«Eine Schwäche des Milizparlaments»
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 26.01.2012 178 Kommentare
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- «Das Potenzial von E-Books wird massiv unterschätzt»
- Die Buchpreise kommen jetzt vors Volk
- Jungparteien verlangen freie Buchpreise
- Ja zur Buchpreisbindung enttäuscht
- Sind nur teure Bücher gute Bücher?
- Wer sind die wahren Kultursünder?
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Der Teufel liegt im Detail. «Dieses Gesetz regelt die Preise von Büchern, die gewerbsmässig in die Schweiz eingeführt werden», heisst es im Bundesgesetz über die Buchpreisbindung. Damit untersteht der Online-Kauf im Ausland für den privaten Gebrauch nicht dem Gesetz. Die Befürworter der Buchpreisbindung hätten dem so nie zugestimmt, wenn sie sich der Tragweite des Wortlauts bewusst gewesen wären.
War es Unachtsamkeit? Oder wurden die in der Regel juristisch nicht bewanderten Parlamentsmitglieder hintergangen? Nationalrat Dominique de Buman (CVP, FR), der damalige Sprecher der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), unterstellt Bundesrat Johann Schneider-Ammann «Unehrlichkeit», wie er auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet sagt. «Das entspricht nicht dem Prinzip von Treu und Glauben. Johann Schneider-Ammann wusste und weiss, dass es der Wille des Parlaments war, den privaten Online-Bücherkauf im Ausland einzubeziehen.» Doch Politik funktioniert normalerweise nicht nach Treu und Glauben. Warum sind die Befürworter nicht auf Nummer sicher gegangen und haben darauf beharrt, den privaten Online-Kauf im Ausland explizit in der Vorlage zu erwähnen?
«Keine Note 6 für das Parlament»
«Man hat uns damals im Glauben gelassen, dass mit dieser Formulierung auch der Kauf von einzelnen Büchern erfasst sei», sagt Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG). Johann Schneider-Ammann sei bei den Sitzungen in der Subkommission immer dabei gewesen, er habe den Willen der Mehrheit gekannt.
Nationalrätin Ursula Haller (BDP, BE), eine Befürworterin der Gesetzesvorlage, ist verunsichert. Als Nichtmitglied der WAK müsse sie sich darauf verlassen können, dass die Formulierungen im Gesetzestext ihre Begründung haben. «Ja, es ist vielleicht eine Schwäche des Milizparlaments, dass wir das nicht gemerkt haben. Es gäbe in diesem Fall für das Parlament wohl keine Note 6.» Doch die Milizpolitiker seien auch auf den Beistand aus der Verwaltung angewiesen, sagt Haller. «Der Bundesrat hat einen derart gut ausgebauten Mitarbeiterstab und absolute Fachspezialisten. Bei einem Text, der so missverstanden werden kann, hätten sie eingreifen und informieren müssen.» Auf die Frage, ob die Verwaltung absichtlich nicht eingegriffen habe, sagt Haller: «Das wäre schlimm.»
«Nicht unsere Aufgabe, die andern aufzuklären»
Lukas Reimann hält das Vorgehen der Befürworter schlicht für unprofessionell. Der St. Galler SVP-Nationalrat war in den Kommissionsdebatten nicht dabei, kämpft jetzt aber – wie fast alle bürgerlichen Politiker – im Referendumskomitee gegen das Gesetz. «Die Kritik an Johann Schneider-Ammann verstehe ich nicht. Er sagt einfach, was im Gesetz steht.» Dass die Befürworter dies nicht gemerkt hätten, sei nicht die Schuld des Bundesrats und der Verwaltung, und auch nicht der Gegner der Vorlage. «Es ist nicht unsere Aufgabe, die andern aufzuklären.» Er selber habe abgesehen davon darauf hingewiesen, dass die Vorlage wegen der Ausnahme für den Online-Kauf nutzlos sei, sagt Reimann.
Jahrelange juristische Streitereien darüber, was das Gesetz umfasst, sind damit vorprogrammiert. Die Auffassung von Dominique de Buman, wonach «gewerbsmässig» handle, wer ein Buch im Ausland bestellt, wird sich kaum halten lassen. Gewerbsmässig tätig ist der Händler, der das Buch liefert. Doch weil im Gesetzestext von Einfuhr statt von Ausfuhr die Rede ist, betrifft dies den ausländischen Händler nicht.
Vielmehr stellt sich die Frage, ob in den absehbaren Zivilprozessen der Wille des Gesetzgebers höher gewichtet wird als der Gesetzestext. Nach Ansicht von de Buman ist der Wille des Gesetzgebers ausschlaggebend, das hätten zahlreiche Präjudizfälle gezeigt. «Die Debatten kann man haargenau zurückverfolgen.» Reimann sieht es anders: «Der Wille des Gesetzgebers kommt erst an dritter Stelle, juristisch ist der Gesetzestext ausschlaggebend.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 26.01.2012, 13:04 Uhr
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178 Kommentare
Ich habe also richtig verstanden, dass sich sc?weizer Parlamentarier darüber ärgern, dass sie nicht in Gewerbefreiheit eines Chinesischen Buchhändlers eingreifen können? Sie wollen ihm Vorschreiben zu welchem Preis er sein Produkt zu verkaufen hat, wenn er es an einen Schweizer verkauft. Wo ist da die Logik? Ich nenne das ein staatliches Kartell. Antworten
Jede Preisbindung gehört verboten - ob staatlich oder mit Absprachen geregelt - iPreisbindungen, Preisabsprachen sind nicht korrekt und schützen eine Lobby. Nicht der Autor oder Hersteller erhält mehr Geld, sondern nur der, welcher die Kisten umherschieben lässt. Ich kaufe meine Bücher weiterhin im Ausland für jeweils sehr viel weniger Geld - ich brauche keine "Beratung" Antworten
sollte es nicht heissen: "ganz gratis und fast legal"?
Man braucht wirklich kein Jurist zu sein, um zu verstehen, dass ein privater Online-Kauf keine gewerbsmässige Einführung in die Schweiz darstellt. Sind unsere Politiker tatsächlich intellektuell so eingeschränkt, dass sie einen einfachen Sachverhalt nicht kapieren? Und dann noch öffentlich jammern, statt vor Scham im Boden zu versinken. Unglaublich. Antworten
Ist es Dossierunkenntnis oder Kalkül von Herrn Schneider-Ammann zu sagen, der Online-Buchhandel würde nicht der Buchpreisbindung unterliegen? Wer über die Medien solche Unwahrheiten verbreitet sollte sich auch über die Medien entschuldigen und die Sachlage richtigstellen.
JA zur Kultur heisst JA zur Buchpreisbindung
Marianne Nagel
Antworten
@Nagel: wer heute noch über Dinge wie Buchpreisbindungen oder andere Importschranken sinniert, ist nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Soll doch das CH-Stimmvolk diese Buchpreisbindung annehmen - die Zukunft gehört ohnehin dem e-book. Die ganze Vorlage wird keinen einzigen Buchladen retten, und das ist auch gut so. Andere Branchen (ausser Agro + Pharma) geniessen auch keinen Heimatschutz.
