Endzeitstimmung in Sachen Bankgeheimnis
Vor der Sintflut zu retten: Banken.
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Im Steuerstreit gibt es keine Ruhepause. Das Abkommen der Schweiz mit den USA hat die Existenz der UBS gesichert. Aber der Finanzplatz Schweiz bleibt unter Druck. Dem deutschen Finanzminister Peer Steinbrück haben zwar seine Kavallerieattacken nichts genützt; er und seine SPD sind abgewählt worden. Dafür lässt es Steinbrücks italienischer Amtskollege Tremonti nicht bei verbalen Ausfällen bewenden: Statt der Kavallerie schickt er die Finanzpolizei.
Durchsucht wurden Bankstellen in Italien (der TA berichtete). Diese unterstehen dem dortigen Recht, das Schweizer Bankgeheimnis gilt für sie nicht. Die Aktion zielte aber zweifelsfrei auf den Finanzplatz Schweiz und das Bankgeheimnis ab.
Steinbrück und Tremonti mögen Extrembeispiele sein. Aber die EU drängt auf den automatischen Informationsaustausch: Sie verlangt, dass die Schweizer Banken jedem EU-Land melden, wer von seinen Bürgern ein Konto in der Schweiz unterhält und wie hoch Guthaben und Erträge auf diesem Konto sind.
Minimallösung reicht nicht
Vor fünf Jahren konnte die Schweiz diese Forderung mit der Unterzeichnung des Zinsbesteuerungsabkommens abweisen. Seither erhebt sie auf den Zinserträgen von EU-Bürgern eine Steuer und überweist diese an die betreffenden Länder. Es war abzusehen, dass sich die EU mit dieser Minimallösung nicht zufriedengeben würde. Sie bringt zu wenig ein.
Die Schweiz zeigt sich offen für eine Ausweitung. Sie bietet an, die Quellensteuer nicht nur auf Zinsen zu erheben, sondern insbesondere auch auf Dividenden von Aktien. Aber die EU konnte sich bisher auch für diese Idee nicht erwärmen. Deshalb hat die Schweizerische Bankiervereinigung einen weitergehenden Vorschlag ins Spiel gebracht: eine Abgeltungssteuer zusätzlich zur Zinsbesteuerung. Sie kann neben Zinsen und Dividenden auch andere Steuersubstrate bis hin zu Kapitalgewinnen umfassen. Die Steuersätze werden mit jedem Land einzeln ausgehandelt. Bei der EU-Kommission in Brüssel ist die Schweiz bisher auf taube Ohren gestossen. Deshalb empfiehlt die Bankiervereinigung quasi den Weg durch die Hintertür - indem die Idee einzelnen Ländern schmackhaft gemacht wird: Das sagte Urs Kapalle, Steuerspezialist bei der Bankiervereinigung, an einer Bankrechtstagung der Universität Bern. Im Vordergrund stehen Deutschland, Frankreich und Italien.
Ausgerechnet Italien, ist man versucht zu sagen. Im Eidgenössischen Finanzdepartement wird bestätigt, dass erste Sondierungsgespräche mit einzelnen Ländern stattgefunden haben.
Schweizer Bedingungen
Das stärkste Argument für die Abgeltungssteuer ist, dass sie rasch höhere Steuerbeträge einbringen würde als die Zinsbesteuerung. Die Bankiervereinigung hofft deshalb, dass sich einzelne Regierungen von dieser Aussicht überzeugen lassen.
Die Schweiz stellt allerdings Bedingungen. Sie fordert, dass nach Abschluss eines Abkommens Ruhe an der Steuerfront herrscht. Das EU-Land muss sich vertraglich verpflichten, auf den automatischen Informationsaustausch zu verzichten. Es wird zwar die Steuerbeträge erhalten, aber die Namen der Kontoinhaber bleiben geheim.
Die Privatsphäre sei ein wichtiges Gut, das es zu schützen gelte, heisst es bei der Bankiervereinigung. Ihr anschaulichstes Beispiel: Dank dem Schweizer Bankgeheimnis hätten viele Juden im Zweiten Weltkrieg ihr Vermögen vor den Nazis schützen können.
Das System hat aber Schwächen: Insbesondere werden nur die Erträge besteuert, nicht aber das Schwarzgeld. Wenn ein Italiener Einkommen verschweigt und es auf Schweizer Banken anlegt, muss er zwar den Ertrag auf diesem Vermögen versteuern, aber der nicht deklarierte Gewinn etwa aus einem Hausverkauf mit Schwarzgeld bleibt steuerfrei.
Der letzte Versuch
Deshalb ist fraglich, ob sich ein EU-Land finden wird, welches die Abgeltungssteuer auch nur ernsthaft prüfen wird. Aus Sicht der Schweiz ist es aber der letzte Versuch, den noch verbliebenen Rest des Bankgeheimnisses für Kunden mit Wohnsitz im Ausland zu retten.
Liechtenstein hat resigniert
Das kleine Nachbarland Liechtenstein hat dagegen bereits resigniert. Im Steuerabkommen mit Grossbritannien hat sich das Ländle verpflichtet, nur noch Geld von britischen Staatsbürgern entgegenzunehmen, das in Grossbritannien korrekt versteuert wird. Liechtenstein macht zwar keine Meldung nach London, falls ein Brite sein Konto nicht deklarieren will. Aber der betreffende Kunde muss sein Geld vom liechtensteinischen Finanzplatz abziehen. Liechtenstein pflegt zwar keinen Informationsaustausch, aber es verpflichtet die Bankkunden, die Informationen selber weiterzuleiten.
Der Schweiz geht auch das zu weit. Aber solange sie sich weigert, auf die Forderungen der EU nach dem automatischen Informationsaustausch einzutreten, muss sie mit Attacken rechnen. Steinbrück drohte mit der Kavallerie, Tremonti schickte die Finanzpolizei. Was folgt als Nächstes? (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 31.10.2009, 20:55 Uhr
Schweiz
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.






