Schweiz

Er entschied sich für die Skilehrerin – und gegen den Job

Von Maurice Thiriet, Dario Venutti. Aktualisiert am 30.09.2011 150 Kommentare

Der Chef der Bundeskriminalpolizei Michael Perler hat die politische Sprengkraft einer Liebesbeziehung unterschätzt. Wer ist die Frau, die Perler erst um den Verstand und nun um seinen Job gebracht hat?

Ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz: Michael Perler 2009 in der Hauptabteilung der Bundeskriminalpolizei in Bern.

Ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz: Michael Perler 2009 in der Hauptabteilung der Bundeskriminalpolizei in Bern.
Bild: Keystone

Der dritte Chef in der Kritik

Michael Perler ist der dritte Chef der Bundeskriminalpolizei in Folge, der in der Kritik steht. Von 2001 bis 2003 stand der im Juni abgewählte Bundesanwalt Erwin Beyeler der BKP vor. Dabei war er in die Verpflichtung des Drogenspitzels Ramos involviert. Auf Beyeler folgte Kurt Blöchlinger, der den Posten 2009 nach Kritik an seiner Amtsführung verliess. Beyeler hatte vor Parlamentariern erklärt, Blöchlinger habe «die Geschäfte nicht im Griff» und verstehe nichts von moderner Grosskriminalität. Blöchlingers Nachfolger ist Perler, der nun ebenfalls ein Problem hat. (daf)

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Am Anfang stand eine kurze Notiz in der «Weltwoche»: Der Chef der Bundeskriminalpolizei, Michael Perler, habe seine Freundin auf eine Geschäftsreise nach St. Petersburg mitgenommen, wo er an einer Konferenz zur Mafiabekämpfung in Russland teilnahm. Damals, im Juli 2010, warf die Sache noch keine Wellen.

Heute, mehr als ein Jahr später, ist Michael Perler seinen Job los. Sicher einmal vorerst – wahrscheinlich aber für immer. Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Schluss, dass der 44-Jährige ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz darstelle. Das Gericht stützte damit die Einschätzung der Fachstelle für Personensicherheitsprüfung, welche die Absetzung Perlers in Gang gebracht hatte.

Wie Recherchen des «Tages-Anzeigers» ergaben, handelt es sich bei der damaligen Freundin um Elena T.*, die an der Zürcher Goldküste lebt. Sie stammt aus St. Peterburg, lebt schon länger in der Schweiz und ist in der Zwischenzeit eingebürgert worden. Elena T. ist diplomierte Bekleidungsgestalterin und arbeitet als Modestylistin. In ihrem Job hat sie ebenso mit wohlhabenden Russen zu tun wie in ihrer Nebenbeschäftigung: Im Winter unterrichtet sie in St. Moritz ihre früheren Landsleute im Skifahren. Ihre Kunden dort sind reiche Russen, die ihr manchmal ein Trinkgeld von 1000 Franken pro Tag spendieren.

Geschäft mit Edelsteinen

Elena T. bestätigte gegenüber dem TA, mit Michael Perler die Reise nach St. Petersburg unternommen zu haben. Sie sagte, die Beziehung habe ein Jahr gedauert, in der Zwischenzeit hätten sie sich aber getrennt. Gleichzeitig betonte sie, ausschliesslich privat mit ihm in Russland gewesen zu sein.

Elena T. arbeitet auch als Assistentin in einer «russisch-schweizerischen Handelsfirma», wie sie das Unternehmen Gemra AG im Zürcher Niederdorf bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich dabei um ein Geschäft, das mit Edelsteinen und Schmuckkollektionen handelt. Laut Elena T. hat die Firma keine Geschäftspartner in St. Petersburg, hingegen in Moskau.

Gemäss Handelsregister wurde der Eintrag von Gemra AG im August dieses Jahres gelöscht und das Unternehmen mit der Robert Vogelsang SA in Zürich fusioniert, die ebenfalls mit Edelsteinen handelt. Der Internetauftritt der Gemra AG und ein Telefonanschluss sind allerdings weiterhin in Betrieb. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird nirgends explizit gesagt, Elena T. habe Kontakte zur russischen Mafia. Es wird allerdings betont, dass Michael Perlers Partnerschaft mit ihr «aufgrund ihrer Beziehungen und ausserberuflichen Aktivitäten eine latente Gefährdung» für die Schweiz darstelle.