Das kommt davon, wenn die Parlamentarier die Unterlagen nicht selber lesen, sondern sich auf ein paar Wenige in den Fraktionen abstützen. Wie man im Staatskundeunterricht lernt, ist neben dem Gesetzestext auch die Botschaft, d.h. die Erläuterungen zu den einzelnen Paragrafen wichtig um die Tragweite der Entscheide zu erkennen.Aber es ist heute ja so einfach, die Schuld bei jemand anderem zu suchen Antworten
Ich komme nicht aus dem Staunen raus. Warum soll dieser Wortlaut klar sein? Der passiv formulierte Satz «Bücher, die gewerbsmässig in die Schweiz eingeführt werden» sagt eben /nicht/, wer hier gewerbsmässig handeln muss. Der Wortlaut lässt es problemlos zu, ihn so zu lesen, wie die Mehrheit im Parlament das Gesetz gemeint hat: Es soll reichen, dass der Verkäufer gewerbsmässig handelt. Antworten
@Lucien Michel – Sie nicht. Aber die besagten Parlamentarier haben den Text offenbar so verstanden: Es reicht, wenn IRGENDJEMAND das Buch gewerbsmässig einführt. ODER das Buch ÜBERHAUPT in der Schweiz IRGENDWO gehandelt wird – Artikel 2 listet die betroffenen Bücher auf, nicht die Umstände, wie SIE als Endkunde an das Buch gekommen sind. – Kann man so verstehen, finde ich persönlich jedoch dumm.
Wenn ich. Privatleser, im Ausland ein Buch bestelle und es per Post kommen lasse, dann führe ich es nicht gewerbsmässig ein.
naja, die marge für bücher beträgt zwischen 35 und 45 % (wovon andere branchen nur träumen), logo will der buchhandel hier keinen rappen an die kunden weitergeben und absahnen, und kann sich so weiter ein überangebot an buchhandlungen leisten Antworten
@ R. Osca: Die Rohmarge der Bücher für den Einzelhandel liegt, zumindest in DE, bei den genannte 35% bis 45%. In der Schweiz wird sie eher höher sein. Diese Angaben wurden mir wiederholt von Mitarbeitern verschiedener Verlage bestätigt.
osca, wieso sind die bücher dann mindestens doppelt so teuer wie in frankreich oder deutschland? können die ausländer nicht rechnen?
Herr Rettenmund, vielleicht sollten Sie sich erst mal schlau machen über die Vertriebswege (Grosshandel, Einzehandel) und wie hoch die Margen für das Buchgeschäft wirklich sind, bevor Sie hier einen solchen Unsinn verzapfen.
Die Nationalräte Ursula Haller (BDP, BE), Hildegard Fässler (SP, SG) und Dominique de Buman (CVP, FR) sollten eigentlich intelligent genug sein, um zu wissen, dass eine Buchpreisbindung für ausländische Online-Anbieter aus verschiedenen Gründen schlicht nicht machbar sind, es sei denn die Schweiz würde sämtliche Freihandelsverträge künden oder den Import von Büchern generell verbieten. Hirnrissig! Antworten
@Juîcy Müller (toller Name übrigens!): Ich sage auch Ja zum Buch und deswegen stimme ich am 11. März NEIN. - Günstige Bücher für alle! Gegen Hochpreiskartelle!
Parlamentarier bekommen einen Gesetzesentwurf schriftlich - wenn sie jetzt behaupten, dessen Wortlaut entspräche nicht ihrem Willen, obwohl sie diesem Gesetz zugestimmt haben, dann muss man sich fragen, ob sie den Text überhaupt gelesen haben? Letztlich ist das aber irrelevant, das Volk wird diesen Schildbürgerstreich eines gesetzlichen Kartells haushoch ablehnen! Antworten
Im Gegensatz zur politischen Prominenz wusste jeder einigermassen informierte Mensch, dass bei einer Wiedereinführung der BPrB weiterhin der Online-Einkauf zu Marktpreisen möglich sein wird. Für das vorprogrammierte Fiasko werden nun Unsummen von Steuergeldern "verschleudert". Schade. Denn ein Bruchteil dieses Betrages hätte einheimische Literaturprojekte im Nischenbereich gezielt unterstützt. Antworten
Solange Sie an Online-Produkte, wie E-Books denken, haben Sie recht. Physische Buchlieferungen - auch die der Internetbuchhändler - erfolgen jedoch alle über die buchhändlerischen Vertriebskanäle, und diese halten sich an alle einschlägigen Gesetze, auch im grenzüberschreitenden Verkehr. Umgehungen dieser Vertriebswege wären auch für Amazon viel zu teuer.
Ich mag meine Buchhändlerin, weil sie einiges für mich nachforscht und bestellt, was ich so nicht im Internet finden würde. Darum bin ich für Preise die es ihr ermöglichen auch weiterin einen Laden mit Angestellten zu führen. Aber machen wir uns nichts vor, zuviele Egoisten wollen nur möglichst billig an alles kommen (gilt auch für andere Branchen). Deshalb hat die Preisbindung keine Chance. Antworten
Lieber Herr Marquis, ich mag kompetente Buchhändler und besonders Buchhändlerinnen (immer unterbezahlt, mit und ohne Preisbindung), sehr - es sind aber wohl nicht diese, die die Preise machen. Der Buchhandel hat sich die Preisbindung selbst verscherzt, nicht durch adäquate Preise sondern durch jenseits von Gut und Böse liegenden Umrechnungskursen.
Eher eine Antwort auf die Antworten. Wenn seriöse Buchhandlungen mit Beratungstarifen anfangen, können sie gleich wieder einpacken. Aus der durchschnittlichen Einkommensschicht bezahlt heute kaum jemand mehr, nur weil er besseren Service bekommt. Natürlich zieht die Argumentation auf dem Papier, aber Praxisferner gehts kaum - wie die meisten Argumentationen gegen eine BPB
Wer Service will und bereit ist, dafür zu bezahlen, kann das auch ohne BPB tun. Ich persönlich ziehe es vor, selbst nach den Büchern zu recherchieren, die ich kaufen will. Und dann will ich nicht für einen Service bezahlen, den ich nicht in Anspruch nehme. Bin ich deshalb etwa ein Egoist?
Das wäre ein sehr gutes Argument GEGEN die Buchpreisbindung. Mit Buchpreisbindung müssen alle die selben Preise für Bücher verlangen, ob sie zusätzliche Dienstleistungen wie Recherchen anbieten oder nicht. Ohne Buchpreisbindung können Spezialisten, die den Kunden mehr bieten, problemlos höhere Preise verlangen, und wenn diese Zusatzleistungen den Preis wert sind, werden die Kunden sie bezahlen.
