Schweiz

Elmer und die Uiguren Bank of Switzerland

Von Constantin Seibt. Aktualisiert am 22.01.2011 4 Kommentare

Bricht einer das Bankgeheimnis, bestraft ihn der Staat. Wird eine Bank straffällig, bricht der Staat das Bankgeheimnis und übernimmt Häftlinge. Das ist Schweizer Logik.

Modellfall eines Whistleblowers: Rudolf Elmer zieht seine Verurteilung wegen verschiedener Delikte weiter.

Modellfall eines Whistleblowers: Rudolf Elmer zieht seine Verurteilung wegen verschiedener Delikte weiter.
Bild: Keystone

Diese Woche war die Welt auf verwickelte Art so verdammt einfach. Am Mittwoch wurde Rudolf Elmer zu einer Geldstrafe verurteilt und gleich darauf erneut verhaftet: Der frühere Manager der Bank Bär hatte Daten von Steuerhinterziehern an Medien, Steuerämter und Wikileaks geschickt.Am Donnerstag erschien eine Wikileaks-Depesche, die enthüllte, dass die Schweizer Regierung den USA politische Konzessionen gemacht hatte, um eine Anklage gegen die UBS zu verhindern.

Man hatte zwei uigurische Guantánamo-Häftlinge aufgenommen und den Handel einer Firma mit dem Iran gestoppt. Und das waren nur die Nebengeschenke: Zuvor hatten die Behörden der Grossbank gestattet, 4400 ihrer Kunden der US-Justiz auszuliefern. Die UBS hatte über Jahre systematisch Steuerhinterzieher in Amerika angeworben – mit den Methoden einer kriminellen Organisation: mit Codewörtern, klandestinen Treffen, präparierten Laptops.

Kurz: Der Privatmann wird verurteilt, den Konzern entzieht man mit allen Mitteln der Justiz. Die UBS brach zwar wie Elmer das Bankgeheimnis – nur mithilfe von Bundesrat, Finanzaufsicht und Parlament.

Das Gesetz kann man kaufen

Das klingt wie aus dem Büchergestell: «Das Gesetz kann man kaufen», heisst es bei Raymond Chandler. Und bei Bert Brecht: «Bankraub ist eine Initiative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank.» Doch ist es so einfach? Die Kleinen hängt man – und den Grossen organisiert man einen Gefängnisausbruch? Leider ja. Denn der Fall Elmer ist überall nur ein Fall Elmer und nirgends auch ein Fall Julius Bär. Dabei stellte der abtrünnige Bär-Banker nicht nur Daten von ausländischen, sondern auch von Schweizer Steuerhinterziehern ins Netz. Und lieferte ein genaue Schilderung mit, wie die Bank in der Schweiz Steuern vermieden hatte.

Der Trick war – laut Rudolf Elmer – dass Schweizer Tochtergesellschaften der Bank Bär offiziell von Bär-Firmen auf den Cayman-Islands gesteuert, beraten, versichert wurden. Die karibischen Firmen waren zwar Scheinfirmen ohne Angestellte und Mobiliar. Trotzdem kassierten sie dicke Prämien und Honorare. So minimierte Bär in der Schweiz Gewinne und Steuern. Allein durch diese Konstrukte entgingen – gemäss Elmers Zahlen – dem Schweizer Staat zwischen 1997 und 2003 zehn Millionen Franken Steuern.

Schwierige Fälle

Hat Elmer recht? Das weiss niemand. Denn das Gericht weigert sich, die Daten der zuständigen Zürcher Steuerbehörde zu geben.

Nun ist Rudolf Elmer kein ganz unschuldiger Mann. Im Kleinkrieg mit der Bank Bär verschickte er Drohmails und schreckte auch vor Fälschungen nicht zurück. Die Bank ging nicht zur Polizei, sondern liess Elmer auf den Cayman Islands mit einem Lügendetektor verhören. Und in der Schweiz heuerte sie ein kleine Truppe Privatdetektive an. Was diesen erst recht in Wut und Panik versetzte.

Rudolf Elmer ist der Modellfall eines Whistleblowers. Gerade weil er kein Engel ist. Fast alle Whistleblower sind schwierige Fälle. Sie verraten Missstände ihrer Firmen nicht nur aus Gerechtigkeitsempfinden, sondern auch aus anderen Motiven, etwa verletzter Eitelkeit. Und verstricken sich dann. Je mehr ihr eigener Fall zu ihrem Leben wird, desto zerstörerischer wird ihr Kampf: Entlassung, jahrelange Gerichtsfälle, Scheidungen, finanzieller Ruin – die Auswirkungen des Whistleblowings gleichen mehr Folgen eines schweren Verbrechens als einer guten Tat.

Zur Grauzone ausgebaut

Und trotzdem sind Whistleblower nützlich für die Gesellschaft: Faule Stellen im komplexen Dickicht von Verwaltung und Firmen können oft nur von innen aufgedeckt werden. Whistleblower sind zwar oft explosive Köpfe – aber gerade dadurch funktionieren sie als Sicherheitsventil.

Deshalb müssen sie geschützt werden. In den USA und England existieren Gesetze mit Kündigungsschutz und teils hohen Belohnungen für Informanten. In der Schweiz verhinderte die gleiche bürgerliche Mehrheit, die die UBS schützte, jeden Schutz: Im besten Fall erhalten Whistleblower nach der Kündigung sechs Monatslöhne.

Kein Wunder, liegt die Schweiz in Wirtschaftskriminalitätsstatistiken weltweit an der Spitze: Nirgends sonst werden so viele Delikte durch das eigene Management begangen wie hier. Solche Verbrechen können fast nur durch redende Untergebene aufgeklärt werden.

Das ist nur konsequent in einem Staat, der jahrelang seinen Finanzplatz zu einer Grauzone ausgebaut hat und diese, wie im Fall der UBS, konsequent schützt: im Konkursfall mit Milliarden Steuergeldern, im Rechtsstreit mit legalisiertem Verrat der Kunden und politischen Deals. Der neueste Witz: «UBS – Uiguren Bank of Switzerland».

Die Hoffnung auf Gerechtigkeit – zumindest Klarheit – schafft hier nicht mehr die Politik. Oder die Justiz. Sondern Seiten wie Wikileaks. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.01.2011, 06:51 Uhr

4

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

4 Kommentare

Bernd Villiger

22.01.2011, 08:48 Uhr
Melden

Als jemand, der (vor gut zehn Jahren) selbst von der UBS entlassen worden ist, weil ein korrupter Direktor um seine Nebeneinkünfte fürchtete (denen ich versehentlich auf die Spur gekommen war), möchte ich dem noch einen "Witz" aus meinem damaligen Kollegenkreis hinzufügen (frei nach Clausewitz): "Die UBS ist die Fortsetzung der Mafia mit anderen Mitteln." Antworten


Yanik Müller

22.01.2011, 09:33 Uhr
Melden

Sehr guter Artikel von Herr Seibt. Zum Leide unseres "Rechtsstaates" kann ich mich dem nur anschließen. Beunruhigend und beängstigend diese offensichtliche Willkür der Rechts Auslegung zwischen zwei Fällen, die sich kaum voneinander unterscheiden und doch könnten die Konsequenzen nicht unterschiedlicher ausfallen. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.