Schweiz

«Eine Dunkelziffer wird es bei Tierquälerei immer geben»

Von Michael Widmer. Aktualisiert am 15.12.2009

Der Regierung setzt beim Tierschutz auf Prävention und Information. Ein Vorgehen, das Grenzen hat, räumt Doris Leuthard ein.

«Prävention ist besser»: Bundesrätin Doris Leuthard ist gegen die zwingende Einführung von Tierschutzanwälten.

«Prävention ist besser»: Bundesrätin Doris Leuthard ist gegen die zwingende Einführung von Tierschutzanwälten.
Bild: Keystone

Doris Leuthard, Sie sind für Tierschutz, aber gegen Tierschutzanwälte. Warum?
Doris Leuthard:?Der Bundesrat ist nicht gegen Tierschutzanwälte. Er lehnt jedoch den Zwang ab, dass die Kantone einen solchen Anwalt einführen müssen, wie es die Initiative will. Die Kantone können bereits mit der heutigen Gesetzgebung freiwillig solche Anwälte einsetzen. Bis heute hat lediglich der Kanton Zürich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Was tut denn der Bundesrat für den Tierschutz?
Die Schweiz hat per 1.September 2008 ein neues Tierschutzgesetz eingeführt. Es schreibt den Kantonen vor, eine Fachstelle für Tierschutz einzurichten und bei vorsätzlichen Verstössen gegen den Tierschutz Strafanzeige einzureichen. Da braucht es nicht auch noch Tierschutzanwälte.

Tierschützer kritisieren, die Fachstelle sei als Kantonsinstitution zu wenig unabhängig, der Tierschutzanwalt schon.
Wer sich für das Tierwohl engagiert, nimmt dieses sehr ernst und setzt die Vorgaben auch gewissenhaft um. In den Fachstellen in den Kantonen sind kompetente Leute an der Arbeit, die darauf spezialisiert sind, das Tierschutzgesetz durchzusetzen. Das funktioniert bestens. Die Tierschutzanwalt-Initiative ist unnötig.

Mit den Fachstellen wird genügend getan, um die Tiere besser vor Quälereien und falscher Haltung zu schützen?
Die neue Tierschutzgesetzgebung geht weit über Fachstellen hinaus. Für den Bundesrat ist es wichtig, Widerhandlungen gegen das Tier vermeiden zu können. Deshalb ist die Prävention ein Kernanliegen des Gesetzes. Wir wollen Tierhalter gut ausbilden und die Bevölkerung, die Tiere hält, besser informieren. Tierschutzanwälte greifen erst ein, wenn ein Tier bereits gequält worden ist.

Können Sie Aussagen über den Erfolg dieses Vorgehens machen?
Die Zahl der Straffälle wird in diesem Jahr mit rund 800 um etwa 10 bis 15 Prozent höher liegen als vor Einführung des Gesetzes. Das ist schon ein Erfolg für dieses noch junge Gesetz. Zu Beginn mussten ja die kantonalen Behörden eingerichtet und sensibilisiert werden. Die Zahlen zeigen aber: Wir sind auf dem richtigen Weg.

Gehen Sie davon aus, dass die Zahl der entdeckten Straffälle weiter steigen wird?
Ich glaube ja. Aber es ist klar, dass es bei Tierquälerei immer eine Dunkelziffer geben wird. Oftmals werden die Tiere von Privatleuten falsch gehalten und dadurch gequält. Wir haben jedoch keine Tierschutzpolizei, die in private Wohnungen und Häuser geht, um die Haltung der Büsis und Hunde zu kontrollieren. Es wird immer Fälle geben, wo man nicht weiss, wie ein Tier gehalten ist.

Auch Prävention hat ihre Grenzen. Ob die Information bei den Leuten ankommt, ist ungewiss.
Darum gibt es für Tierhalter eine grosse Zahl von obligatorischen Kursen. Den Käufern muss bewusst sein, dass sie nicht einfach einen Gegenstand kaufen, sondern ein Tier. Damit übernehmen sie eine Verantwortung. In einer Ausbildung werden sie informiert, was das konkret bedeutet.

Kurse für Hunde können wohl sinnvoll sein. Wie aber steht es mit jemandem, der sich einen Hasen oder Hamster kaufen will?
Da haben die Tierhandlungen klare Aufklärungspflichten. Aber natürlich gibt es irgendwo eine Grenze. Das ist auch beim Autokauf so. Sie absolvieren einen Kurs, aber danach handeln Sie in eigener Verantwortung. Jeder Mensch hat Verantwortung zu tragen. Erwachsenen traue ich zu, dass sie diese wahrnehmen.

Ist es denn Sache der kantonalen Tierfachstellen, die Tierhandlungen zu überprüfen, ob sie ihren Pflichten auch nachkommen?
Diese Fachstellen haben sehr viele Möglichkeiten. Sie können stichprobenweise auch eine Tierhandlung besuchen und diese überprüfen. Auf lange Sicht ist Prävention sicher besser, als mit einem Tierschutzanwalt zu reagieren, wenn das Tier bereits schlecht behandelt worden ist.

Sie halten auch nichts von härteren Strafen, die potenzielle Tierquäler abschrecken könnten?
Bereits heute kennt die Schweiz einen grossen Strafrahmen. Er reicht von Bussen bis zu Gefängnisstrafen. Die Anwendung ist den Gerichten überlassen. Daran ändert auch die Tierschutzanwalt-Initiative nichts. Es ist Sache der Justiz, eine angemessene Strafe auszusprechen. (Berner Zeitung)

Erstellt: 15.12.2009, 09:03 Uhr

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