@Marquis: Wenn Ihre Buchhändlerin so toll ist, wie sie schreiben, dann kann Sie wohl auch ohne Buchpreisbindung leben. Vielleicht sogar besser als ohne, weil die Kunden nämlich bereit sind, für den tollen Service höhere Preise zu zahlen. Differenzierung nennt man das.
Mit Preisbindung darf die Buchhändlerin nicht mehr verlangen als ein ExLibris-Laden oder ein Kiosk mit null Beratungsleistung.
Die Buchpreisbindung wirkt wie früher das Bierkartell. Eigentlich sollte sie den kleinen Buchhandlungen zu fairen Preisen verhelfen. Stattdessen verdienen sich ein paar Grosse dämlich und fegen mit dem Geld den Markt leer. Am Schluss gehen diese Grossen dann in fremde Hände über, so wie beim Bierkartell. Statt unserem Mittelstand brauen jetzt holländische und dänische Grosskonzerne Schweizer Bier. Antworten
Nur ist das Medium Buch vom Absatz her lange nicht mit Bier gleich zu stellen. Im Buchmarkt werden selbst die ganz grossen nicht so reich wie eine Heineken Brauerei. Ohne Buchpreisbindung gehen die Kleinen erst recht ein (oder sind es schon) und die Grossen verdienen sich auch kaumst daran (wie die Zahlen zeigen). Das selbe zählt im Grunde auch fürs Verlagswesen - im Grunde zumindest.
Apropos Quersubventionierung.
Das ist vor allem Sache der Verlage und/oder Stiftungen.
Gute Verlage haben schon immer junge Talente durch die Gewinne bei ihren "Starautoren"
quersubventioniert.
Man kann das auch als Foerderung der Zukuenftigen bezeichnen.
Antworten
Die Parlamentarier haben bewiesen, dass sie es nicht können. Es fehlt die juristische und ökonomische Bildung. Dazu kommt eine gewisse Weltfremde - manche sind offenbar unfähig, einfache Tatsachen und Zusammenhänge zu erkennen und korrekt zu interpretieren. Die mangelnde Sachkenntnis kommt in den Ratsprotokollen zutage. Merkwürdig, dass wir uns von solchen Leuten Vorschriften machen lassen! Antworten
Die Gründe zu einer BPrB sind zwar ehrbar (Förderung der "Nicht-Mainstream.Literatur), aber die Vorlage hatte von Anfang an nicht den Hauch einer Chance zur Annahme. Jeder vernünftige Mensch, der eine derartige "Milchbüchlein-Regelung" will, unterstützt nicht nur Kartelle, sondern schadet auch dem Anliegen der Befürworter. Ubrigens: Der weiterhin mögliche Online-Einkauf war von Anfang an klar! Antworten
Ich sympathisiere nicht im geringsten mit den Kreisen, die das Referendum ergriffen, bezahle hier aber seit 50 Jahren immer zuviel für Bücher – hätte der Buchhandel nicht seit Jahrzehnten schlechthin unanständige Umrechnungskurse angewandt sondern lediglich die höheren Gestehungskosten seriös einkalkuliert, wäre um die an und für sich vertretbare Preisbindung kaum eine Diskussion entstanden. Antworten
Ich halte nicht die Bücher für «unverschämt teuer», Bücher dürfen und sollen etwas kosten, ich halte es gar eher mit Georg Christoph Lichtenberg: « Wer zwei Paar Hosen hat, mache eines zu Geld und schaffe sich dieses Buch an!», die (früher) angewandten Umrechnungskurse halte ich aber für umso unverschämter. Ein viellesender Wenigverdiener.
Zu behaupten, Bücher seien unverschämt teuer ist einfach falsch. Zwischen 1983 und 2007 betrug die Teuerung in der Schweiz 55%. Bücher sind in dieser Zeit nur gerade 15% teurer geworden!
Des weiteren werden eBooks und entsprechende Geräte auch in der Schweiz immer mehr Verbreitung finden. Diese Bücher werden aber heruntergeladen. Die Buchpreisbindung dabei durchzusetzen ist ein Ding der Unmöglichkeit.
PS: Die Preisgestaltung bei vielen eBooks ist mir schleierhaft. Mich würde Wunder nehmen, wieviel die Herstellung eines Buches effektiv kostet.
PS. Was Amazonlieferungen betrifft: Es dürfte wohl sehr schwer fallen, die im Gesetz vorgesehene Unwirksamkeit der Preisbindung bei privaten, nicht gewerblichen Einfuhren mit irgendwelchen Spitzfindigkeiten weg zu disputieren. Also war die Sache für nichts. PS II. Für all das Geld das ich auf Grund irrational hohen Umrechnungen in all den Jahren zu viel bezahlt habe, gäbe es noch manches Buch.
war selber 20 jahre im buchhandel (u. heute erfolgreicher autor), bin gegen preisbindung, verhindert jede marktwirtschaftlilche tätigkeit. was der kunde nicht lesen will, muss weder verlegt noch preislich geschützt werden, unter kultur haben leider auch bücher für "nur 2 leser" platz. wir haben schlicht zuviele allerlei-buchhandlungen, wer speziell ist und marktnischen belegt überlebt auch. Antworten
Frage mich schon auch, wann endlich die "Auto - Möbel- Kleider etc Kartelle" auch abgeschafft werden. Was im Ausland hergestellt wird, sollte nicht über den Zwischenhandel durch schweizerische "Kartelle" verteuert werden dürfen. Grenzt manchmal an Wucher, was der Zwischenhandel da rauspresst. Antworten
Zur Klärung was die Parolen bedeuten hier die Fragestellung bei der Abstimmung: Wollen Sie das Gesetz über die Buchpreisbindung annehmen? Wer Ja stimmt, führt die Buchpreisbindung ein, wer Nein stimmt lehnt eine Buchpreisbindung ab. Die Befürworter gehen dann auch mit dem Slogan "Ja zum Buch" und die Gegner mit "NEIN zum Preisdiktat" in den Abstimmungskampf! Meine Meinung: NEIN! Antworten
Ich glaube viele Kommentarschreiber hier haben den Sinn der Buchpreisbindung nicht begriffen. Die Bücher in der Schweiz sind (wechselkurs-und teuerungsbereinigt) seit der Aufhebung der Buchpreisbindung 2007 ingesamt eben gerade TEURER geworden. Nur gerade ein paar Bestseller wurden billiger. Deshalb braucht es die Wiedereinführung. Antworten
Ja genau, Herr Studer, im Laden schmökern und dann im Internet bestellen, wenn das die Buchhändler wüssten ... aber dass die englichen Originale auch in den Schweizer Läden vergleichsweise günstig sind, habe ich auch schon gemerkt.
