Eine Frage von Anstand und Gerechtigkeit
Von Micheline Calmy-Rey. Aktualisiert am 06.02.2010
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Bundesrat lässt Duvalier-Gelder erneut einfrieren
Das Bundesgericht will nicht, dass Gelder von Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier an Haiti ausbezahlt werden. Darauf reagiert der Bundesrat mit einer weiteren Blockade. Der Entscheid fiel einen Tag vor dem verheerenden Erdbeben in Haiti, wurde aber erst gestern Morgen publiziert: Das Bundesgericht in Lausanne hebt einen Beschluss des Bundesamts für Justiz vom Februar 2009 auf, wonach die rund 5 Millionen Dollar, die auf Schweizer Konten blockiert sind, an Haiti zu überweisen sind. Simone Duvalier, die Mutter des Ex-Diktators, hatte diese in der Schweiz deponiert, vornehmlich bei der UBS. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Duvalier vorgeworfenen Handlungen nach schweizerischem Strafrecht verjährt sind; deshalb könnten die Gelder nicht im Rahmen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe herausgegeben werden.
Gestern Morgen sah Duvalier also noch als Sieger aus. Gerne hätte der TA erfahren, ob der Ex-Diktator nun gedenke, die Gelder von sich aus der notleidenden Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, wie er das in den USA unlängst angekündigt hatte. Duvaliers Anwalt war aber nicht erreichbar.
Nach der Sitzung des Bundesrats erübrigte sich die Frage: Gestützt auf die Bundesverfassung liess man die Gelder erneut blockieren. Beantragt hatte dies das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), wie Sprecher Lars Knuchel bestätigt. Das EDA teilte mit, der Gesamtbundesrat wolle nicht, dass der Finanzplatz Schweiz als Fluchtort für Vermögenswerte krimineller Herkunft diene. Zudem wolle er die Frage der Potentatengelder in einem Spezialgesetz regeln. Das EDA muss nun rasch einen bereits in Arbeit befindlichen Gesetzesentwurf zur Beschlagnahmung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte fertigstellen. Dieser wird dann dem Parlament vorgestellt, das auch entscheiden soll, was mit den Duvalier-Geldern passieren soll.
Damit kommt die Regierung einer Forderung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) nach, die seit Jahren gesetzliche Grundlagen für die Beschlagnahmung von Potentatengeldern fordern. Die Koalition von NGOs zeigte sich enttäuscht über den Entscheid aus Lausanne, freute sich aber über die erneute Blockierung der Gelder. Romeo Regenass
Das Bundesgericht hat entschieden, dass wegen der Verjährung die rechtshilfeweise Rückgabe der Duvalier-Gelder an Haiti nicht möglich ist. Dies hätte zur Folge, dass der Clan des ehemaligen Diktators Jean-Claude Duvalier über seine in der Schweiz deponierten Vermögenswerte im Betrag von rund 6 Millionen Franken frei verfügen darf. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Duvalier-Gelder erneut zu blockieren - mit gutem Grund.
Der Entscheid des Bundesgerichts kommt in einem Moment, wo das Volk Haitis unter der grössten Erdbebenkatastrophe zu leiden hat, die das Land je heimgesucht hat. Anlässlich eines kurzen Besuches konnte ich mich am letzten Wochenende selber vom ungeheuren Ausmass der Katastrophe und ihren Auswirkungen für die haitianische Bevölkerung vor Ort überzeugen. Das Schweizervolk und der Bundesrat zeigten sich sehr solidarisch. Von staatlicher und privater Seite wurden Millionenbeträge gespendet und humanitäre Hilfe geleistet. Die Hilfeleistung vor Ort ist wegen der grossen Zerstörung schwierig, aber auch weil ein funktionsfähiger Staatsapparat fehlt.
Für das Erdbeben kann der Duvalier-Clan nichts. Aber das Versagen der staatlichen Strukturen ist das schwere Erbe seiner unsäglichen Politik: Vater und Sohn Duvalier haben das haitianische Volk jahrzehntelang systematisch unterdrückt und ausgebeutet. Wie das schweizerische Bundesstrafgericht erst im letzten Sommer festgestellt hat, funktionierte der Duvalier-Clan wie eine kriminelle Organisation, die den haitianischen Staat systematisch ausbeutete und das Geld für persönliche Zwecke beiseiteschaffte. Die Duvaliers haben mit ihrer Politik unermessliches Leid über Haiti gebracht und die Fundamente des Staates unterhöhlt, die nun unter dem Erdbeben zusammengebrochen sind.
Aus Fehlern gelernt
Können wir angesichts der jüngsten Katastrophe zulassen, dass der Duvalier-Clan den Erlös seiner Ausbeutung behalten kann? Ich denke nicht. Für die Schweiz ist der Fall Duvalier eine Altlast aus Zeiten, als das Abwehrdispositiv unseres Finanzplatzes gegen Potentatengelder noch unzulänglich war. Wir haben aus diesen Fehlern gelernt und die Gesetze verschärft. Inzwischen ist die Schweiz weltweit führend bei der Bekämpfung und Rückgabe illegaler Potentatengelder. Wir haben 1,6 Milliarden Franken an Vermögenswerten an Staaten zurückbezahlt, deren Machthaber Geld gestohlen oder veruntreut haben - so viel wie kein anderes Land der Welt. Nun wäre die Schweiz in ihren jahrelangen Bemühungen zurückgeworfen, die offensichtlich illegalen Vermögenswerte des Ex-Diktators an Haiti zurückzugeben. Dieser Fall zeigt anschaulich, welche Schwierigkeiten es bei der Leistung von Rechtshilfe an gescheiterte Staaten gibt: Wegen eines fehlenden oder schlecht funktionierenden Justizsystems sind solche Staaten nicht in der Lage, ein ordentliches Rechtshilfeverfahren durchzuführen.
Davon profitieren ausgerechnet jene Kleptokraten, welche den Zusammenbruch der Justiz in ihrem eigenen Lande herbeigeführt haben. Sollen diese sich nun mit ihrem kriminell erworbenen Vermögen davonmachen können, nachdem sie vorher die Justiz jahrzehntelang davon abhielten, für Gerechtigkeit zu sorgen? Ich meine, das sollten wir verhindern. Ich habe daher den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Einziehung und Rückerstattung unrechtmässiger Vermögenswerte politisch exponierter Persönlichkeiten ausarbeiten lassen.
Solidarisch mit dem Volk
Das Gesetz ermöglicht die behördliche Blockierung und richterliche Einziehung von unrechtmässigen Potentatengeldern in Ausnahmesituationen, wo die Rechtshilfe aus den oben genannten Gründen versagt. Die Gelder sollen an den berechtigten Staat zurückgegeben werden. Der Gesetzesentwurf wird nun bald in die Vernehmlassung geschickt. Das Gesetz soll in erster Linie verhindern, dass sich in Zukunft ähnliche Fälle wie Mobutu oder Duvalier wiederholen. Mit einer dringlichen Beratung hätte das Parlament die Gelegenheit, über die Anwendung des Gesetzes im vorliegenden Fall zu entscheiden. Denn hier geht es um mehr als nur Geld: Es handelt sich um eine Frage des Anstandes und der Gerechtigkeit. Und es geht um die Solidarität mit dem leidgeprüften Volk Haitis. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 06.02.2010, 09:58 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.






