Schweiz

Erb-Prozess wird drastisch verkürzt

Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 24.01.2012 83 Kommentare

Das Gericht hat das Verfahren gegen Rolf Erb unterbrochen. Am Donnerstag wird die Staatsanwältin ihr Plädoyer halten. Sie fordert zehn Jahre Haft. Der Angeklagte macht einen gebrochenen Eindruck – und schweigt.

1/25

   

Artikel zum Thema

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Das Winterthurer Bezirksgericht hat den grössten Wirtschaftsprozess nach dem Swissair-Debakel vertagt. Erst am Donnerstagmorgen muss Rolf Erb wieder in den Gerichtssaal. Dann wird Matthias Hotz, der neun Geschädigte vertritt, seine Beweisanträge vorbringen. Anschliessend wird Staatsanwältin Susanne Leu ihr Plädoyer halten. Jenes der Verteidiger ist auf Mittwoch in einer Woche angesetzt.

Damit verkürzt das Gericht den Prozess, denn ursprünglich ging es von einer rund zwei Wochen dauernden Verhandlung aus. Ein Grund dafür dürfte der Ablauf von heute Dienstagmorgen sein: Die Befragung des angeklagten Milliarden-Pleitiers stand an. «Leben Sie heute noch mit Ihrer Lebenspartnerin und den Zwillingen zusammen», lautete die erste Frage des Gerichtspräsidenten Bernhard Sager. Statt zu antworten, erhob sich Erb und erklärte: «Es fällt mir nicht leicht, dem Gericht zu antworten.»

Rolf Erb beantwortet keine Fragen

Die Behandlung seiner zwei erbetenen und seiner zwei nicht erwünschten Verteidiger am Vortag habe ihm gezeigt, dass er von diesem Gericht «kein faires Verfahren» erwarten könne. Insbesondere der Vorwurf, er habe mit der Einsetzung von einer erbetenen Verteidigung rechtsmissbräuchlich gehandelt, habe ihn «schockiert». Er habe am Vortag immer wieder hören müssen, welche Fehler seine Verteidigung mache – ob es zutreffe oder nicht sei dahingestellt. Es sei dann aber keinesfalls rechtsmissbräuchlich, wenn er eine andere Verteidigung beiziehen wolle.

Es lagerten wichtige Akten im Keller der Staatsanwaltschaft, er habe das immer wieder vorgebracht – gekümmert habe es bisher niemanden. «Wie ist es möglich, dass Akten zu den Devisengeschäften der Erb-Gruppe dort lagern.» Es handle sich dabei sicher nicht um Sekundär-Akten, rügte der Angeklagte das Vorgehen der Untersuchungsbehörden. «In Anbetracht all dieser Umstände verzichte ich darauf, Fragen zur Person und zur Sache zu beantworten.»

In Tränen ausgebrochen

Zuvor hatte Staatsanwältin Susanne Leu beantragt, der älteste noch lebende Sohn von Hugo Erb sei zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen. Seither schweigt Erb und zwar sowohl zu den Fragen, die seine Lebenssituation betreffen als auch zu den Fragen zu den Vorwürfen. «Die Antworten zu diesen Fragen sind in den Akten», argumentierte Pflichtverteidiger Adrian Klemm. Das Gericht solle darum auf das Verlesen verzichten.

Das Gericht entschied dagegen. Es sei die richterliche Pflicht, den Angeklagten eingehend zur Person, zur Anklage und zum Vorverfahren zu befragen, lautete Sagers Begründung. Er stellte aber klar: «Wir wollen Sie damit nicht schikanieren, Herr Erb.» Es sei aber wichtig, dass das Verfahren aus der Sicht des Gerichts korrekt durchgeführt werde. Er werde ihm daher die Fragen trotzdem stellen. Es stehe Erb frei, jederzeit trotzdem zu antworten. Der Milliarden-Pleitier sagte während der ersten Befragungen kein Wort, sackte immer mehr in sich zusammen und brach schliesslich in Tränen aus. Im Laufe des Vormittags fand er die Fassung zusehends wieder.

Niederschmetternder Prozessauftakt für Verteidiger

Die Staatsanwaltschaft will den 60-jährigen Erb wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung verurteilt sehen. Sie wirft ihm vor, jahrelang die Überschuldung der Erb-Firmen vertuscht zu haben. Dies, indem er mit manipulierten Bilanzen die Banken getäuscht habe. Die Schadenssumme beläuft sich auf weit über eine Milliarde Franken.

Gestern Montag verlief der Prozess-Auftakt nicht nach dem Gusto von Rolf Erb. Gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte er nach Verhandlungsende: «Ich habe Mühe.» Die Richter schmetterten sämtliche Anträge der Verteidiger ab. Heute Dienstag muss er wieder vor dem Winterthurer Bezirksgericht erscheinen – vertreten von vier Anwälten. Die zwei Pflichtverteidiger Adrian Klemm und Petar Hrovath hatten den Antrag gestellt, zugunsten von den zwei Wahlverteidigern Vera Delnon und Bernhard Rüdy aus ihrem Mandat entlassen zu werden. Davon wollte Gerichtspräsident Bernhard Sager nichts wissen.

Er liess zwar die beiden neuen Vertreter zu, enthob die amtlichen Verteidiger aber nicht von ihrer Pflicht. Auch für die wiederholt beantragte Verschiebung der Verhandlung fanden die Verteidiger kein Gehör. Letztlich forderten die Anwälte von Schlossherr Rolf Erb 194'100 Franken, um für eine «faire» Verteidigung einen Finanzexperten zu berappen. Das Gericht stimmte auch diesem Ersuchen nicht zu.

Regelmässige Berichterstattung

Rolf Erb ist der älteste noch lebende Sohn von Hugo Erb, welcher die Erb-Gruppe aufbaute. 2003 brach das Imperium einer der reichsten Schweizer Familien wie ein Kartenhaus zusammen. Die Staatsanwälte Susanne Leu und Ralph Ringger werfen Rolf Erb gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und mehrfache Gläubigerschädigung vor.

Der Zusammenbruch des Erb-Imperiums ist nach der Swissair die zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Finanzgeschichte. Deshalb überträgt das Gericht die gesamte Verhandlung per Video in einen zweiten Gerichtssaal. Gestern Montag verfolgten rund 20 Personen das Geschehen im Verhandlungssaal, auch heute Dienstag fanden sich Zuschauer ein. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.01.2012, 08:00 Uhr

83

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

83 Kommentare

Kurt Aegeri

24.01.2012, 11:07 Uhr
Melden 136 Empfehlung

Wenn' s um die "Wurscht" geht, werden sie krank, brechen in Tränen aus und pflegen ihr Selbstmitleid. Mich widert das bloss noch an. Ich hoffe einfach, die Staatsanwaltschaft hat sich unumstösslich und gründlich vorbereitet. Antworten


Walter Hermann Fröhlich-Gantenbein

24.01.2012, 09:15 Uhr
Melden 127 Empfehlung

Wer im Konkursfall ganze Schlösser mit Umschwung den Gläubigern bewusst vorsätzlich und arglistig entzieht, indem man diesen Besitz den einjährigen Kindern grundbuchamtlich verschreibt, der handelt kriminell und hat keine Schonung bis zur Verjährung verdient. Offensichtlich gibt es ma Bezirksgericht Winterthur noch Richter mit gesundem Menschenverstand verbunden mit Moral und Ethik, Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.