Ich kann Herrn Rossi nur zustimmen. Bevor ich ein Buch kaufe vergleiche ich jeweils die Preise und muss zugeben, dass ich von 10 Büchern schlussendlich 9 nicht beim offiziellen Laden in der Stadt kaufe... da schlichtweg zu teuer. Wenn Literatur auf Englisch noch billiger ist, greife ich auch gerne gleich zum Original.
Ich kaufe deutsche Bücher bei Amazon (deutlich unter den deutschen und erst recht unter den Schweizer Verlagspreisen) und Schweizer Bücher bei Exlibris (20-30% unter den Schweizer Verlagspreisen). Wenn es anderswo teurer geworden ist, dann bestimmt genau bei den Händlern, die die Buchpreisbindung befürworten und die Schweiz als Hochpreisinsel erhalten wollen.
@Thomas Meier: Eben, sag ich ja! Die Bücher in der Schweiz sind teurer als im Ausland, TROTZ fehlender Preisbindung.
Und in der Westschweiz, wo die Preisbindung bereits früher gelockert wurde, sind die Buchpreise inzwischen im Schnitt um rund 20% höher als in der Deutschschweiz.
Ihre Behauptung ist schlicht und ergreifend falsch. Bei einem Preisvergleich mit Billigbuch.ch waren alle Bücher, die ich in den letzten 2 Jahren gekauft habe in der Schweiz entweder gleich teuer oder billiger als bei Amazon.de. Amazon verkauft seine Bücher schliesslich zum gebundenen deutschen Preis und ist für die Schweizer Händler die auf das netzaffine Publikum schielen der Referenzpunkt.
Sourlier
Ihre Behauptung stimmt ganz einfach. Ich habe mir die Mühe genommen und insgesamt 50 Bücher in den Sparten Biographie, Sachbuch sowie Romane preislich verglichen.
Resultat: 1 Sachbuch war in der Schweiz geringfügig günstiger, alle anderen Bücher z.T. massiv teurer. (bis 60%)
Es ist ihr gutes Recht, der Buchpreisbindung zuzustimmen, aber verbreiten sie bitte keine Unwahrheiten
Ein paar belastbare Zahlen oder Studien dazu waeren jetzt noch nett. Aus dem Bauch raus wuerd ich naemlich behaupten, dass Sie nicht recht haben. Und wegen Wiedereinfuehrung: Dann geh ich halt nach Deutschland shoppen. Mit den Fuessen abstimmen hilft immer.
Das ist nur noch peinlich! Der Begriff "gewerbsmässig" ist auch für den mittelmässig begabten Durchschnittsschweizer klar und eindeutig. Einmal aufmerksam gelesen, wird klar, dass der Gesetzestext sicher nicht für private Einfuhren gelten kann. Wer dies nun in Frage stellt, hat überhaupt keine Ahnung oder hat damals einfach nicht aufgepasst. Nun andere dafür haftbar zu machen, ist schwach! Antworten
Nein, Hr. Sourlier. Da liegen Sie falsch. Der private Käufer ist selber Importeur und als solcher MWST.-pflichtig. Er handelt eben mit der Ware nicht, sondern erwirbt sie im Ausland zum privaten Gebrauch. Ware, welche vom Ausland über die von der schweiz. Zollverwaltung beaufsichtigten Regeln eingeführt werden, gelten nicht als in der Schweiz gehandelt sondern als importierte Ware.
@benjamin sourlier das ist die frage. der händler sitzt in, sagen wir mal, deutschland, die leistung (versand des buches) findet grösstenteils in deutschland statt, die zahlung wird zuerst in deutschland abgewickelt — hört sich nach handel in deutschland an. der importeur ist der privatkunde.
Haben sie beim Geltungsbereich auch Artikel c) gelesen? Dort steht: "Bücher...die in der Schweiz gehandelt werden."
Ein aus der Schweiz getätigter Onlinekauf gilt rechtlich gesehen als in der Schweiz gehandelt.
Das ist nicht die Schwäche des Parlaments, sondern das Versagen der Parteien. Diese müssen die nötigen Kompentenzen aufbauen, um ihre Parlamentarier zu unterstützen. Schon bei der Unternehmenssteuerreform hat die Linke nicht bemerkt, dass in der Vorlage Millarden-Steuer-Geschenke versteckt sind. Antworten
Das Referendum wird mit Sicherheit angenommen.
Selbst viele Linkswähler, wie ich, lehnen die Buchpreisbindung ab. Es darf nicht sein, dass sich der Buchhandel auf Kosten der Konsumenten bereichert. Der Buchandel konnte sich jahrzehntelang mit den Buchpreisen gesundstossen. Umrechnungskurse von 1.85 waren keine Seltenheit. Das darf nicht noch einmal geschehen.
Antworten
@Haefeli:
Wenn ein kleiner Buchladen einen entsprechenden Service bietet, dann darf er ruhig auch höhere Preise verlangen, das stört mich nicht. Aber warum sollte per Gesetz auch dem Onlinehändler und dem Bahnhofskiosk (welche bloss Bücher herumschieben und keinen wirklichen Service bieten) die gleiche Marge zugesprochen werden?
@thomas.meier - Sie haben keine Ahnung, wovon Sie reden. Die meisten kleinen und mittleren Buchhandlungen schliessen am Jahresende mit einer schwarzen 0 ab. Selbst grössere Unternehmen müssen sich mit 1 oder 2% Gewinn zufrieden geben. Von Bereicherung keine Rede! Wenn Sie gar keine Buchangebote in den kleinen Städten mehr haben wollen, müssen Sie alles bei den deutschen Online-Händlern bestellen.
Profiteure einer neuen Buchpreisbindung wären vorallem die grossen und nicht die kleinen Bücherläden. Zudem müsste der Verkauf vom Ausland in die Schweiz (insbesondere der Onlineversand) unterbunden werden um die Gesetzesänderung umzusetzen, was mit erheblichen Zusatzkosten beim Bund verbunden wäre.
Der Gesetzestext ist klar und muss man nicht Jurist sein. Uebrigens stelle ich die Behauptung auf, dass über 70% der Bücher im Ausland gedruckt werden und somit die immensen Preisunterschiede kaum haltbar sind.
Mache es ohnehin so wie in einigen Kommentaren beschrieben. Kaufe die Bücher im Ausland ein und habe dabei genauso eine gute Beratung!
Antworten
Rubli, Häberli, Erb,Schmid
Sollte mein Kommentar falsch sein, möchte ich mich bei allen entschuldigen.
Die Abstimmungsfrage lautet "Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG) annehmen?". Ja heisst Ja zur Buchpreisbindung, Nein heisst Nein. Ganz einfach!
@Meier: Wollen Sie extra Verwirrung stiften? Die Frage lautet: "Wollen Sie dem Gesetz zustimmen?" NEIN heisst Nein zum Gesetz und zur Buchpreisbindung.
@Thomas Meier
Die Abstimmungsfrage lautet gemäss Bundeskanzlei: "Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG) annehmen"?
Wer gegen die Buchpreisbindung ist, muss also NEIN stimmen.
