Erb-Prozess wird drastisch verkürzt
Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 24.01.2012 83 Kommentare
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Das Winterthurer Bezirksgericht hat den grössten Wirtschaftsprozess nach dem Swissair-Debakel vertagt. Erst am Donnerstagmorgen muss Rolf Erb wieder in den Gerichtssaal. Dann wird Matthias Hotz, der neun Geschädigte vertritt, seine Beweisanträge vorbringen. Anschliessend wird Staatsanwältin Susanne Leu ihr Plädoyer halten. Jenes der Verteidiger ist auf Mittwoch in einer Woche angesetzt.
Damit verkürzt das Gericht den Prozess, denn ursprünglich ging es von einer rund zwei Wochen dauernden Verhandlung aus. Ein Grund dafür dürfte der Ablauf von heute Dienstagmorgen sein: Die Befragung des angeklagten Milliarden-Pleitiers stand an. «Leben Sie heute noch mit Ihrer Lebenspartnerin und den Zwillingen zusammen», lautete die erste Frage des Gerichtspräsidenten Bernhard Sager. Statt zu antworten, erhob sich Erb und erklärte: «Es fällt mir nicht leicht, dem Gericht zu antworten.»
Rolf Erb beantwortet keine Fragen
Die Behandlung seiner zwei erbetenen und seiner zwei nicht erwünschten Verteidiger am Vortag habe ihm gezeigt, dass er von diesem Gericht «kein faires Verfahren» erwarten könne. Insbesondere der Vorwurf, er habe mit der Einsetzung von einer erbetenen Verteidigung rechtsmissbräuchlich gehandelt, habe ihn «schockiert». Er habe am Vortag immer wieder hören müssen, welche Fehler seine Verteidigung mache – ob es zutreffe oder nicht sei dahingestellt. Es sei dann aber keinesfalls rechtsmissbräuchlich, wenn er eine andere Verteidigung beiziehen wolle.
Es lagerten wichtige Akten im Keller der Staatsanwaltschaft, er habe das immer wieder vorgebracht – gekümmert habe es bisher niemanden. «Wie ist es möglich, dass Akten zu den Devisengeschäften der Erb-Gruppe dort lagern.» Es handle sich dabei sicher nicht um Sekundär-Akten, rügte der Angeklagte das Vorgehen der Untersuchungsbehörden. «In Anbetracht all dieser Umstände verzichte ich darauf, Fragen zur Person und zur Sache zu beantworten.»
In Tränen ausgebrochen
Zuvor hatte Staatsanwältin Susanne Leu beantragt, der älteste noch lebende Sohn von Hugo Erb sei zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen. Seither schweigt Erb und zwar sowohl zu den Fragen, die seine Lebenssituation betreffen als auch zu den Fragen zu den Vorwürfen. «Die Antworten zu diesen Fragen sind in den Akten», argumentierte Pflichtverteidiger Adrian Klemm. Das Gericht solle darum auf das Verlesen verzichten.
Das Gericht entschied dagegen. Es sei die richterliche Pflicht, den Angeklagten eingehend zur Person, zur Anklage und zum Vorverfahren zu befragen, lautete Sagers Begründung. Er stellte aber klar: «Wir wollen Sie damit nicht schikanieren, Herr Erb.» Es sei aber wichtig, dass das Verfahren aus der Sicht des Gerichts korrekt durchgeführt werde. Er werde ihm daher die Fragen trotzdem stellen. Es stehe Erb frei, jederzeit trotzdem zu antworten. Der Milliarden-Pleitier sagte während der ersten Befragungen kein Wort, sackte immer mehr in sich zusammen und brach schliesslich in Tränen aus. Im Laufe des Vormittags fand er die Fassung zusehends wieder.
Niederschmetternder Prozessauftakt für Verteidiger
Die Staatsanwaltschaft will den 60-jährigen Erb wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung verurteilt sehen. Sie wirft ihm vor, jahrelang die Überschuldung der Erb-Firmen vertuscht zu haben. Dies, indem er mit manipulierten Bilanzen die Banken getäuscht habe. Die Schadenssumme beläuft sich auf weit über eine Milliarde Franken.
Gestern Montag verlief der Prozess-Auftakt nicht nach dem Gusto von Rolf Erb. Gegenüber dem Schweizer Fernsehen sagte er nach Verhandlungsende: «Ich habe Mühe.» Die Richter schmetterten sämtliche Anträge der Verteidiger ab. Heute Dienstag muss er wieder vor dem Winterthurer Bezirksgericht erscheinen – vertreten von vier Anwälten. Die zwei Pflichtverteidiger Adrian Klemm und Petar Hrovath hatten den Antrag gestellt, zugunsten von den zwei Wahlverteidigern Vera Delnon und Bernhard Rüdy aus ihrem Mandat entlassen zu werden. Davon wollte Gerichtspräsident Bernhard Sager nichts wissen.
Er liess zwar die beiden neuen Vertreter zu, enthob die amtlichen Verteidiger aber nicht von ihrer Pflicht. Auch für die wiederholt beantragte Verschiebung der Verhandlung fanden die Verteidiger kein Gehör. Letztlich forderten die Anwälte von Schlossherr Rolf Erb 194'100 Franken, um für eine «faire» Verteidigung einen Finanzexperten zu berappen. Das Gericht stimmte auch diesem Ersuchen nicht zu.
Regelmässige Berichterstattung
Rolf Erb ist der älteste noch lebende Sohn von Hugo Erb, welcher die Erb-Gruppe aufbaute. 2003 brach das Imperium einer der reichsten Schweizer Familien wie ein Kartenhaus zusammen. Die Staatsanwälte Susanne Leu und Ralph Ringger werfen Rolf Erb gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und mehrfache Gläubigerschädigung vor.
Der Zusammenbruch des Erb-Imperiums ist nach der Swissair die zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Finanzgeschichte. Deshalb überträgt das Gericht die gesamte Verhandlung per Video in einen zweiten Gerichtssaal. Gestern Montag verfolgten rund 20 Personen das Geschehen im Verhandlungssaal, auch heute Dienstag fanden sich Zuschauer ein. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 24.01.2012, 08:00 Uhr
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83 Kommentare
Wer im Konkursfall ganze Schlösser mit Umschwung den Gläubigern bewusst vorsätzlich und arglistig entzieht, indem man diesen Besitz den einjährigen Kindern grundbuchamtlich verschreibt, der handelt kriminell und hat keine Schonung bis zur Verjährung verdient. Offensichtlich gibt es ma Bezirksgericht Winterthur noch Richter mit gesundem Menschenverstand verbunden mit Moral und Ethik, Antworten
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


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