Schweiz

Eine Geisel brauchte gar kein Visum für Libyen

Aktualisiert am 15.09.2009

Libyen wirft den beiden Schweizer Geiseln vor, Visabestimmungen verletzt zu haben. Beim schweizerisch-tunesischen Doppelbürger Rachid Hamdani ist das gar nicht möglich, da er mit seinem tunesischen Pass visumfrei einreiste.

Bevorzugt: Im Gegensatz zu Schweizern können tunesische Staatsangehörige ohne Visum nach Libyen einreisen.

Bevorzugt: Im Gegensatz zu Schweizern können tunesische Staatsangehörige ohne Visum nach Libyen einreisen.
Bild: Keystone

Moammar Qadhafi lässt die beiden Schweizer Geschäftsleute Max Göldi und Rachid Hamdani seit über 400 Tagen nicht ausreisen, angeblich wegen Verstössen gegen «Einwanderungs- und Aufenthaltsbestimmungen». Anfang Monat bestätigte dies der libysche Vizeaussenminister erneut. Im Falle des schweizerisch-tunesischen Doppelbürgers Hamdani hinkt die Argumentation jedoch: Der 68-Jährige war am 18. Juli 2008 mit seinem tunesischen Pass nach Libyen eingereist – also visumfrei, wie die Westschweizer Zeitung «24 heures» schreibt. Das Departement des Äusseren bestätigte das gegenüber der Zeitung.

Gemäss einem Abkommen aus dem Jahr 2001, das 2007 bestätigt wurde, sind tunesische Staatsangehörige von der libyschen Visumpflicht ausgenommen. «Es gibt da gar keine Logik. Tripolis treibt permanent ein falsches Spiel», sagt eine informierte Quelle gegenüber «24 heures». Riadh Sidaoui, Genfer Schriftsteller mit tunesischen Wurzel, betont jedoch: «Wir haben das Unmögliche gewagt und Hannibal Qadhafi verhaftet. Damit wurde die Familienehre verletzt. Seitdem wird das ganze Land mobilisiert.»

Tunesien hilft Hamdani offenbar nicht

Die grosse Frage bleibt jedoch, warum Hamdani nicht mit seinem tunesischen Pass aus Libyen ausreiste, zumal er gute Beziehungen zur Familie des libyschen Premierministers Baghdadi al-Mahmudi unterhält. Auch das Verhalten Tunesiens ist nicht geklärt. Laut «24 heures» wollte der tunesische Aussenminister sich nicht zum Thema äussern. «Diplomaten haben das Thema angesprochen», sagt eine Quelle, die nicht näher genannt wird. «Es scheint, als ob sich Tunesien wegen einer Person, die in Libyen als Schweizer gilt, nicht mit seinem Nachbarn überwerfen will.» (cha)

Erstellt: 15.09.2009, 09:45 Uhr

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