Aufgepasst, Herr Thomas Meier! Mit dem erfolgreichen Referendum wurde bewirkt, dass das Gesetz zur Abstimmung kommt. Wer es, und damit die Buchpreisbindung, nicht will, muss NEIN stimmen. Doch keine Bange: Die Frage auf dem Stimmzettel wird klar genug sein.
Zu Tom Dubach: Das stimmt eben genau nicht. Bücher aus DE würden auch unter das Gesetz fallen. Die Regelung könnte so nicht unterlaufen werden... Darum ein klares "Nein" für die Komsumenten und die Wirtschaftsfreitheit und gegen staatliche geförderte Kartelle.
Meier, hören Sie bitte auf, hier Desinformation zu betrieben! Die Abstimmungsfrage lautet wie folgt (direkt aus dem PDF-Abstimmungsbüchlein hier reinkopiert):
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die`Buchpreisbindung (BuPG) annehmen?
Alles klar?
Schmid
Aufgepasst: Sie müssen ja stimmen, sonst haben wir den Salat...
Die Frage lautet nämlich wie folgt:
"Wollen sie dem Referendum zustimmen?"
Deshalb ist ein JA erforderlich.
Genau hier besteht die Gefahr. Viele lehnen die Buchpreisbinung ab und stimmen deshalb fälschlicherweise nein.
Man kann sie auch annehmen und nur noch online aus D bestellen. Schade für die Buchhandlungen, welche sich dem Wettbeweb stellen auch zu einem tieferen Preis verkaufen wollten...
Auch so hat die Vorlage vor dem Volk nicht den Hauch einer Chance.
Was ist eigentlich mit E-Books? All diese Leute gehen offenbar davon aus, dass gedruckte Bücher auf Papier auch in zehn Jahren noch einem Bedürfnis entsprechen werden... Irgendwie hat der Buchhandel die Zukunft schon beim Onlinehandel verschlafen. Und was sich das Parlament hier geleistet hat, ist einfach nur ein Beispiel dafür, wie blind den Lobbyisten gefolgt wird. Lachhaft. Amazon FTW! Antworten
Ich habe kürzlich wieder mal ein Buch deutscher Provenienz in der Buchhandlung gekauft, Preis CHF 48.-. Nach dem Kauf riss ich den am Umschlag haftenden CH-Preiskleber weg - und fand den original aufgedruckten Preis von EUR 24.- !! Ich fühle mich verarscht und werde künftig wieder bei amazon oder zvab kaufen!! Antworten
Warum bestellen Sie nicht einfach bei Amazon.de? Die ziehen die deutsche MwSt ab, sind schnell, und liefern gratis in die Schweiz. Ich moechte Amazon nicht mehr missen!
Es ist unglaublich. Ich verstehe nicht warum wollen manche Leute, dass ich mehr für Bücher zahlen muss als sie tatsächlich kosten. Meiner Meinung nach möchten sie auf meinen Kosten sich bereichern. Unglaublich und unerträglich die Machenschaften des Kartells. Long live Amazon. Antworten
«Art. 2 Geltungsbereich - Dieses Gesetz regelt die Preise von ungebrauchten und mängelfreien Büchern in den Schweizer Landessprachen, die: a. in der Schweiz verlegt werden; b. gewerbsmässig in die Schweiz eingeführt werden; oder c. in der Schweiz gehandelt werden.» Betrifft also schon mal nur Bücher in D,F,I,R. Buchstabe b ist aber zusammen mit c zu lesen. Antworten
Im Art.8 steht ebenfalls lediglich,dass die Buchpreisbindung aufgehoben werden KANN!Was ist das für eine Formulierung für ein Gesetz!
Sind denn Bücher in anderen Sprachen nicht gewerbsmässig?
@Mueller, Meier, Boser: Also ich bin ja sonst nicht auf einer Linie mit Frau Ferhadi, aber dieses Mal hat sie schlicht und einfach recht! Was genau an "*oder* in der Schweiz gehandelt werden" verstehen Sie nicht? Wenn ich "Kartellrecht fuer Anfaenger" in Deutsch bei Amazon bestelle, dasselbe Buch aber auch sonst in der Schweiz gehandelt wird, dann faellt das unter's neue Gesetz!
Frau Ferhadi. Nein, so stimmt das nicht. Der Kunde bei Amazon ist Autraggeber für die Einfuhr. Er kauft im Ausland ein und zahlt MWST. Die kann allerdings so klein sein, dass sie nicht erhoben wird. Das legt der BR fest. Wie die Einfuhr abgewickelt wird ist Nebensache. Sonst wäre ja jedes Transportunternehmen, welches grenzüberschreitende Transporte im Auftrag eines Kunden abwickelt ein Importeur.
Herr Meier, sie verstehen die Bedeutung des Worter "oder" zwischen lit. b und lit. c, oder nicht? Bücher in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch, die in der Schweiz gehandelt werden, unterstehen der Preisbindung. Das ist auch für die Bücher, die von Onlineshops angeboten werden der Fall. Sie sehen also, der Fall ist noch nicht gegessen.
@Bernhard Müller: Äh, nein. Englische Bücher unterstehen der Buchpreisbindung von Beginn weg NICHT, genauso wenig wie Russische, Kroatische oder solche in anderen Sprachen, die nicht Landessprachen sind. Die Regelung gilt a priori nur für Bücher in Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Habe ich klar so geschrieben.
Ferhadi
Vielleicht haben sie Mühe mit dem Lesen des Gesetzes. Gewerbsmässig eingeführte Bücher unterliegen der Preisbindung. Bücher, die man zum privaten Zweck einführt, sind davon nicht betroffen.
Kennen sie den Unterschied zwischen "gewerbsmässig" und "privat"?
Naja, Buchstabe c sagt eben gerade, dass es reicht, wenn ein Buch in der Schweiz gehandelt wird, damit es der Buchpreisbindung untersteht. Da auch Onlineshops "in der Schweiz handeln", wenn sie in die Schweiz liefern, sind sie auch betroffen. Nach 18. Monaten kann der Verleger oder Importeur die Preisbindung auch aufheben steht im Art. 8 des BuPG.
Neben dem Online-Handel gibt es auch noch den beliebten Stempel "preisreduziertes Mägelexemplar". Dabei hat mir noch nie auch nur eine Seite gefehlt.
Ja was wollen Sie uns sagen? Dass Bücher in Sanskrit nun der Buchpreisbindung unterstehen? Nein, der Gesetzestext ist klar: Alle Bücher, welche NICHT gewerbsmössig in die Schweiz eingeführt wurden unterstehen eben der Buchpreisbindung NICHT. Allses andere ist unter Schlaumeierei und trötzeln abzuhandeln.
