Einbürgerungen in Rheineck: Das letzte Wort hat der Kanton
Aktualisiert am 07.08.2009 19 Kommentare
Das Bundesgericht hat in einem am Freitag publizierten Urteil verfügt, dass der Kanton abschliessend über die Einbürgerungsgesuche entscheidet. Der Streit in Rheineck dauert schon mehr als fünf Jahre: 2003 und 2004 hatten zwölf Personen ein Gesuch auf Einbürgerung gestellt. Zwei Mal, im März 2005 und im März 2007, lehnten die Stimmberechtigten von Rheineck die Gesuche entgegen dem Antrag des Einbürgerungsrates ab – entweder mit mangelhafter oder überhaupt ohne Begründung.
Im Juni 2008 entschied das Departement des Innern des Kantons St. Gallen schliesslich, dass die kommunale Bürgerversammlung ein drittes Mal über die Einbürgerungen zu entscheiden habe. Dagegen riefen einige der Kandidaten das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen an – ohne Erfolg. Das Gericht befand, es sei nicht zuständig, und trat nicht auf die Beschwerde ein.
Bundesrichter: Verfahren war nicht fair
In der Folge wandten sich fünf Einbürgerungskandidaten an das Bundesgericht. Sie forderten das Gericht auf, selbst die Einbürgerung zu verfügen. Dieses Begehren wies das Bundesgericht nun zwar ab – doch der Schritt wurde für die fünf Beschwerdeführer dennoch ein Erfolg. Die Richter in Lausanne entschieden nämlich, dass der Anspruch der Einbürgerungswilligen auf ein faires Verfahren verletzt wurde.
Einen Verstoss gegen die Verfassung sehen die Richter auch darin, dass das Verfahren nunmehr über fünf Jahre dauert und das Einbürgerungsverfahren nicht innert angemessener Frist behandelt wurde. Um weitere Verzögerungen zu verhindern, beschlossen sie, dass der Einbürgerungsstreit nicht mehr an die Bürgergemeinde von Rheineck zurückgeht. Stattdessen muss das St. Galler Departement des Innern über die Gesuche entscheiden. (raa/ap)
Erstellt: 07.08.2009, 13:03 Uhr
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19 Kommentare
Die Arroganz des Bundesgerichts wird immer grösser. Früher war klar, dass das Volk die höchste Macht im Staate ist. Heute masst sich das Bundesgericht wieder einmal an, einen Volksentscheid welcher ihnen nicht passt, zu übergehen. Wird in Zukunft nur noch das Volk entscheiden können, wenn das Resultat den obersten Richtern genehm ist? Antworten
@urs.kammerer. Auch Volksentscheide können gegen das geltende Recht verstossen und müssen somit durch ein Gericht beurteilt werden können. Die Schweiz kennt leider kein Verfassunggericht wie z.B. Deutschland. Das geltende Recht muss mit unserer Verfassung im Einklang stehen, es darf durch einen Volksentscheid kein Unrecht entstehen. Auch der Souverän hat sich dem Recht zu beugen. Antworten
