Eine problematische Beziehung

Ähnlicher Meinung war auch die Fachstelle für Personensicherheitsprüfung des Militärdepartements. Sie begann nach der «Weltwoche»-Notiz zu recherchieren und wurde durch ein Porträt über Elena T. im «Tages-Anzeiger» auf die Nebenbeschäftigung als Skilehrerin in St. Moritz aufmerksam. Das Bundesamt für Polizei hatte die Personenprüfer im Sommer 2010 mit dieser erneuten Sicherheitsprüfung Perlers beauftragt.

Gegen das Resultat rekurrierte Michael Perler vor Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil der Prüfung hätte das Ende seiner Karriere bedeutet: Indem er Elena T. von seinen eigenen Untergebenen habe durchleuchten und auf Sicherheitsrisiken prüfen lassen, sei er selbst zum Sicherheitsrisiko geworden. Weil er «private und berufliche Interessen in nicht tolerierbarer Art vermischt» habe. Und weil er sich zwar der Problematik der Beziehung bewusst war, sich aber trotzdem nicht von der Frau trennte, müsse sein Gefahrenbewusstsein «äusserst mangelhaft» und mit seiner Funktion «nicht vereinbar sein». Das Bundesverwaltungsgericht teilte diese Meinung. Perler sei nicht nur «naiv, sondern geradezu unverantwortlich» gewesen. Er habe «lediglich auf seine Gefühle gehört».

Perler wehrte sich gegen die Einschätzung der Sicherheitsprüfer und gab in den Befragungen an, er hätte sich von Elena T. getrennt, wenn er auf die Problematik der Beziehung angesprochen worden wäre. Diese Äusserungen machten es für ihn nur noch schlimmer: Als Chef hätte er laut Bundesverwaltungsgericht selber merken müssen, dass die Beziehung nicht «adäquat» gewesen sei. «Das Verständnis dafür, welche Risiken und Gefahren bestehen könnten, scheint nicht vorhanden zu sein», schreibt das Gericht.

Perler sei auch nicht mehr vertrauenswürdig. Dass er seinen Vorgesetzten weder über seine Beziehung noch über die Geschäftsreise und auch nicht über die vorgängige Überprüfung der Partnerin informiert hatte, zeige, dass die nötige Loyalität zum Arbeitgeber fehle. Sprich: Perler hatte sich für die Frau und gegen den Job entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht betont, Perlers Verhalten habe «Spektakelwert». Die Wahrscheinlichkeit negativer Presseberichte sei hoch. Eine Weiterbeschäftigung drohe einen Reputationsverlust für die Bundespolizei zu verursachen.

Mit 29 schon auf Chefposten

Michael Perler hatte eine steile Karriere hingelegt. Nach seinem Jura-Studium in Freiburg und einem Nachdiplomlehrgang in Kriminalistik in Lausanne wurde er bereits mit 29 Jahren Leiter der Stadtberner Kriminalpolizei (1996–2000). Danach arbeitete er bis zu seinem Eintritt in die Bundeskriminalpolizei (BKP) 2006 als Chef der Kriminalpolizei Freiburg. Im April 2009 wurde er Leiter der BKP.

Michael Perler hat angekündigt, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen.

* Name der Redaktion bekannt.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 30.09.2011, 06:40 Uhr

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150 Kommentare

Hans Hartmann

30.09.2011, 07:51 Uhr
Melden 61 Empfehlung

Ich habe verstanden, wenn ich eine eingebürgerte Ausländerin treffe, sei es in einem Restaurant oder in einer Bar, muss ich zuerst nachfragen, ob sie hier geboren oder eingebürgert worden ist. Auch dann, wenn sie hier geboren ist, darf sie keinen Geschäften nachgehen, vor allem nicht solchen, bei denen Geld zu verdienen ist. Fremdsprachenkenntnisse dürfen nicht gewinnbringend verwendet werden. Antworten


Agnes Juillerat

30.09.2011, 08:29 Uhr
Melden 54 Empfehlung

Der Mann hat ja nichts Verwerfliches getan, handelte einfach nur naiv - naiver, als es die Polizei erlaubt. Die Sicherheitsprüfung, der solche Top-Beamten unterzogen werden, enthalten also keine psychologischen Tests, die solche Schwächen aufzeigen könnten? Sehr wahrscheinlich wurde einmal mehr ein Jungspunti mit viel Vitamin B gepusht. - Bundesbern, ich habe dich so satt! Antworten



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