Da freut sich der Buchandel einerseits, dass dank Harry Potter + Co. die Jugend zurück zum Lesen findet. Andereseits will er verhindern, dass solche Megaseller billig angeboten werden. Es scheint fast, als wolle man die Leute vor populärer Literatur bewahren, so wie man sie mit höheren Preisen vor Alcopops bewahren will. Antworten
Ist es nicht so, dass auch heute noch sicher 80% der CH-Bürger keine Ahnung hat, was ihm eine Buchpreisbindung für Vor- oder Nachteile bringt?
Ich weiss aber, dass wenn ich für das gleiche Produkt im nahen Deutschland nur die Hälfte vom Preis zahle, dieses sicher nicht in der CH erwerbe. Ist das aber gut für unsere Wirtschaft? Das Gesetz geht wieder mal am Konsumenten und dem Gewerbe vorbei.
Antworten
"Eine Schwäche des Milizparlaments", ein Berufsparlament aus 100% Juristen wäre dann wohl die Lösung ?! Ich finde es jedoch ein Skandal, dass das Parlament wollte, dass die Bevölkerung in diesem Land für ein Buch 40-50% mehr bezahlen muss als in Deutschland ! Ob gewollt oder nicht, ich danke Herr Schneider-Ammann... Antworten
Till Eulenspiegel lässt grüssen. Schon die Griechen kannten diese Art der Komödie. Mit der Zeit wurde die Gattung, die sich durch Spottlust und Bezüge auf das aktuelle politische Geschehen auszeichnete, immer beliebter.
Vor lauter Juristen sieht das Parlament den Paragraphenwald nicht mehr, und der Bezug zur Realität wird bei manchen Parlamentariern durch unsinniges Geschwafel überdeckt.
Antworten
Das mit dem "Willen des Gesetztgebers" ist ein Auslegungsinstrument. Dass es bei einem schon längst gebräuchlichen Begriff wie "gewerbsmässig" etwas auszulegen gibt, kann doch wohl nur als hilfloses Gejammer
von Parlamentariern gewertet werden, welche nicht auf der Höhe ihrer Aufgabe sind.
Antworten
Bei einem Referundum wird normalwerweise die Frage gestellt, ob man für die der gegen ein Gesetz ist. Unterstützt man das Gesetz, stimmt man JA, wenn nicht NEIN. Anonsten würde ich die Kampagne der Kartellverfechter nicht verstehen. Sie fordern ja zu einem JA zum Buch auf. Ich werde die Frage genau lesen und bin auf alle Fälle gegen diese dumme Gesetz.
Entschuligung. Normalerweise ist es so, wenn man ein Referendum unterstützt, dass gegen ein Gesetz ist, muss man dieses Referendum annehmen. Bei der Buchpreisbindung läuft das nun anders - Deshalb kommende zurück und NEIN stimmen. Die Verwirrung hat bei mir funktioniert, zum Glück habe ich es noch gemerkt, vor der Abstimmung.
Ich verstehe es schon richtig Herr Meier. Mir ist schon klar, dass man mit einem JA das Referendum gegen das Gesetz, welches die Buchpreisbindung wieder einführen will, abschiesst. Deshalb JA stimmen und somit dieses Referendum annehmen. Wer nein stimmt, sagf ja zur Buchpreisbindung. Deshalb ein JA zum Referendum.
@ Meier; ist das die letzte Verzweiflungstat? Die Leute zu verwirren? Wer gegen die Buchpreisbindung ist stimmt NEIN, ganz einfach!
Bachofner
Wenn sie die Buchpreisbindung ablehnen, müssen sie unbedingt mit JA stimmen.
Die Frage lautet nämlich "wollen sie dem Referendung gegen.........zustimmen"
Lassen sie sich nicht in die Irre führen!
Ein fairer Preis fuer das Buch JA. Aber NICHT fuer die ueberrissenen Preise des Deatilhandels.
NEIN zum Gesetz! Die Frage wird lauten: Wollen Sie das Gesetz über die Buchpreisbindung annehmen? Die Antwort lautet dann NEIN. Nur dass wir uns da richtig verstehen! Wer KEINE Buchpreisbindung will, muss NEIN stimmen! Danke :)
Ich nehme meine Behauptung zurück und entschuldige mich. Alles, klar.
@Meier: Ich habe soeben in der PDF-Version des Abstimmungsbüchleins nachgeschlagen.
Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG) annehmen?
Also: wer keine Buchpreisbindung und kein Hochpreiskartell will, der stimmt NEIN.
@Markus Sommer: ich werde ein NEIN und nochmals ein NEIN in die Urne legen. Wieso wollen Sie eigentlich durch ein KARTELL regulierte Preise? Kartelle sind nur für die Kartellteilnehmer gut. Ich frage mich deshalb: würden Sie von einem solchen direkt profitieren?
Müller, Sommer
Ihr versteht das falsch. Ein ja bedeutet Zustimmung für das Referendum. Ein nein würde Zustimmung für die Buchpreisbindung bedeuten.
Die Frage lautet: "wollen sie das Referendum gutheissen?"
Deshalb alle die gegen die Buchpreisbindung sind, unbedingt ja stimmen!!!!!!!!!
Ja, Herr Sommer, was die Buchbranche unter fairen Preisen versteht, haben wir in der Vergangenheit zur Genüge erlebt. Erinnern Sie sich noch an die phantasievollen Umrechnungskurse? 1 Euro = 2 Franken oder so...
Buchpreisbindung - Nein, danke!
Glücklicherweise wohne ich in einer Grenzregion und habe die Möglichkeit die Bücher du wirklich fairen Preisen in DE zu kaufen.
@Dubach Ich habe schon verstanden, aber Sie nicht oder Sie arbeiten bei einem Verlag. Faire Preise sind Preise die nicht von Verlagen festgelegt werden. Deshalb ist ein JA ein JA zum Buch und zu fairen Preisen. Darum alle JA stimmen - Danke.
Ja, eben nicht! Haben Sie den Artikel gelesen (und verstanden)?! Wenn ein Ja kommt, dürfen die hiesigen Buchhändler ihre Preise nicht frei setzten, aber parallel kann jeder Leser von Amazon in Deutschland Bücher wesentlich günstiger importieren. Schweizer Buchhändler dürfen dann hilflos zusehen, wie ihr Geschäft flöten geht, da sie nichts mehr am Preis machen dürfen.
Ein Ja hat nun diese Vorlage, die uns die Diener der Lobbyiesten präsentiert haben wirklich nicht verdient... Fehler dürfen nicht belohnt werden, darum ein fettes NEIN....
"Zudem ein Ja zu hohen Medikamentenpreisen!" Es dankt Ihnen Ihre Pharmalobby. "Und ein Ja zu hohen Autopreisen!" Danke, Ihre Autolobby. Die Liste lässt sich beliebig erweitern.
Wie absurd diese Argumentation ist, haben die meisten Schweizer mittlerweile gemerkt. Wer fürs Lesen und gegen Abzockerei ist, ist für tiefere Preise und stimmt deshalb NEIN zur Buchpreisbindung.
