volk kann nicht obiektiv über Menschen urteilen. Das ist nun mal Fackt. Wie die Schweizer immer so ein Aufsehen machen wegen der Einbürgerung. Jeder Ausländer der mehr als 18 Jahre hier lebt, arbeitet, sich nicht strafbar macht und als wichtigstes 18 Jahre lang Steuern zahlt, sollte CH werden. Das ohne Abstimmung!! Antworten


ueli wittwer

07.08.2009, 13:32 Uhr
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ich finde es toll, dass das bundesgericht so entschieden hat. es geht nicht an, dass schweizerbürger ausländer (laut tagitext) grundlos die einbürgerung verwehren. urs kammerer das bundesgericht muss so entscheiden, diese schweizerbürger müssen eine plausible begründung für ihre ablehnung angeben, sonst ist dies ethisch nicht vertretbar und der verdacht rassendiskriminierung könnte aufkommen. Antworten


Hans Zumstein

07.08.2009, 13:30 Uhr
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Wo steht festgeschrieben, dass es einen rechtlich garantierten A n s p r u c h auf Einbürgerung gibt? Ich habe im BV Text keine entsprechende Regelung gefunden. Vielleicht kann ein Rechtsgelehrter aufklären, wo sowas geregelt ist? Oder geht es bei der Lausanner Rüge einzig um Verfahrensmängel? Auf alle Fälle ist dieser Richterspruch wieder einmal eine Verhöhnung des (zahlenden) Stimmbürgers! Antworten


Alexej Buergin

07.08.2009, 13:16 Uhr
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Wenn das Beispiel Schule macht, wird man künftig beim Ausfüllen des Stimmzettels auch eine Zeile zur Begründung des Entscheids haben. Ist die Begründung nicht stichhaltig, wird die Stimmangabe ungültig erklärt. Da hätte selbst der gute Sozialist Hugo seine Freude daran. Antworten


David Fehlmann

07.08.2009, 13:04 Uhr
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Warum braucht eine Ablehnung eine Begründung? Ein Volksentscheid braucht keine Begründung, es ist die Mehrheit, welche ausschlaggebend ist. Wohin kämen wir wenn ich bei jedem Nein an der Urne noch eine Begründung mitliefern würde?! Interessantes Verständnis von Demokratie bei den Bundesrichtern... oder haben wir hier eine Gerichtsdemokratie?! Antworten


Edir Kuster

07.08.2009, 13:01 Uhr
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@Urs K: Das CH-Volk hat die Verfassung in einer Volksabstimmung mit grosser Mehrheit angenommen. Unsere Verfassung garantiert allen (auch Ihnen), dass niemand diskriminiert wird. Wenn eine Untergeordnete Instanz (Bürgerversammlung) übergeordnetes Recht (Verfassung) missachtet, sind die Richter da, um dem Gesetz des Schweizer Volkes (Verfassung) Geltung zu verschaffen =>Staatskunde Lektion 1. Antworten


Daniel Meier

07.08.2009, 12:56 Uhr
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Es gibt nun einmal Volksentscheide, die mit dem Recht oder dem Völkerrecht nicht vereinbar sind. Für solche Fälle braucht es ja wohl ein höheres Gericht, das sagt: Das Volk hat zwar entschieden, aber was es entschieden hat, verstösst gegen Recht. Darum geht es doch hier. Nicht um Arroganz oder eine Beschneidung der Bürgerrechte. Von Übergehen kann doch keine Rede sein, siehe Begründung. Antworten


Thomas Wepfer

07.08.2009, 12:48 Uhr
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Die Gemeinden haben nichts zu entscheiden zur Einbürgerung. Der einzige demokratische Weg ist eine schweizerische Abstimmung, in der ein Einbürgerungsrecht gemacht wird, und dieses wird dann von Behörden und Justiz umgesetzt. Die Gemeindeversammlungen sollen über Dinge wie den Bau eines Schulhauses entscheiden. Bei Einbürgerungen haben sie nichts zu sagen. Antworten


Thomas Späni

07.08.2009, 12:41 Uhr
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@urs.kammerer. Auch Volksentscheide können gegen das geltende Recht verstossen und müssen somit durch ein Gericht beurteilt werden können. Die Schweiz kennt leider kein Verfassunggericht wie z.B. Deutschland. Das geltende Recht muss mit unserer Verfassung im Einklang stehen, es darf durch einen Volksentscheid kein Unrecht entstehen. Auch der Souverän hat sich dem Recht zu beugen. Antworten


Urs Kammerer

07.08.2009, 12:32 Uhr
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Die Arroganz des Bundesgerichts wird immer grösser. Früher war klar, dass das Volk die höchste Macht im Staate ist. Heute masst sich das Bundesgericht wieder einmal an, einen Volksentscheid welcher ihnen nicht passt, zu übergehen. Wird in Zukunft nur noch das Volk entscheiden können, wenn das Resultat den obersten Richtern genehm ist? Antworten



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