Die Buchpreisbindung ist ohnehin ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Die Politiker, die eine solche befürworten sind offensichtlich nicht die hellsten. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass sie die Gesetze, die sie schaffen oder schaffen wollen, gar nicht verstehen. Antworten
N. Meier
Das haben Politiker leiden so an sich. Als die Linken Parallelimporte für Medikamente einführen wollten, mit dem Ziel die Preise zu senken, stimmte die Ratsrechte geschlossen dagegen. Ich glaube kaum, dass Rechtswähler höhere Medikamentenpreise bervorzugen....
Politiker müssen zuallererst ihre Wähler repräsentieren, niemand verlangt von ihnen, dass sie diese intellektuell überflügeln.
Was heisst hier "der Wille des Gesetzgebers ist ausschlaggebend"? Will de Buman sagen, dass alle die dieses Gesetz annehmen auch wollen, dass der Online-Kauf unter die Buchpreisbindung fällt? Dass ich also das Gesetz so wie es ist gar nicht annehmen kann, da ich ja meine dass es ja für den Online-Kauf auch gelte? Also bitte! Antworten
Es waren wohl die gleichen Kreise, welche im Dezember unbedingt den alten Bundesrat bestätigt haben wollten. Da habt ihr nun den Salat. Wäre es bei einem SVP-Bundesrat passiert könnte man jetzt wieder geifern. Aber so? Schon sher blöd gelaufen. Mein Rat: Der Rat soll doch bitte die Papiere etwas studieren. Geld wird da ja genug gesteut. Besonders in den Kommissionen. Antworten
Was wil uns das sagen, dass die Befürworter des Parlaments die Buchpreisbindung auch für den Privaten Einkauf wollten. Ich habe die Nase gestrichen voll von unserem Parlament, das dem Privaten dauernd Vorschriften macht, was man darf und was nicht und vor allem wo ich was zu welchem Preis kaufen muss. Die Firmen dürfen von der Globalisierung profitieren, das Volk aber nicht. Es reicht. Antworten
Sobald wir per Internet die billige EU-Milch franko Haus bestellen können, gehts dann auch da los, da haben Sie schon recht.
Dass "gewerbsmaessig" mit "privat" verwechselt wird, ist das eine.
Aber, wie will man mit einem fragwuerdigen CH-Gesetz
die internat. Onlinedienste fuer Buecher beeinflussen ?
Abgesehen davon hatte in F Jack Lang (eh. Kulturminister, PS) die Buecher fuer die
Bevoelkerung guenstiger gemacht.
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So wahnsinnig schwierig ist jetzt dieser Gesetzestext nicht zu verstehen. Wer "gewerbsmässig" und "Einfuhr" nicht richtig verstehen kann, ist wohl bildungsmässig nicht ganz auf der Höhe. Wenn die übrigen Entscheide des Parlaments auch auf diesem Niveau gefällt werden, muss man über die aktuellen Entwicklungen nicht sehr erstaunt sein. Antworten
Es ist schon sehr verwunderlich. Die Bürger haben nun im Abstimmungsbüchlein den Text. Über diesen Stimmen sie ab. Sie sehen den Passus: "gerwerbsmässige Einfuhr". Der Bürger geht dann davon aus, dass der ausländische Onlinehandel NICHT eingeschlossen nach Wortlaut des Gesetzes. Sollte das Gesetz nun angenommen werden, soll die Absicht des Volkes und Gesetzes und nicht des Parlaments gelten! Antworten
Die Frage wird lauten: Wollen Sie das Gesetz über die Buchpreisbindung annehmen? Entsprechend muss man wenn man die Buchpreisbindung nicht will mit NEIN antworten. Dies nur zur Klärung. Deshalb hat die Buchbranche den Slogan "Ja zum Buch" und die Gegner "NEIN zum Preisdiktat". Also: NEIN!
Als Bürger und Konsument bin ich mit der bestehenden gesetzliche Lösung zum Bücherverkauf hochzufrieden. Die Gesetzesreform ist abzulehnen und das Referendum entsprechend mit JA zu unterstützen. Um zu begreifen, dass die Verlags/Händlerlobby ein weiteres staatliches Sofamonopol wie bei Medikamenten oder Landwirtschaft haben wollen, muss nicht mal das Abstimmungsbüchlein konsultiert werden.
Wer einmal einen deutschen Gesetzestext gelesen, merkt dass die Aussage von Frau Haller, dass es sich um eine Schwäche des Milizparlaments handelt absurd ist. Und in Frankreich kam es kürzlich bei der Frage um die Auflösung von betrügerischen Vereinen zu einer gesetzgeberischen Panne, die ein laufendes Gerichtsverfahren gegen eine Sekte beeinträchtigte. Antworten
So kommt es, wenn Verbandsjuristen die ihnen passenden Gesetze selber schreiben. Die Parlamentarier hätten doch schon bei dem Passus hellhörig werden müssen, wonach allfällige Verstösse gegen das Gesetz (zum Beispiel, wenn jemand im Ausland ein Buch billiger kauft) nicht von einem ordentlichen Richter sondern von einem verbandseigenen Femegericht (mit Kapuzenmännern?) beurteilt werden sollen. Antworten
abgesehen davon könnte ich mir gut vorstellen, dass das neue Gesetzt evtl. noch gegen ein Grundrecht verstosst. Und falls ein Verkäufer das Buch trotzdem billiger verkauft, was droht ihm dann für eine Strafe?
Gott, das Ganze ist sooo dermassen absurd. Da hat man eine Weko und kämpft mit allen Mitteln gegen Wettbewerbsverstösse und führt dann sowas ein... unglaublich.
Antworten
Würden die deutschen Internethändler die Einfuhr der Bücher in die Schweiz selber vornehmen, ergäbe sich in der Tat ein Problem: Wie kann man sie rechtlich belangen? Aus diesem Grund sind sie im Gesetz zurecht nicht erwähnt. Allerdings wird die physische Buchlieferung durch deutsche Buchgrosshändler abgewickelt, und diese nehmen nur Lieferungen vor, die den Gesetzen im Empfängerland entsprechen. Antworten
Es ist einfach nur peinlich. Da sieht man mal wieder, welche Art von Leuten im Parlament sitzen. Die Hälfte kapiert doch meist gar nicht, um was es geht. Wie kann man auch, wenn man ob der Umwerbung der Lobbyisten in völliger geistiger Umnachtung dahsteht.
Die Buchpreisbindung gehört abgeschafft, und zwar bald. Sie bringt nur den grossen Buchhäusern etwas, die billig en masse einkaufen können.
Antworten
@ Suter: Die Buchpreisbindung i s t abgeschaft. Es geht um die Wiedereinführung.
danke für die tolle Aufklärung. Abgeschafft ist sie nur bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetztes, sodern das Volk das Referendum nicht annimt. Sie reden von IST, ich von SOLL.
Nochmals: die Buchpreisbindung gehört abgeschafft!
Die Buchpreisbindung IST momentan abgeschafft!!! Sie könnten ja direkt Parlamentarier werden.
Wie immer und wie gehabt:Sich dem Wahlkampf widmen,Sitzungsgelder kassieren,sich möglichst nicht Festlegen,durch äussern von nichtssagenden(Neudeutsch werteneutralen)Satzgebilden.Das ist die sogen.Kommissions-Arbeit der meisten Parlamentarier.Die eigentliche Arbeit bleibt liegen,oder wird durch "unabhängige" externe Firmen erledigt. Antworten
Es geht mir genau gleich Herr Roduner. Vor allem ist mir Unklar, wie das mit den E-Books gehandabt werden soll. Die ganze Sache mit der Buchpreisbindung ist laecherlich, aber die Haendler in Konstanz, Freiburg in Preisgau, etc, wirds sicher freuen. Die Konsumenten auch, nicht nur Lebensmittel und Buecher in einem Schwung guenstiger ennet der Grenze einkaufen.
@Fabian Schorp: Es sind ja die Kartelle, die dazu führen, dass fast 80% der Preise in der Schweiz überhöht sind. Der Grossteil des Volks macht das mit, weil er nichts anderes kennt - und spricht von Markt. Welcher Markt? Damit die Reichen reicher und die Armen ärmer werden wohl.
Die Befürworter einfach zu wenig Bücher zum Thema Thema "Wie formuliere ich einen Gesetzestext" und "Marktwirtschaft für Dummies" gelesen. Könnte ja auch sein dass die Parlamentarier die ihre Bücher nicht auf dem Internet bestellen sich diese Bücher nicht leisten konnten.
Wenn die Buchpreisbindung kommt mach ich mir eine deutsche Kreditkarte und Bestelle im Ausland mit Abholen an der Grenze.
Keine Panik. Für genau diese Fälle hat die Juristerei die Begriffe "Wille des Gesetzgebers" und "entgegen dem Wortlaut" kreirt um zum Ausdruck zu bringen, dass Gesetze entgegen dem Wortlaut ausgelegt werden können, wenn nach der Auslegung der Norm, klar wird, dass deren Wortlaut nicht den wahren Sinn der Norm wiedergibt. Antworten
Die Rechstsicherheit ist damit nicht tangiert. Zudem muss man mal den ganzen Gesetzestext gelesen haben und kann nicht nur eine einzelne Bestimmung isoliert betrachten. Lesempfehlung: BuPG Art. 2 lit. c. Wenn ein Buch in D,F,I,R in der Schweiz gehandelt wird, untersteht es der Preisbindung. Auch Onlineshops "handeln" in der Schweiz, deshalb sind sie auch betroffen.
Da gibt es aber auch noch den Begriff "Rechtssicherheit". Dem Bürger ist nicht zuzumuten, für jedes Gesetz zuerst die Debatten im nachzulesen (zumal die Kommissionssitzungen nicht öffentlich sind!), um zu wissen, was jetzt genau gilt. Es spielt keine Rolle, was die Leute in der Kommission wollten. Es spielt eine Rolle, wozu sie JA gestimmt haben. Textverständnis ist doch wohl Voraussetzung!
In dem Fall kann man sich für die Gesetzeslücke nur bedanken. Die überwältigende Mehrzahl der SchweizerInnen möchte nämlich bestimmt keine Buchpreisbindung - weder beim Kauf beim lokalen Buchhändler noch in ausländischen Online-Shops.
Strafzölle und unsinniger Protektionismus sind einfach nicht mehr zeitgemäss.
Antworten
@Martin Furrer: Ich sehe es genauso. Ich fühle mich als Stammkunde, der bei einer Buchhandlung jährlich einen guten vierstelligen Betrag für Bücher ausgibt schlicht verarscht. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werde ich beginnen Bücher im Internet zu kaufen. Sollen die Buchhändler, auch meiner, dann schauen ob es sich wirklich lohnt seine Kunden über den Tisch ziehen zu wollen.
Es ist juristisch sowieso nicht möglich, einem deutschen Anbieter, der in Deutschland einem Schweizer ein Buch verkauft, mit einem Schweizer Gesetz einen bestimmten Preis vorzuschreiben. Das wäre extraterritoriale Gesetzgebung und ist gemäss Völkerrecht nicht zulässig, und wäre für den deutschen Laden nicht verbindlich. Antworten
Obige Äusserung eines Namensvetters ist keine Aussage des Autors Pirmin Meier, der sich vor einigen Jahren noch in mehreren Artikeln in Publikumszeitschriften für die Buchpreisbindung ausgesprochen hat. Die Ausgangslage scheint allerdings wegen Verwirrung hoffnunglos. Die Bücher werden indes im Durchschnitt wohl kaum billiger.
Aber der Staat könnte ja beim Privaten bei der Einfuhr eine Steuer in Höhe der Differenz erheben...
Versand in die Schweiz ist nicht einfach "in Deutschland". Ausserdem hat der Gesetzgeber hat einen tollen Trick gefunden: Das Gesetz gibt den Buchhändlern einen zivilrechtlichen Anspruch, den können sie einklagen und in ganz Europa vollstrecken lassen.
Hmmm ... das Parlament hat vorberatende Kommissionen, welche aus den "Experten" der Parteien besteht. Zudem ist die grösste Berufsgruppe im Parlament die der Anwälte. Bedenkt man noch, dass die Fraktionen gut strukturiert und organisiert sind, ist es mir nicht verständlich, warum man da einen ausserparlamentarischen Sündenbock sucht. Das Parlament hat die Verantwortung für die Gesetze! Antworten
Schon komisch. Wenn Autokäufer im Ausland günstiger ein Auto kaufen wollen und dabei von den Autoimporteuren behindert werden, greift der Staat ein und bestraft die Autofirmen. Wenn aber ein Bürger im Ausland günstiger an seine Bücher kommen will, hindert ihn der selbe Staat daran und verbietet dies dem Bürger. Verkehrte Welt... Antworten
Juristisch klarer Fall, nach bewährter Praxis wird immer erst der Wortlaut des Gesetzes analysiert (ein Esel ist nun mal kein Hund...). Somit kann Amazon viel billiger als die Schweizer Buchhandlungen verkaufen, die Befürworter schiessen sich selber ins eigene Bein und beschleunigen ungewollt den Strukturwandel. Wer Interesse an tiefen Preisen hat, den erwarten gute Zeiten. Antworten
Falsch: Amazon liefert nicht selber und ist dazu auch gar nicht in der Lage. Die Lieferung erfolgt im Auftrag von Amazon durch deutsche Buchgrosshändler, welche auch den für sie wichtigeren stationären Buchhandel beliefern. Sie führen die Bücher gewerbsmässig ein, und kein deutsches Gericht wird sie daran hindern, nur Lieferungen auszuführen, welche den Gesetzen in der Schweiz entsprechen.
Dachte ich auch, nach der Lex Osram nun die Lex Amazon.


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